Zu 1. Anpassung der Abwassersatzung
Bürgermeister Thomas Jung teilt zunächst einige allgemeine Vorabinformationen zum Tagesordnungspunkt 1 mit, wie man sich mit dem anstehenden Thema auseinandergesetzt hat:
Wie bereits in den Beschlüssen vom 07.02.2024 zum Wirtschaftsplan der VG-Werke Kirner Land und der VG-Haushaltssatzung verankert, soll die aktuell gültige Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasser – der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 02. Juli 2021, zuletzt geändert am 09.11.2023 wie folgt angepasst werden. Um die anstehenden Beratungen zu diesem Thema zu forcieren wurde ein Arbeitskreis Abwasser gebildet. Dieser hat sich aus den Mitgliedern des Ältestenrates und einem weiteren Vertreter jeder Fraktion des VG-Rates zusammengesetzt. In 7 Sitzungen hat man sich intensiv mit dem Thema „Gebühren und Beiträge in der Abwasserentsorgung“ beschäftigt. Herr Lepherc, als Werkleiter des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR), hat am 11.04.2024 zu diesem Thema vor dem Arbeitskreis referiert. In seinem Vortrag hat er uns zunächst die Geschichte und Entwicklung des ZAR von seiner Gründung im Jahr 2010 bis zum Jahr 2022 vorgestellt. Anschließend hat er über die Einführung einer rein gebührenfinanzierten Abwasserbeseitigung berichtet. Im Vorfeld zur Einführung im Jahr 2022 hat sich der ZAR über 2 Jahre mit diesem Thema hausintern als auch mit Wirtschaftsprüfern und Juristen beschäftigt, bevor zum 01.01.2022 das neue Gebührensystem im Verbandsgebiet des ZAR eingeführt wurde. Er hat auch auf die nachfolgenden Besonderheiten in seinem Verbandsgebiet hingewiesen:
| - | Nahezu keine unbebauten Grundstücke vorhanden ({{lt}} 1%) |
| - | Jährliches Wachstum der Bevölkerung / Gewerbe von 0,5-1% |
| Die o.g. Besonderheiten treffen auf unsere Region jedoch nicht zu. Hier liegt die Anzahl der | |
| - | unbebauten Grundstücke bei ca. 4-7% und |
| - | das jährliche Wachstum liegt gemäß den Zahlen des stat. Landesamtes bis 2035 bei -11% |
Den Mitgliedern des Ausschusses wurden Informationen als auch Unterlagen zur Entscheidungsfindung durch die Werkleitung gereicht.
Die mündlich formulierte Frage durch den Arbeitskreis, ob Aufwendungen in der Abwasserbeseitigung in Form eines Grundbeitrages erhoben werden können, wurde von Herr Dr. Meiborg in einer E-Mail an Herr Kehl wie folgt beantwortet :
„Eine Weiterberechnung von Aufwendungen der Abwasserbeseitigung in Form eines Grundbeitrages ist in Rheinland-Pfalz bisher nicht realisiert. Herr Dr. Meiborg vermutet bei einem Grundbeitrag den fehlenden direkten und im Verhältnis ermittelten Bezug zur Grundstücksfläche. Deshalb sieht er aus juristischer Sicht aktuell keine umsetzbare Lösung, um einen Grundbeitrag zu rechtfertigen.“
Von dem Angebot, weitere Fragen schriftlich bei der Werkleitung einzureichen um diese von Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung beantworten zu lassen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Zu 1.a.)
Bürgermeister Thomas Jung stellt nochmal kurz die erarbeiteten Wahlmöglichkeiten vor:
Der Arbeitskreis Abwasser hat in seiner letzten Sitzung die nachfolgenden Vorschläge (a, b, c und d) erarbeitet und dem Werkausschuss als Empfehlungs-beschluss für den VG-Rat zur Abstimmung vorgebracht. Demnach soll das Verhältnis von wiederkehrendem Beitrag Schmutzwasser zu den Schmutzwassergebühren im Wirtschaftsplan 2024 wie folgt angepasst werden:
| Anteil wiederkehrender Beitrag [%] | Anteil Schmutzwasser-gebühr [%] |
| a) | 20 | 80 |
| b) | 10 | 90 |
| c) | 5 | 95 |
| d) | 0 | 100 |
Die Ausschussmitglieder Uwe Jung, Jörg Schäfer, Cornelia Dhonau-Wehner und Lena Müller sowie Bürgermeister Thomas Jung bringen nochmals Argumente für die Vorschläge vor, für die sie stimmen werden. Die Argumente werden teilweise als Fraktionsmeinung vorgetragen.
Aufgrund der größten Abweichung zur aktuell vorhandenen Verteilung lässt Bürgermeister Thomas Jung über den weitreichendsten Vorschlag d) abstimmen.
Beschluss I zu 1.a.):
Der Werksausschuss beschließt, der Empfehlung durch den Arbeitskreis Abwasser zu folgen und stimmt aufgrund der eindeutigen Positionierung der teilnehmenden Ausschussmitglieder in dem vorangegangenen Austausch über Vorschlag d) ab:
| Anteil wiederkehrender Beitrag [%] | Anteil Schmutzwasser-gebühr [%] |
| d) | 0 | 100 |
Beschluss II zu 1.a.):
Der Werksausschuss beschließt, dass zur Umsetzung dieser Anpassung ist die vorhandene Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 02. Juli 2021 wie folgt anzupassen:
BISHER
§13 Erhebung wiederkehrender Beiträge
(1) Wiederkehrende Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung von Schmutzwasser erhoben. Von den entgeltfähigen Kosten nach § 12, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden als Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 40% erhoben. Auf den Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 und der §§ 5 und 10 entsprechend Anwendung.
(2) Wiederkehrende Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser erhoben. Von den auf das Niederschlagswasser entfallenden Kosten werden 100% als wiederkehrender Beitrag für das Niederschlagswasser erhoben. Auf den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 der §§ 6 und 10 entsprechend Anwendung.
(3) Die Beitragssätze sind im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich.
(4) Soweit nach § 2 einmalige Beiträge für das Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben werden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen, durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst.
§18 Benutzungsgebühren bei Einleitung in die öffentliche Abwasseranlagen
(1) Benutzungsgebühren werden für die Einleitung von Schmutzwasser erhoben.
(2) Der Gebührensatz ist im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich.
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab 01.01.2022 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.
(4) Soweit nach § 2 einmalige Beiträge für das Schmutzwasser erhoben werden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen, durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst.
ZUKÜNFTIG
§13 Erhebung wiederkehrender Beiträge
(1) Wiederkehrende Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Von den entgeltfähigen Kosten nach § 12, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden als Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0% erhoben. Auf den Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 und der §§ 5 und 10 entsprechend Anwendung.
(2) Wiederkehrende Beiträge werden für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser erhoben. Von den auf das Niederschlagswasser entfallenden Kosten werden 100% als wiederkehrender Beitrag für das Niederschlagswasser erhoben. Auf den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 und der §§ 6 und 10 entsprechend Anwendung.
(3) Die Beitragssätze sind im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich.
(4) Soweit nach § 2 einmalige Beiträge für das Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben werden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen, durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst.
§18 Benutzungsgebühren bei Einleitung in die öffentliche Abwasseranlagen
(1) Benutzungsgebühren werden für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben.
(2) Der Gebührensatz ist im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich.
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2023 60% und ab 01.01.2024 100% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.
(4) Soweit nach § 2 einmalige Beiträge für das Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben werden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen, durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst.
Zu 1.b.): Anpassung der Abwassersatzung - Arbeitsauftrag Werke
Werkleiter Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus.
Zu den von dem Arbeitskreis Abwasser erarbeiteten und nachfolgenden Punkten gab es keine Anmerkungen oder Fragen.
Beschluss:
Der Werksausschuss beschließt, dem Vorschlag des Arbeitskreises Abwasser zu folgen, und nachfolgende Aufgabenstellungen von den VG-Werken ausarbeiten zu lassen:
| a) | Zukünftig soll möglicherweise der Wiederkehrende Beitrag (WKB) Niederschlagswasser (§13 Erhebung wiederkehrender Beiträge, Abs. 2) durch eine reine verbrauch- und verursacherorientierte Niederschlagswassergebühr ersetzt werden. Da für diese Umsetzung den VG-Werken nicht alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, erfolgt diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Die VG-Werke sollen die hierzu notwendigen Daten erheben. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dem Ausschuss die Auswirkungen dieser Umstellung aufgezeigt. Erst danach kann über eine Änderung der Satzung zu diesem Punkt entschieden werden. |
| b) | Die zukünftige Ausgestaltung einer Grundgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser soll untersucht werden. |
Zu 1.c.): Anpassung der Abwassersatzung - Anpassung Wassersatzung
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus:
Als Zwischenschritt zu der noch ausstehenden Vereinheitlichung der Rechtssysteme in der Wasserversorgung, soll nachfolgende Teil-Anpassung des §14 Beitragsmaßstab in der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vom 19.02.1996 (betrifft alle Gemeinden der VG Kirner Land mit Ausnahme der Stadt Kirn) geben:
Da die ergangenen Beitrags- und Gebührenbescheide für die Jahre 2022 und 2023 im Bereich der Umlandgemeinden als vorläufige Beitrags- und Gebührenbescheide erstellt wurden, soll die Anpassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vom 19.02.1996 bei der Erstellung der endgültigen Beitrags- und Gebührenbescheide für die Abrechnungszeiträume 2022 und 2023 zur Anwendung kommen.
Die Rückfrage von Ausschussmitglied Wilfried Schlarb wurde von Jochen Stumm ausreichend beantwortet. Darüber hinaus gab es keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Beschluss:
Der Werksausschuss empfiehlt dem VG-Rat dem Vorschlag des Arbeitskreises Abwasser zu folgen, und nachfolgende Teil-Anpassung des § 14 Beitragsmaßstab in der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vom 19.02.1996 (betrifft alle Gemeinden der VG Kirner Land mit Ausnahme der Stadt Kirn) vorzunehmen:
Bisher:
§ 14 Beitragsmaßstab
(1) Der wiederkehrende Beitrag für die Wasserversorgung wird nach einem die mögliche Nutzung berücksichtigenden Maßstab berechnet.
(2) Maßstab für die Wasserversorgung ist die Zahl der Nutzungseinheiten.
(3) Als Nutzungseinheit gelten für die Grundstücke mit den folgenden Flächen:
| 1. bis 800 m² | 1,0 |
| 2. bis 1.000 m² | 1,25 |
| 3. bis 1.300 m² | 1,5 |
| 4. bis 1.700 m² | 1,75 |
| 5. bis 2.000 m² | 2,0 |
| 6. für je weitere angefangene 500 m² | 0,25 |
(4) Für Grundstücke bis 600 m² Größe, die nicht zu Wohnzwecken oder nicht selbständig gewerblich oder industriell genutzt werden können, gilt als Nutzungseinheit:
| 1. bis 200 m² | 0,25 |
| 2. bis 400 m² | 0,50 |
| 3. bis 600 m² | 0,75 |
Zukünftig:
§ 14 Beitragsmaßstab
(1) Der wiederkehrende Beitrag für die Wasserversorgung wird nach einem die mögliche Nutzung berücksichtigenden Maßstab berechnet.
(2) Maßstab für die Wasserversorgung ist die Zahl der Nutzungseinheiten.
(3) Als Nutzungseinheit gelten für die Grundstücke mit den folgenden Flächen:
| 1. bis 800 m² | 1,0 |
| 2. bis 1.000 m² | 1,0 |
| 3. bis 1.300 m² | 1,0 |
| 4. bis 1.700 m² | 1,0 |
| 5. bis 2.000 m² | 1,0 |
| 6. für je weitere angefangene 500 m² | 0,00 |
(4) Für Grundstücke bis 600 m² Größe, die nicht zu Wohnzwecken oder nicht selbständig gewerblich oder industriell genutzt werden können, gilt als Nutzungseinheit:
| 1. bis 200 m² | 0,25 |
| 2. bis 400 m² | 0,50 |
| 3. bis 600 m² | 0,75 |
Da die ergangenen Beitrags- und Gebührenbescheide für die Jahre 2022 und 2023 im Bereich der Umlandgemeinden als vorläufige Beitrags- und Gebührenbescheide erstellt wurden, soll die zuvor genannte Anpassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vom 19.02.1996 bei der Erstellung der endgültigen Beitrags-und Gebührenbescheide für die Abrechnungszeiträume 2022 und 2023 zur Anwendung kommen.
Zu 1.d.): Anpassung der Abwassersatzung - Korrektur Schmutzwassergebühr Wj 2022
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus:
Im Rahmen der Veröffentlichung zum Haushalt 2022 der Verbandsgemeinde Kirner Land ist bei der Veröffentlichung des Gebührensatzes für die Schmutzwassergebühr ein Übertragungsfehler unterlaufen.
Fälschlicherweise wurde die Schmutzwassergebühr mit einem Beitragssatz von 1,58 €/m³ veröffentlicht, anstelle der in der Kalkulation hinterlegten 1,51 €/m³.
Die Korrektur des Gebührensatzes erfolgt bei der Erstellung der endgültigen Beitrags- und Gebührenbescheide für das Jahr 2022.
Die Rückfragen von Ausschussmitglied Lena Müller wurde von Jochen Stumm ausreichend beantwortet. Darüber hinaus gab es keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Beschluss:
Der Werksausschuss empfiehlt dem VG-Rat dem Vorschlag der Werkleitung zu folgen, und den Übertragungsfehler für den Gebührensatz der Schmutz-wassergebühr zu korrigieren und den korrekten Gebührensatz von 1,51 €/m³ bei der Erstellung der endgültigen Beitrags- und Gebührenbescheide für das Jahr 2022 zu verwenden.
Zu 2.) Bestellung des stellvertretenden Werkleiters
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus:
Herr Jürgen Kehl war für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Kirner Land nach dem Ausscheiden von Herrn Burkhard Lörsch der alleinige Stellvertreter des Werkleiters.
Herr Kehl ist seit Ende Juni ausgefallen. Eine Rückkehr ist ausgeschlossen. Zur Wahrung und Sicherstellung einer Stellvertretung soll zukünftig Herr Jonas Bauer, der als Nachfolger für Herrn Kehl eingestellt wurde, als stellvertretender Werkleiter bestellt werden. Herrn Jürgen Kehl wird in diesem Zuge die Bestellung zum stellvertretenden Werkleiter entzogen.
Es gab keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Beschluss:
Der Werksausschuss beschließt, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, Herrn Jonas Bauer als stellvertretenden Werkleiter zu bestellen und in diesem Zuge Herrn Jürgen Kehl die Stellvertretung zu entziehen.
Zu 3.) Auftragsvergabe: Bauleistungen Entwässerung und Wasserversorgung – Ausbau „Neue Straße“, Hahnenbach
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus:
Die Ortsgemeinde Hahnenbach beabsichtigt den Ausbau der „Neuen Straße“. Dabei wird der Ausbau der Ortsgemeinde Hahnenbach (über die VG Kirner Land) und den VG-Werken Kirner Land als Gemeinschaftsmaßnahme ausgeführt. Neben dem Straßenbau sowie der Straßenbeleuchtung, sollen die Entwässerungs- und die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert werden. Die Leistungen wurden gemeinsam am 19.07.2024 in verschiedenen Losen öffentlich ausgeschrieben.
Der Eröffnungstermin fand am 15.08.2024 um 11:00 Uhr statt. Es gingen 2 Angebote ein. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:
| Bieter | Angebotssumme (Brutto) | abzgl. Nachlass | Endangebotssumme (Brutto) |
| Fa. A. Schwarz GmbH | 1.091.855,20 |
| 1.091.855,20 |
| Nr. 2 | 1.187.617,40 |
| 1.187.617,40 |
Los 2 Kanalbau
| Bieter | Angebotssumme (Brutto) | abzgl. Nachlass | Endangebotssumme (Brutto) |
| Fa. A. Schwarz GmbH | 712.377,55 |
| 712.377,55 |
| Nr. 2 | 773.082,89 |
| 773.082,89 |
Los 3 Wasserversorgung
| Bieter | Angebotssumme (Netto) | abzgl. Nachlass | Endangebotssumme (Brutto) |
| Fa. A. Schwarz GmbH | 318.888,80 |
| 379.477,65 |
| Nr. 2 | 348.348,34 |
| 414.534,52 |
Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Thomas Lorenz wird Jochen Stumm in Zukunft die Planungen solcher Vorhaben mit den Unterlagen zur Werksausschusssitzung versenden. Die Planungen dieser Maßnahme reicht Werkleiter Stumm wie folgt nach:
| Übersicht der Finanzierungsansätze aus dem Wirtschaftsplan: | ||
| Vergabesumme Los 2, Abwasser: | 712.377,55 €/brutto | |
| Investitionsansatz Wirtschaftsplan 2024: | 440.000,00 €/brutto | |
| Deckungslücke: | 272.377,55 €/brutto | |
| Finanziert durch Wegfall der nach- | 200.000,00 €/brutto | KA Simmertal |
| folgenden Investitionen in 2024 | 127.500,00 €/brutto | Bruschied, Schulstraße |
| 48.500,00 €/brutto | Bruschied, Kapellenweg |
| Vergabesumme Los 3, Wasser: | 318.888,80 €/netto | |
| Investitionsansatz Wirtschaftsplan 2024: | 295.000,00 €/netto | |
| Deckungslücke: | 23.888,80 €/netto | |
| Finanziert durch Wegfall der nach- | 110.0000,00 €/netto | Bruschied, Schulstraße |
| folgenden Investitionen in 2024 | 95.000,00 €/netto | Bruschied, Kapellenweg |
Darüber hinaus gab es keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Beschluss:
Die Werksausschuss beschließt, den Auftrag für die Bauleistungen (Entwässerung und Wasserversorgung) in Höhe von 1.091.855,20 €/Brutto an die Firma A. Schwarz GmbH aus Idar-Oberstein zu vergeben.
Zu 4.a) Info zur Vergabe: Erneuerung der innerörtlichen Trinkwasserleitung im Netzteilbereich „Fontaine-les-Dijon-Straße“, Kirn
Jochen Stumm informierte:
Der Werksausschuss beschloss auf der Sitzung am 03.06.2024 die Werkleitung zu bevollmächtigen, den Auftrag für die Erneuerung der innerörtlichen Trinkwasserleitung im Netzteilbereich „Fontaine-les-Dijon-Straße“, an das, nach abgeschlossener Prüfung, wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.
Die Baumaßnahme wurde am 26. Juni 2024 öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 5 Angebote fristgerecht eingereicht.
Der Auftrag für die Erneuerung der innerörtlichen Trinkwasserleitung im Netzteilbereich „Fontaine-les-Dijon-Straße“ wurde nach Submission am 25.07.2024 und nach abgeschlossener Wertung an die Firma Teschner Baugesellschaft mbH aus Bad Sobernheim zum Angebotspreis von 499.178,52 €/Brutto vergeben.
| Bieter | Endangebotssumme (brutto) |
| Fa. Teschner Baugesellschaft mbH | 499.178,52 |
| Nr. 2 | 725.944,24 |
| Nr. 3 | 816.192,15 |
| Nr. 4 | 915.152,17 |
| Nr. 5 | 974.990,59 |
| Übersicht der Finanzierungsansätze aus dem Wirtschaftsplan: | ||
| Vergabesumme, Wasser: | 419.477,75 €/netto | (499.178,52 €/brutto) |
| Investitionsansatz Wirtschaftsplan 2024: | 600.000,00 €/netto | |
| Deckungsüberschuss: | 180.522,25 €/netto | |
Es gab keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Zu 4.b) Info zur Vergabe: Regenerierung Trinkwasserbrunnen
Jochen Stumm informierte:
Der Werksausschuss beschloss auf der Sitzung am 03.06.2024 die Werkleitung zu bevollmächtigen, den Auftrag zur Regenerierung von 4 Brunnen nach abgeschlossener Wertung durch das ausschreibende Ing.-Büro Wasser und Boden, an das günstigste Unternehmen zu vergeben.
Die Baumaßnahme wurde am 11. Juni 2024 beschränkt nach VOB/A ausgeschrieben. 4 Firmen haben eine Angebotsplankette erhalten.
Der Auftrag für die Brunnenregenerierung 2024 wurde nach Submission am 04.07.2024 und nach abgeschlossener Wertung an die Firma H. Anger´s Söhne Bohr- und Brunnenbaugesellschaft mbH aus Hessisch Lichtenau zum Angebotspreis von 185.373,84 €/Brutto vergeben.
| Bieter | Endangebotssumme (brutto) |
| Fa. H. Anger´s Söhne Bohr- u. Brunnenbau- gesellschaft mbH | 185.373,84 |
| Nr. 2 | 357.002,38 |
| Nr. 3 | - |
| Nr. 4 | - |
Die folgenden 4 Trinkwasserbrunnen werden durch die „Fa. Anger´s Söhne“ regeneriert:
- Brunnen Weitersborn 5
- Brunnen Weitersborn 6
- Brunnen Heimweiler 1b
- Brunnen Limbach 2
Die Rückfrage von Ausschussmitglied Jürgen Jakobi wurde von Jochen Stumm ausreichend beantwortet. Darüber hinaus gab es keine Rückfragen oder Anmerkungen.
| Übersicht der Finanzierungsansätze aus dem Wirtschaftsplan: | ||
| Vergabesumme, Wasser: | 155.776,34 €/netto | (185.373,84 €/brutto) |
| Investitionsansatz Wirtschaftsplan 2024: | 30.000,00 €/netto | |
| Deckungslücke: | 125.776,34 €/netto | |
| Finanziert durch Deckungsüberschuss | ||
| aus TOP 4a: | 180.522,25 €/netto | |
Zu 4.c) Info zur Vergabe: Grünpflege Liegenschaften und Anlagen der Verbandsgemeindewerke – Abt. Wasser und Abwasser
Jochen Stumm informierte:
Der Werksausschuss beschloss auf der Sitzung am 03.06.2024 die Werkleitung zu bevollmächtigen, den Auftrag für die Grünpflege der Liegenschaften u. Anlagen der Verbandsgemeindewerke, an das, nach abgeschlossener Prüfung, wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.
Die Maßnahme wurde am 31. Juli 2024 öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 2 Angebote fristgerecht eingereicht.
Der Auftrag für die Grünpflege der Liegenschaften und Anlagen der Verbandsgemeindewerke, wurde nach Submission am 20.08.2024 und nach abgeschlossener Wertung an die Fa. Wagner Land- und Forstwirtschaftliche Dienstleistungen aus Reich zum Angebotspreis von 59.282,72€/Brutto vergeben.
| Bieter | Endangebotssumme (brutto) |
| Fa. Fa. Wagner Land- u. Forstwirtschaftliche Dienstleistungen | 59.282,72 |
| Nr. 2 | 76.045,19 |
Es gab keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Zu 5.) Beantwortung von Anfragen
Bürgermeister Thomas Jung berichtete von einer Anfrage der FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kirner Land. Jochen Stumm beantwortete die Fragen aus Sicht der VG-Werke.
„Anfrage zum Jahnbad/ Personaleinsatz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jung, sehr geehrter Herr Stumm wir beziehen uns auf den Bericht in der Rhein-Zeitung vom 9. September „Mäßiger Wetter verhagelt Saison“ und unserer noch offenen Anfrage im Verbandsgemeinderat vom 3. September.
Wir möchten deshalb unsere Fragestellung erweitern;
1. Aufgrund einer Anregung der FDP-Fraktion wurde zum Jahnbad eine umfangreiche Kundenbefragung im letzten Jahr durchgeführt.
Wie und in welchen Bereichen wurden die Kundenwünsche und -anregungen in dieser Saison umgesetzt?“
Der mit Abstand größte Negativpunkt „Verfügbarkeit Kiosk“ (Pächter TuS Kirn) liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Ggf. können wir uns bzgl. Automaten mit Kaltgetränken / Eis informieren. Vorherige Abstimmung mit dem Pächter ist erforderlich.
Ein weiterer Wunsch der Kunden war das Thema „Veranstaltungen“ wie z.B. unterschiedliche Feste im Schwimmbad abzuhalten.
Gerne können wir das Bad für solche Veranstaltungen zur Verfügung stellen und mit unserem Personal den Badbetrieb / Badeaufsicht gewährleisten. Das Planen und Durchführen der Veranstaltungen ist dann durch einen „Dritten“ zu gewährleisten und sicherzustellen. Hierfür wäre ein Überlassungsvertrag zu vereinbaren.
„2. Mit wieviel Personen wurden in diesem Jahr Ausbildungs- und Arbeitsverträge neu abgeschlossen? (Aufschlüsselung nach Funktionen im Jahnbad).“
| • | Zum 01.08.2024 wurde ein Azubi eingestellt. |
| • | Kassenpersonal: |
| 3 Personen, vom 8. Mai bis 15. September |
| 1 Person vom 8. Mai bis 30. Juni |
| 1 Person vom 1. Juli bis 15. September |
| • | Unterstützung der Badeaufsicht durch Herr Kranemann ab dem 1. Mai bis 30. September. Auf Minijob-Basis mit 21 Stunden im Monat |
„3. Sind in dieser Badesaison Überstunden angefallen.? (Ggf. mit Begründung)“
Es sind 75 Überstunden angefallen.
„4. Wir erfolgt der Einsatz des Stammpersonals des Jahn-Bads außerhalb des Badesaison? Mit Bitte der genauen Angabe der Zeiträume und konkreten Aufgabenbeschreibung.“
| • | Verbrauchsabrechnung ab Mitte November – Ende März, abzüglich Urlaub: Inkassogänge, Ablesungen, Botengänge |
| • | Wasserwerk ab Mitte November – Ende März, abzüglich Urlaub: |
| Wechsel Wasserzähler |
| • | GIS-System von Oktober bis Mai |
„5. Sind ggf. Schwimmkurse in den Herbst- und Wintermonaten im Lehrschwimmbecken geplant? (ggf. Anzahl).“
Das Lehrschwimmbad gehöre dem Kreis, Die VHS plane Schwimmkurse und habe angefragt, ob die Werke diese Kurse durchführen könnten. Die Werke hätten diese Anfrage bestätigt.
„6. Immer wieder wird über Wochen großformatig im heimischen Mitteilungsblatt Personal für das Jahnbad/Werke gesucht (u.a. Techniker/Ingenieure). In welchen Medien wird noch veröffentlich? Findet eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit statt?“
Die Bundesagentur der Arbeit sei immer einer unserer 1. Ansprechpartner der Werke. Sie veröffentlichten außerdem im Mitteilungsblatt Kastellaun, Kirchberg, Kirn, VG Nahe Glan, Idar-Oberstein, Birkenfeld, Baumholder, Lauterecken-Wolfstein und Herrstein-Rhaunen. Des Weiteren seien Anzeigen auf der Homepage der Werke und der der VG Kirner Land sowie bei Instagram und Facebook geschaltet.
Die Werke würden außerdem auf Direktansprachen bei der Universitäten Trier, Kaiserlautern, Mainz sowie der Hochschule Mayen zurückgreifen. Bei der Uni KL konnten die Werke hierfür einen Online-Zugang bekommen und können die Anzeigen selbst am „Schwarzen Brett“ platzieren.
Zusätzlich zu diesen schriftlich eingegangenen Fragen, wurden noch weitere Rückfragen gestellt.
Ausschussmitglied Manfred Kuhn fragte nach den Aufwendungen und Kosten des Jahnbades und ob man von Seiten der Werke alles tue, um diese zu begrenzen. Jochen Stumm berichtete hier von Maßnahmen, Investitionen und potenziellen Vorhaben, um die laufenden Kosten zu minimieren.
Ausschussmitglied Mario Wagner fragte nach, wie mit dem in der vergangenen VG-Ratssitzung vom 03.09.2024 vertagten Tagesordnungspunkt zum Bauvorhaben Düker Nahe an der Karl-Reidenbach-Brücke in Kirn weiter verfahren wird. Jochen Stumm führte hier aus, dass bei diesem Vorhaben sowohl die Pfalzgas, als auch die Telekom mitbeteiligt sei. Aufgrund eines Unfalls des Baustellenleiters der Fa. Niederländer wäre es zu einer Verschiebung der Baustelle gekommen. Da sich die Telekom aus dem Vorhaben zurückgezogen habe, wolle man sich nun selbst um Angebote kümmern, um die Maßnahme durchführen zu können.
Ausschussmitglied Manfred Kuhn bat den kaufmännischen Leiter Jonas Bauer sich im Werksausschuss vorzustellen. Jonas Bauer stellte sich daraufhin kurz vor.
Ausschussmitglied Silke Kriegel fragte nach dem Stand der Bearbeitung der Grundstücksbewertungen, um die vorläufigen Bescheide abschließen zu können. Zudem fragte sie nach dem Bearbeitungsstand der Einsprüche, aufgrund der vorläufigen Bescheide im Bereich Abwasser. Jochen Stumm berichtete, dass die Bearbeitung weiter andauert, und dass, aufgrund der übrigen noch offenen Aufgaben im Unternehmen die Fertigstellung der Bearbeitung noch im Jahr 2024 ungewiss sei.
Darüber hinaus gab es keine Rückfragen oder Anmerkungen.
Zu 6.) Sonstiges
Jochen Stumm berichtete, dass der Jahresabschluss 2020 der VG-Werke weitestgehend prüfbereit sei und am 10.10.2024 ein Auftaktgespräch mit dem Abschlussprüfer stattfinden wird.