| 1.): | Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024 |
Der von Landesforsten erstellte Nachweis über die Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2024 wurden dem Gemeinderat vom zuständigen Revierförster Ervin Kraus vorgetragen und erläutert.
Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.
| 2.): | Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2026 |
Der für das Forstwirtschaftsjahr 2026 aufgestellte Wirtschaftsplan wurde von Revierförster Ervin Kraus vorgetragen und erläutert.
Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.
Die Brennholzpreise wurden wie folgt festgelegt:
• Polterholz: 60 € /fm (Weichholz-Birke: 50 € /fm)
• Flächenlos: 20 € /rm
• Kronenholz: 25 € / rm ganze Bäume
• Stehendes Holz: 23 € / rm
| 3.): | Änderung der Friedhofssatzung |
Für die Anlage des neuen Wiesengrabfeldes muss die Friedhofssatzung geändert werden.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat den § 12 der Friedhofssatzung um den Punkt d: Urnengrabstätten im Wiesengrabfeld - zu erweitern.
Über den § 15 a - Anlage, Form, Größe und Beschaffenheit der Grabplatten soll in einer der nächsten Sitzungen abgestimmt werden. Zuvor sollen in einer Bürgerversammlung Ideen und Anregungen ausgetauscht werden.
| 4.): | Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung |
Dieser Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
| 5.): | Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land |
Das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses Marlies Beck trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs.1 GemO:
Sowie gemäß § 100 GemO
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
| 6.): | Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land |
Das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses Marlies Beck trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs.1 GemO:
Sowie gemäß § 100 GemO
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
| 7.): | Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen |
Die Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen an die Gemeinde und ihre Einrichtungen wurde in § 94 der GemO ab 11. Januar 2008 neu geregelt.
§ 94 Abs. 3 lautet:
"(3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten."
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Heimat- und Kulturverein Brauweiler e.V. | 8.146,00 | Anstrich Schule Brauweiler |
| Kultur & Heimat Kellenbachtal e.V., Simmertal | 1.000,00 | Zuschuss Sitzgruppe Brauweiler |
Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 8.): | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbands-gemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hennweiler, Sondergebietsfläche Landwirtschaft und Wohnen "In den Hähnen III" |
Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden. Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Änderungen enthalten: Ortsgemeinde Hennweiler - Sondergebietsfläche Landwirtschaft und Wohnen „In den Hähnen III“.
Lageplan:
Bei diesem Feststellungsbeschluss geht es um die Fläche, die durch den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „In den Hähnen III“ (nachfolgend abgebildet), des Ortsgemeinderates Hennweiler am 06.05.2025 beschlossen wurde.
Abbildung Flächennutzungsplan:
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 03.07.2025 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen. Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land, wie vorgenannt.
| 9.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.
| Der Vorsitzende teilte mit: | |
| - | dass der Haushalt der Ortsgemeinde am 12.02.2025 genehmigt wurde, |
| - | dass das Ufergrundstück im September für 3.665 € an den Landkreis wie gesehen und besichtigt verkauft wurde. Die Grundstücke von den Pächtern wurden ordnungsgemäß übergeben, |
| - | dass vor der anstehenden Spielplatzprüfung die morsche Treppe zum Spielturm durch Sprossen ersetzt und das Holz neu gestrichen wurde. Die Fallschutzmatten werden noch ausgelegt, |
| - | dass die Stromverträge ab 2026 zu den vereinbarten Konditionen beim bisherigen Anbieter EWR abgeschlossen wurden, |
| - | dass die Firma Herrmann witterungsabhängig in den nächsten Tagen mit dem Saug- und Spülwagen verschiedene Durchflüsse spülen wird, |
| - | dass der Heckenrückschnitt am Friedhof für den 7. u. 8.11. geplant ist, |
| - | dass in diesem Jahr - aufgrund der schwachen Beteiligung im letzten Jahr - kein Krippenspiel in Brauweiler stattfindet. Stattdessen wird es an Heiligabend eine Weihnachtseinstimmung in anderer Form geben. |
Ratsmitglied Manfried Schacht regte an, die Firma Ternis mit dem Freischneiden der Wirtschaftswege zu beauftragen. Der Vorsitzende wird sich mit der Firma Ternis in Verbindung setzen.
Ratsmitglied Marlies Beck fragte nach dem Stand des Dorfentwicklungsprogramms. Der Vorsitzende berichtete, dass die zuständige Sachbearbeiterin nicht im Dienst ist, die Anträge auf die Dorfmoderation gestellt seien, es z.Zt. aber keinen Fortschritt gäbe.
| 10.): | Einwohnerfragestunde |
Es waren keine Einwohner anwesend.