Wir weisen nochmals daraufhin, dass die o.a. aufgeführten Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Das Befahren dieser gesperrten Straßen dennoch liegt in Eigenverantwortlichkeit und schließt somit jegliche Haftungs- /Ersatzansprüche aus.
Auch appellieren wir an alle Kraftfahrzeugführer in vertretbarer uneigennütziger, rücksichtsvoller Art und Weise ihre Kraftfahrzeuge während der Bauzeit an zulässigen Stellen zu parken.