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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 46/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberhausen vom 26.10.2023

1.): Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Aufgrund des § 30 Abs. 2 GemO verpflichtete Ortsbürgermeister Axel May durch Handschlag das neue Ratsmitglied Brigitte Weidner unter Hinweis auf

§ 20 Schweigepflicht,

§ 21 Treupflicht und

§ 30 Abs. 1 Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl.

Er wies auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied hin.

2.): Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Das Land Rheinland-Pfalz hatte mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages bis zum 31.12.2023 beschlossen. Demnach ist die Umstellung des Beitragserhebungssystems, vom einmaligen Straßenausbaubeitrag auf den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag, verpflichtend. Ein Satzungsmuster sowie die entsprechende Anlage (Begründung der Abrechnungseinheiten) ist der Beschlussvorlage beigefügt und wurde in der Sitzung erläutert. Gemäß § 10 a Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) bleibt bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, und beträgt mindestens 20 %. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung für jede Abrechnungseinheit festzulegen. Der Satzungsgeber hat sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr zu gewichten. Dabei ist der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten. Die zur Festlegung des Gemeindeanteils ergangene Rechtsprechung, bis hin zum Oberverwaltungsgericht, lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass der Gemeindeanteil regelmäßig

25 % bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr,

35 - 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr,

55 - 65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr,

70 % bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr,

beträgt.

Den Gemeinden steht nach obergerichtlicher Rechtsprechung ein Beurteilungsspielraum von 5 % nach oben bzw. unten zu. Die Verwaltung empfahl einen Gemeindeanteil von 25 % festzusetzen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss den beigefügten Entwurf der Satzung mit der dazugehörigen Anlage über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen.

Nach eingehender Beratung setzte der Gemeinderat einen Gemeindeanteil von 25 % fest. Die Satzung tritt nach Bekanntgabe in Kraft.

3.): Festsetzung Bauplatzpreis für das Neubaugebiet "Vorn Aufm Scheid"

Die Erschließungsanlage im Neubaugebiet „Vorn Aufm Scheid“ wurde endgültig hergestellt, die Rechnungen sind eingegangen und somit konnte der endgültige Preis für die gemeindeeigenen Bauplatzätze festgelegt werden. Die Ortsgemeinde ist Eigentümer von allen 20 Bauplätzen.

Der Ortsgemeinde sind folgende Kosten entstanden:

Erschließung Wasser/Abwasser

11,13 Euro / m²

Erschließung Straße

69,93 Euro / m²

Gesamt

81,06 Euro / m²

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss den Bauplatzpreis pro m², für das Neubaugebiet „Vorn Aufm Scheid“, auf 95,00 Euro festzulegen.

4.): Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf Rodtwiese-Vorn Aufm Grasweg"a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungenb) Satzungsbeschluss

a)

Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Der Ortsgemeinderat folgte den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

b)

Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung über die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf Rodtwiese - Vorn Aufm Grasweg", entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.

5.): Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf der Hahneck-Vor dem Eichacker-Im Eichacker", Flur 2 und 6, 4. Änderunga) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungenb) Beschluss über die Offenlage

a)

Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Der Ortsgemeinderat folgte den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellung-nahmen der Träger öffentlicher Belange.

b)

Beschluss über die Offenlage

Der Ortsgemeinderat beschloss, den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.

Die Auslegung erfolgt in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung.

6.): Neuwahl von Ausschussmitgliedern

Herr Bastian Uebel hatte sein Mandat in folgenden Ausschüssen der Ortsgemeinde Oberhausen niedergelegt:

-

Rechnungsprüfungsausschuss (Mitglied)

-

Bau- und Liegenschaftsausschuss (Stellvertreter)

-

Jugend- und Sozialausschuss (Stellvertreter)

Dafür sind entsprechende Ersatzpersonen zu wählen. Für das Wahlverfahren gilt § 40 Abs. 5 GemO. Die Abstimmung erfolgt demnach durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, sofern der Ortsgemeinderat nicht eine offene Abstimmung beschließt. Ortsbürgermeister Axel May stellte dies zur Abstimmung. Der Gemeinderat stimmte für eine offene Abstimmung.

Als Ersatzpersonen hatte die FWG-Fraktion folgende Personen vorgeschlagen:

-

Rechnungsprüfungsausschuss (Mitglied): Roland Krüger

-

Rechnungsprüfungsausschuss (Stellvertreter): Da Roland Krüger bisher stellvertretendes Mitglied für Bastian Uebel war, wurde Brigitte Weidner von der FWG-Fraktion als neue Stellvertretung vorgeschlagen.

-

Bau- und Liegenschaftsausschuss (Stellvertreter): Helmut Jacoby

-

Jugend- und Sozialausschuss (Stellvertreter): Marcus Gabriel

7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.

a)

Ortsbürgermeister Axel May unterrichtete den Ortsgemeinderat über die Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht.

8.): Einwohnerfragestunde

Es waren sechs Einwohner anwesend.

a)

Ein Einwohner erkundigte sich zu seinem Bauvorhaben in Oberhausen.

b)

Eine Einwohnerin fragte, wann es mit der Bautätigkeit im Neubaugebiet losgehe. Ortsbürgermeister Axel May erläuterte, dass dies jetzt davon abhänge, wann das Vergabeverfahren veröffentlicht werden kann und wann die Bauherren nach dem Kauf der Grundstücke tatsächlich mit dem Bau beginnen.