Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsverwaltung darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Ebenfalls weist die Ordnungsverwaltung auf die Anleinpflicht von Hunden auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen hin. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Insbesondere auf öffentlichen Plätzen und Wegen stellen nicht beseitigte Hundehaufen ein erhebliches Ärgernis dar und beeinträchtigen die Sauberkeit der öffentlichen Flächen.
Auf dem Spielplatz der Ortsgemeinde Meckenbach wurden wiederholt Hundehinterlassenschaften festgestellt, die anschließend entfernt werden mussten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hunde auf dem Spielplatz nicht gestattet sind. Der Spielplatz dient als geschützter Spiel- und Aufenthaltsbereich für Kinder und ist entsprechend sauber zu halten.
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen werden konsequent verfolgt und können ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Bitte tragen Sie durch Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten dazu bei, die öffentlichen Flächen sauber zu halten und ein rücksichtsvolles Miteinander zu gewährleisten.