Für die Feuerwehreinheit Kellenbach ist
• Ein stv. Wehrführer/eine stv. Wehrführerin
• Ein Wehrführer/eine Wehrführerin
zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Kellenbach sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Kellenbach zur Wahlversammlung für
Mittwoch, den 11.12.2024, 18:00 Uhr
ins Feuerwehrgerätehaus Kellenbach
herzlich ein.