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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuer Schiedsmann im Kirner Land: Daniel Speh folgt auf Sven Schäfer

In einer kleinen Feierstunde wurde Daniel Speh aus Simmertal am 10. Oktober 2025 durch die Direktorin des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Frau Ulrike Porcher-Christmann, offiziell zum neuen Schiedsmann der Verbandsgemeinde Kirner Land ernannt. Frau Heike Beenen, ebenfalls aus Simmertal, wird weiterhin als stellvertretende Schiedsfrau fungieren.

Gleichzeitig wurde der bisherige Schiedsmann Sven Schäfer verabschiedet. Schäfer hatte das Ehrenamt im Jahr 2018 für die Stadt Kirn übernommen und war nach der Fusion im Jahr 2020 zum Schiedsmann der neu gebildeten Verbandsgemeinde Kirner Land ernannt worden. Während seiner rund siebenjährigen Amtszeit führte er, teilweise gemeinsam mit seiner Vertreterin Heike Beenen, 25 Schiedsverhandlungen durch. Darüber hinaus stand er Bürgerinnen und Bürgern in zahlreichen Gesprächen beratend zur Seite.

Bürgermeister Thomas Jung dankte Sven Schäfer für sein langjähriges Engagement und seinen großen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger des Kirner Landes. Gleichzeitig wünschte er dem neuen Schiedsmann Daniel Speh viel Erfolg, Ausdauer und ein glückliches Händchen bei der Ausübung seines verantwortungsvollen Ehrenamts.

Schiedsmann Daniel Speh ist ab sofort wie folgt zu erreichen:

Sprechtage: nach Vereinbarung

Telefon: 0151/55623236

Mail: schiedsamt@kirner-land.de

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Nichtbeachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.