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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

Offenlage der Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), für die Teilbereiche:

1)

OG Schwarzerden – Baugebietsfläche „Schodenacker“

2)

OG Hochstetten-Dhaun – Änderung/Erweiterung „Gewerbegebiet“

3)

OG Hennweiler – Sonderbaufläche „Landgut Lang“ (Mottelbachsheck)

4)

OG Hennweiler – „Ruhewald“

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Verbandsgemeinderat Kirner Land in der Sitzung am 17.07.2023, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, beschlossen.

In der Sitzung am 29.10.2024, wurde die Offenlage beschlossen. Die Entwürfe mit Planzeichnungen liegen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, auf die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch 30 Tagen, und zwar vom 18.11.2024 bis einschließlich 08.01.2025, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zur Fortschreibung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.