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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 Abs. 1 LBKG

Für die Feuerwehreinheit Kellenbach ist

• Ein stv. Wehrführer/eine stv. Wehrführerin

• Ein Wehrführer/eine Wehrführerin

zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Kellenbach sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Kellenbach zur Wahlversammlung für

Mittwoch, den 11.12.2024, 18:00 Uhr

ins Feuerwehrgerätehaus Kellenbach

herzlich ein.

Kirn, 24.10.2024
Thomas Jung, Bürgermeister