DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung, Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hws Hochstetten-Dhaun, Aktenzeichen: 61213-HA10.2.
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach
§ 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.
Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bis spätestens 30.11.2024 ein schriftliches Gebot abzugeben, Postanschrift Postfach 573, 55529 Bad Kreuznach.
Es handelt sich hierbei um folgendes Flurstück:
| Gemarkung | Flur | Flurst. Nr. | Fläche m² | Wert einheiten | Nutzungs arten | Lage | Mindest gebot in € |
| Hochstetten | 9 | 36 | 1826 | 460 | Grünland, Gehölz | In Uber | 1.096 |
Für die Landzuteilung gelten die vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden.
Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen bis zum 30.11.2024 bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Hans-Helmut Döbell, Hermann-Besenmüller-Straße 2, 55606 Hochstetten-Dhaun, während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Dienstag und Donnerstag von 10:30 bis 12:30 Uhr und Dienstag 18:00 bis 20:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort zu vorgenannten Terminen abgeholt werden.
Alle Unterlagen können auch im Internet unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V61213 herunter geladen werden.