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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Werksausschusses vom 11.10.2023

1.a):

Auftragsvergabe Ingenieur-/Planungsleistungen Entwässerung und Wasserversorgung - Simmertal, Ausbau "Friedhofstraße"

Beschluss:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land den Auftrag für die Ingenieur-/Planungsleistungen (Entwässerung und Wasserversorgung) in Höhe von 33.136,57 €/Brutto an das Ingenieurbüro Jakoby + Schreiner aus Kirchberg zu vergeben.

Begründung:

Die Ortsgemeinde Simmertal beabsichtigt den Ausbau der „Friedhofstraße“. Dabei wird der Ausbau der Ortsgemeinde Simmertal (über die VG Kirner Land) und den VG-Werken Kirner Land als Gemeinschaftsmaßnahme ausgeführt. Neben dem Straßenbau sowie der Straßenbeleuchtung sollen die Entwässerungs- und die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert werden. Die Planungsleistungen sollen durch ein externes Büro erfolgen.

Für die Leistungserbringung wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Es gingen 3 Angebote ein.

Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:

1.b):

Auftragsvergabe Ingenieur-/Planungsleistungen Entwässerung und Wasserversorgung - Simmertal, Ausbau "Am Kohlgarten"

Beschluss:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land, den Auftrag für die Ingenieur-/Planungsleistungen (Entwässerung und Wasserversorgung) in Höhe von 35.767,88 €/Brutto an das Ingenieurbüro Jakoby + Schreiner aus Kirchberg zu vergeben.

Begründung:

Die Ortsgemeinde Simmertal beabsichtigt den Ausbau der Straße „Am Kohlgarten“. Dabei wird der Ausbau der Ortsgemeinde Simmertal (über die VG Kirner Land) und den VG Werken Kirner Land als Gemeinschaftsmaßnahme ausgeführt. Neben dem Straßenbau sowie der Straßenbeleuchtung sollen die Entwässerungs- und die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert werden. Die Planungsleistungen sollen durch ein externes Büro erfolgen.

Für die Leistungserbringung wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Es gingen 3 Angebote ein.

Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:

1.c.):

Auftragsvergabe Rahmenvereinbarung "Reinigung der Straßeneinläufe"

Beschluss:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land, den Auftrag für die Rahmenvereinbarung „Reinigung der Straßeneinläufe in 16 Ortsgemeinden“ in Höhe von 102.732,70 €/Brutto an die Firma von Altenburg GmbH aus 31303 Burgdorf zu vergeben.

Begründung:

In der Verbandsgemeinde Kirner Land sind die Straßenabläufe in 16 Ortsgemeinden (Bärenbach, Becherbach, Brauweiler, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hochstetten-Dhaun, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn) zu reinigen. Die Straßenablaufreinigung umfasst dabei einen Leistungsumfang von ca. 3560 Straßenabläufen. Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben werden und wurden öffentlich ausgeschrieben. Es ging ein Angebot ein.

Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:

Zu 1.d.):

Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer

Beschluss:

Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirner Land, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG in Mainz mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Kirner Land für die Prüfungszeiträume 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 zu beauftragen.

Begründung:

Gemäß § 27 (2) EigAnVO vom 05.10.1999 i.V. mit § 89 (1) GemO ist der Jahresabschluss nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Nach § 2 (2) Ziff. 3 EigAnVO beschließt der Gemeinderat über die Bestellung des Abschlussprüfers.

Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich gemäß § 2 (1) der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBI S. 331) auf mindestens drei und höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung der Prüfungsgesellschaft ist zulässig.

Aus den bisher gemachten Erfahrungen schlagen die Verwaltung und die Werkleitung vor, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Frankfurt am Main, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der nächsten drei Jahre (Wirtschaftsjahre 2020 bis 2022) zu beauftragen.

Nach der Fusion der beiden Eigenbetriebe Stadtwerke Kirn/Nahe sowie Verbandsgemeindewerke Kirn Land zum 1. Januar 2020 sind sowohl die Eröffnungsbilanzwerte, als auch die, sich aus der Liquidation des ehemaligen Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Krebsweiler zu übernehmenden, Vermögens- und Schuldwerte zu prüfen. Dadurch wird von der zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine branchenspezifische, detailreiche Expertise vorausgesetzt, die erfahrungsgemäß von Seiten der Werkleitung bestätigt wird.

Zu 2.):

Allgemeine Info zum Sachstand von Baumaßnahmen/Planungen

a)

Jahnbad Kirn, Auswertung der Fragebogen-Aktion 2023

(Sachbearbeiter: Jochen Stumm, Fachbereich 6)

Information:

Die Werkleitung reicht den Mitgliedern des Werkausschusses die Auswertung der, in der Badesaison 2023, durchgeführten Umfrage über das Jahnbad. Aufgrund des Umfangs der Umfrage sollen die Ausschussmitglieder die Möglichkeit haben, sich diese mit ausreichend Zeit anzusehen. In der nächsten Sitzung des Werkausschusses, am 28.11.2023, hat der Ausschuss in einem gesonderten Tagesordnungspunkt bzgl. der Umfrage Gelegenheit zum Austausch.

b)

Wasserversorgung, Sammelhochbehälter Heimweiler

(Sachbearbeiter: Jochen Stumm, Fachbereich 6)

Information:

Nach 17 Monaten Wartezeit konnten die fehlenden Siemens Steuerelemente ausgeliefert werden. Der Einbau erfolgt im Monat Oktober. Im Anschluss muss der Behälter gereinigt werden, ebenso die noch nicht in Betrieb genommenen Leitungen. Abhängig von der Witterung erfolgt die Inbetriebnahme des Sammelhochbehälters ggf. noch in diesem Jahr, andernfalls im Frühjahr 2024.

c)

Wasserversorgung, Hochbehälter Steinenberg

(Sachbearbeiter: Kevin Klein, Fachbereich 6)

Information:

Für den neuen Hochbehälter Steinenberg in Kirn wurde gemeinsam mit dem beauftragten Ing.-Büro Petry aus Idar-Oberstein alle erforderlichen Punkte ermittelt und ausgearbeitet. Aktuell werden alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen fertiggestellt, um diese bei den zuständigen Behörden einzureichen. Baubeginn ist im Frühjahr 2024.

d)

Wasserversorgung, Hochbehälter Schwarzerden

(Sachbearbeiter: Kevin Klein, Fachbereich 6)

Information:

Die Erdarbeiten auf dem Baufeld haben in der KW 39 begonnen und werden durch die beauftragte Fa. Schneider Bau aus Merxheim ausgeführt. Der Kunststofffertigteilbehälter der Fa. Hawle wird in der KW 42 angeliefert und gesetzt. Daraufhin werden die anzubindenden Rohrleitungen aus der Wegeparzelle in das Bauwerk gezogen und angeschlossen. Die Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters erfolgt in diesem Jahr.

e)

Kläranlage Kirn, Notstromversorgung

(Sachbearbeiter: Michael Göbel, Fachbereich 6)

Information:

Nachdem alle Stromversorger auf der Kläranlage erfasst wurden, ist eine Leistung von 500 kVa für das auszulegende Notstromaggregat erforderlich. Im Rahmen der Begutachtung durch das beauftragte Ing.-Büro Heinen (Elektroplanung) als auch des Netzbetreibers Westnetz wurden Mängel im Bereich des vorhandenen und im Eigentum der Werke befindlichen Trafos festgestellt. Der Trafo ist über 40 Jahre alt und entspricht aufgrund des Alters nicht mehr den aktuell gültigen Sicherheitsvorschriften. Das Gebäude, in dem sich der Trafo befindet, ist ebenfalls in keinem guten Zustand. Nach einem fachlichen Austausch auf der Kläranlage bietet es sich im Rahmen der Planung und des Neubaus für die Notstromversorgung an, den Trafo ebenfalls zu erneuern. Die erforderlichen Planungen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass im Frühjahr 2024 eine Ausschreibung durchgeführt werden kann.

f)

Kläranlage Kirn, Hochwasserpumpstation

(Sachbearbeiter: Michael Göbel, Fachbereich 6)

Information:

Das Gebäude der Hochwasserpumpstation ist abgängig und muss erneuert werden. Die Bewehrung liegt an vielen Stellen frei und ist sehr stark korrodiert. Für die im Gebäude befindliche Krananlage zum Ziehen der Hochwasserpumpen erteilt der Prüfer, aufgrund der Schäden der Betonkonsolen, keine Genehmigung mehr. In die vorhandene Beton-Deckenplatte wurden nach dem Hochwasser im Jahr 1995 drei große Runde Öffnungen geschnitten. Durch diesen Eingriff wurde die statische Sicherheit erheblich vermindert, da die vorhandene Lage der Bewehrung nicht für diesen Fall ausgelegt und gebaut wurde. Daher ist hier ein Neubau an gleicher Stelle während des Betriebes erforderlich.

Die Ausschreibung für die erforderlichen Ing.-Leistungen soll noch in diesem Jahr erfolgen.

g)

Kanal, Hydraulische Netzberechnung Schmutzfrachtberechnung

(Sachbearbeiter: Michael Göbel, Fachbereich 6)

Information:

Das beauftrage Ingenieurbüro DAR wird bis Ende des Jahres das Abwassernetz des Einzugsgebietes der Kläranlage Simmertal hydraulisch überrechnet haben. Damit einhergehend soll auch die Schmutzfrachtberechnung bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Für das Einzugsgebiet der Kläranlage Kirn (einschl. der Abwassergruppe Heimweiler) wird bis Mitte des kommenden Jahres 2024 mit Ergebnissen gerechnet.

Zu 3.):

Sonstiges

Weitere aktuelle Themen der Werkleitung wurden vorgetragen sowie Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Protokolle allgemein:

  • Rundmail vom 23.08.2023 von Herrn Bürgermeister Thomas Jung erfolgte an alle Mitarbeitenden der Verwaltung bzgl. der Gestaltung des zukünftigen Ablaufs, mit dem Ziel, die Protokolle zeitnah zur Verfügung zustellen.
  • Führen eines Ergebnisprotokolls

Einführung WKB Schmutzwasser + Anpassung WKB Niederschlagswasser:

  • Aktuell ist geplant, dass der Versand der Festsetzungsbescheide noch in diesem Jahr erfolgen soll.
  • Erhebliche Probleme mit Dienstleister CAIGOS bzgl. Datenqualität der zur Verfügung gestellten Daten.

Wasserversorgung:

  • Prüfung, wie diese zukünftig zu betreiben ist:

Dr. Meiborg, stellv. Geschäftsführer des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wird hierzu in der kommenden Sitzung des Werkausschusses, am 28.11.2023 referieren und einen Vorschlag unterbreiten.

Erschließungsbeiträge:

  • Bei den aktuellen Erschließungsbeiträgen entsteht eine anwachsende Finanzierungslücke, diese muss durch die laufenden Entgelte gedeckt werden.
  • Folge: Steigende Entgelte infolge von Erschließungsmaßnahmen

Dr. Meiborg wird zu diesem Thema in der kommenden Sitzung des Werkausschusses, am 28. 11.2023, referieren und Lösungen vorstellen.

Organisationsuntersuchung:

  • Eine Prüfung, welches das bessere Modell für die Zukunft darstellt - Eigenbetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts - steht noch aus.

Möglichkeitsprüfung einer Anbindung der Wasserversorgung an die Steinbachtalsperre des WZV Landkreis Birkenfeld

  • Ein erster Termin fand im Jahr 2022 bzgl. der Vorstellung der bisherigen Überlegungen statt. Mit konkreter Anfrage zur Leistungsfähigkeit des WZV Landkreis Birkenfeld am HB Ochsenheck + HB Schmidthachenbach.
  • Vororttermin am 27.03.2023 in der Steinbachtalsperre.
  • Weitere Austausche sind zeitnah geplant.

NGB Auf dem Loh in der Stadt Kirn:

  • Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Kirn, VG Werken Kirner Land und WVE GmbH Kaiserlautern. Ein Erschließungsvertrag wurde von Seiten des Erschließungsträgers zur Verfügung gestellt.
  • Die Prüfung seitens der Werke wurde durchgeführt. Die Änderungswünsche wurden dem Erschließungsträger mitgeteilt. Am 26.09.2023 wurden sämtliche Anpassungen und Ergänzungen final besprochen. Der Vertrag soll als Anlage dem Protokoll beigefügt werden.

Wasserhausanschlüsse:

  • Es wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit Wasserhausanschlüsse ohne Installation eines Hausanschlussschiebers hergestellt wurden. Im vorhandenen Planwerk waren diese Wasserhausanschlüsse nicht vermerkt. Daraus wurde abgeleitet, dass z. T. keine umfassende Kenntnis über sämtliche vorhandenen Hausanschlussleitungen vorliegen.
  • Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft das vor Jahren erschlossene, unbebaute Bauplätze mit WLH sowie bebaute Grundstücke, bei denen die WLH seit mehr als 12 Monaten ungenutzt ist.
  • Laut der allgemeinen Wasserversorgungssatzung und dem DVGW-Regelwerk sind Hausanschlüsse, die über ein Jahr nicht in Betrieb sind, zurückzubauen und die hierbei anfallenden Kosten dem aktuellen Grundstückseigentümer in Rechnung zu stellen.