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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 46/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Königsau vom 17.10.2022

1. Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2021

Der von Landesforsten erstellte Nachweis über die Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2021 wurden dem Gemeinderat vom zuständigen Revierförster Ervin Kraus vorgetragen und erläutert.

Aus diesem Nachweis ergeben sich:

Erträge:  —  10.809,12 €

Aufwendungen:  —  3.389,17 €

Überschuss:  —  7.419,95 €

In den Erträgen ist ein auf den Gemeindewald entfallender Jagdpachtanteil in Höhe von 3.088,62 € enthalten.

Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.

2. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2023

Der für das Forstwirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Forstwirtschaftsplan wurde von Revierförster Ervin Kraus vorgetragen und erläutert.

Nach dem Wirtschaftsplan werden folgende Erträge und Aufwendungen erwartet:

Erträge

Erlös aus Holzverkauf  —  5.000,00 €

Anteilige Jagdpacht  —  3.200,00 €

Wildschadenpauschale  —  50,00 €

Summe Erträge  —  8.250,00 €

Aufwendungen

Unternehmereinsatz/Löhne  —  3.400,00 €

Sachkosten  —  600,00 €

Bewirtschaftung der Grundstücke  —  1.350,00 €

Betriebskostenbeiträge  —  1.075,00 €

Summe Aufwendungen  —  6.425,00 €

Überschuss:  —  1.825,00 €

Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

Im Rahmen der Beratungen des Forstwirtschaftsplanes wurden die Brennholzpreise analog den Preisen im Staatswald festgesetzt:

68,- € / fm (Polterholz, Hartholz)

55,- € / fm (Polterholz, Weich-und Nadelholz)

20-35 € / rm (Flächenlos)

3. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden

Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen.

In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert.

Nachfolgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung.

Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach § 92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.

Der Ortsgemeinderat Königsau beschloss, den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Ortsbürgermeister Brüninghoff machte folgende Mitteilungen:

- Am 29.10.2022 findet ein Arbeitseinsatz statt.

- Am Bürgerhaus wurde eine Kanalspülung durchgeführt.

Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach der räumlichen Weiterentwicklung der Gemeinde.

5. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.