| 1.): | Verpflichtung Ratsmitglieder |
Stadtbürgermeister Frank Ensminger verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Stadt Kirn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.
| 2.): | Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über Änderungsvorschläge zum Flächennutzungsplan der Stadt Kirn |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den stellvertretenden Fachbereichsleiter Sascha Siegel der die Tagesordnungspunkt 2 und 3 vorstellte und Fragen beantwortete.
In der anschließenden Diskussion wurden Bedenken gegen die aufgeführten Flächen erhoben. Daher wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben und zunächst die Flächen im Bauausschuss zu thematisieren.
| 3.): | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO |
Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.05.2024 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen. Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist folgende Änderung enthalten:
Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun
Teilgebiet „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“, zur Ausweisung eines Sondergebietes PV-Freiflächenanlage
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land zu erteilen.
| 4.): | Einwohnerfragestunde |
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
| 5.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Stadtratsmitglied Monika Weber fragte nach, wann der Spielplatz im Backesgarten wieder geöffnet werden solle. Der Vorsitzende sagte, dass die Verwaltung immer noch auf die Firma warte, die den Sand untersuchen soll. Man sei aber in Kontakt und die Untersuchungen sollen demnächst durchgeführt werden.
Außerdem hätte sie gehört, dass die Bäume auf dem Spielplatz gefällt werden sollen. Der Stadtbürgermeister erklärte hierzu, dass erst mal geschaut werden müsse, was mit den Bäumen passiert, evtl. ein Rückschnitt, von Fällarbeiten war aber keine Rede.
Frau Weber regte an, im Backesgarten in Höhe des Spielplatzes eine Bodenwelle einzubauen, um eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen. Der Vorsitzende versprach, dies zu prüfen.
Ratsmitglied Sven Muser erkundigte sich nochmals nach dem Sachstand des Grundstücks am Kallenfelserhof, ehemals Dolomitenblick. Der Vorsitzende erklärte, dass hierzu noch nichts unternommen wurde.
Ratsmitglied Thomas Pfrengle fragte nach dem Regenrückhaltebecken in Kirn-Sulzbach welches noch zu 80 % gefüllt sei. Stadtbürgermeister Ensminger berichtete, dass das Bauamt daran arbeite.
Außerdem erkundigte er sich nach dem Zustand der Kirner Straße und wann die Schlaglöscher beseitigt würden. Hier konnte Ratsmitglied Mario Wagner Auskunft geben: Die Notfahrt, welche hergestellt wurde, wird zurück gebaut und das Material wird bei der ehemaligen Bäckerei Nell wieder eingebaut.
Herr Pfrengle erklärte außerdem, dass sich in der Küche des Brunnenhäuschen bereits Schimmel ausgebreitet habe. Der Vorsitzende wird das dem Bauamt mitteilen.
Zum Platz vor dem Bürgerhaus konnte der Stadtbürgermeister berichten, dass er und Frau Franzen im Innenministerium waren und nach höheren Förderungen gefragt hatten. Die Staatssekretärin sicherte einen Besichtigungstermin in Kirn-Sulzbach zu.
Zu den Sickermulden im Wald erklärte der Stadtbürgermeister, dass sich bereits Revierleiter Tobias Helfenstein kümmere. Welche Mulde bereits bearbeitet wurden, müsse nochmal gefragt werden.
Ortsvorsteher Peter Holler bat um Einladung bei der nächsten Ortsbegehung. Der Stadtbürgermeister sichert ihm die Einladung zu.
Außerdem fragt er nach dem 2. schwarzen Brett, welches beim Unwetter zerstört wurde. Der Vorsitzende wird den Bauhofleiter Heiko Kaiser fragen.
Es wurde außerdem vereinbart, dass im Amtsblatt ein Hinweis erscheinen soll, dass alle Bautrockner bitte zum Bauhof gebracht werden sollen.
| 6.): | Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadtratsmitglieder |
Stadtbürgermeister Ensminger verabschiedete die ausgeschiedenen Stadtratsmitglieder Herrn Uwe Bauer, Herrn Jörg Bubinger, Herrn Manfred Kuttig, Herrn Dr. Alexandru Sarafiant, Herr Jörg Schallmo, Herrn Jürgen Simon und Herrn Jürgen Wenderoth und dankte für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der letzten Legislaturperiode. Den anwesenden Ratsmitgliedern überreichte er ein Präsent.
| 7.): | Hauptsatzung der Stadt Kirn |
Die Hauptsatzung der Stadt Kirn vom 23.08.2019 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.07.2020 wurde in folgenden Punkten angepasst:
1. § 1 Abs. 1
Bisher:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen in einer Zeitung, die vom Stadtrat durch Beschluss bestimmt wird. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.kirn.de.
Neu:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.kirn.de.
2. § 1 Abs. 2
Bisher:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte Sulzbach und Kallenfels werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsbezirken Sulzbach und Kallenfels bekannt gemacht.
Ortsbezirk Sulzbach: Bekanntmachungstafel Ecke Kirner Straße/Oldenburger Straße
Ortsbezirk Kallenfels: Bekanntmachungstafel Gemeindehaus
Neu:
entfällt
3. § 3
| Bisher: | |
| Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: | |
| 1. | Haupt- und Finanzausschuss |
| 2. | Werksausschuss |
| 3. | Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz |
| 4. | Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und soziale Angelegenheiten |
| 5. | Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung |
| 6. | Schulträgerausschuss Grundschulen |
| 7. | Rechnungsprüfungsausschuss |
| Neu: | |
| Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: | |
| 1. | Haupt- und Finanzausschuss |
| 2. | Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz |
| 3. | Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und soziale Angelegenheiten |
| 4. | Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung |
| 5. | Rechnungsprüfungsausschuss |
4. § 10 Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters
wird neu eingefügt
5. § 13 Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige
entfällt
Alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert.
Nach § 25 der Gemeindeordnung bedarf die Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates.
Bei der Abstimmung über die Hauptsatzung ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bezüglich der Bestimmungen über die Bezüge des Bürgermeisters und der Beigeordneten, sofern er nicht gewähltes Ratsmitglied ist oder nach § 22 Abs. 1 von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen ist. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich.
Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen der §§ 10 und 11 des Satzungsentwurfes abzustimmen. Im Anschluss daran ist unter Beteiligung des Vorsitzenden über die restlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die getrennte Abstimmung ist in der Niederschrift festzuhalten.
Ein Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Kirn 2024 lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die §§ 10 und 11 der vorliegenden Hauptsatzung als Satzung (Abstimmungsergebnis ohne Beteiligung des Vorsitzenden).
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung, §§ 1 bis 9 und 12 bis 14, als Satzung (Abstimmungsergebnis mit Beteiligung des Vorsitzenden).
| 8.): | Beschluss über die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen Bürger in den einzelnen Ausschüssen |
| Gemäß § 3 der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden: | |
| - | Haupt- und Finanzausschuss |
| - | Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz |
| - | Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und soziale Angelegenheiten |
| - | Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss |
Nach § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung bestimmt der Stadtrat die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen Gemeindebürger in diesen Ausschüssen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und mindestens 11 Stellvertretern, die Stadtratsmitglieder sein sollen.
Die übrigen Ausschüsse bestehen aus 11 Mitgliedern und mindestens 11 Stellvertretern, die aus der Mitte des Stadtrates und sonstigen Bürgern gewählt werden.
Die bisherige Regelung in der Geschäftsordnung über die Vertretung in den Ausschüssen soll unverändert bleiben:
Ist ein Ausschussmitglied an der Teilnahme verhindert, so hat es die Einladung unverzüglich an seine Stellvertreterin bzw. seinen Stellvertreter weiterzuleiten. Ist auch diese(r) verhindert, kann eine der weiteren Stellvertreterinnen bzw. einer der weiteren Stellvertreter der politischen Gruppe das Ausschussmitglied vertreten. Für jedes vorgeschlagene Mitglied können bis zu zwei Stellvertreter/innen benannt werden.
| 9.): | Übertragung von Aufgaben mit abschließender Entscheidung auf Ausschüsse |
Es wird vorgeschlagen wie bisher:
Gemäß § 44 GemO in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung werden folgende Aufgaben mit abschließender Entscheidung auf Gemeindeausschüsse übertragen:
a) Haupt- und Finanzausschuss
Es wurde ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Norbert Stibitz gestellt, Punk 4: „Einstellung und Eingruppierung der dem höheren und gehobenen Dienst vergleichbaren Angestellten im Rahmen eines Stellenplanes sowie die Kündigung gegen deren Willen“ zu streichen.
b) Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz
c) Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung
Organisatorische Durchführung der Kirmes und der Märkte, Vergabe der Kirmesplätze
Der Stadtrat ermächtigt außerdem den Bürgermeister, im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung, Aufträge für Investitionen bis 10.000 € zu vergeben sowie Zuschüsse an Vereine und Verbände bis 250 € zu gewähren.
Der Stadtbürgermeister unterbrach die Sitzung um 19:38 Uhr für 10 Minuten.
| 10.): | Wahl von Ausschussmitgliedern und ihrer Stellvertreter in die Gemeindeausschüsse |
Stadtbürgermeister Frank Ensminger berichtete, dass sich die Fraktionen auf gemeinsame Wahlvorschläge geeinigt hätten. Zunächst beschlossen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig, die Ausschuss-wahlen in offener Abstimmung durchzuführen. Danach folgte die Abstimmung über die eingereichten Wahlvorschläge:
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kirn (11 Mitglieder)
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Bayer | Sebastian | Pfrengle | Thomas |
| SPD | Hub | Doris | Dröscher | Judith |
| SPD | Buss | Karl-Heinz | Muser | Sven |
| SPD | Kloos | Lukas | Kartarius-Holzhauser | Heike |
| CDU | Tressel | Claus | Hess | Herbert |
| CDU | Dhonau-Wehner | Cornelia | Heck | Andreas |
| CDU | Lagrange | Barbara | Schütz | Markus |
| FDP | Bursian | Thomas | Bräuer | Franco |
| FDP | Ensminger | Christof | Ensminger | Christian |
| FWG | Allmann | Udo | Wagner | Mario |
| FWG | Stibitz | Norbert | Holler | Peter |
Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn
(11 Mitglieder)
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Dröscher | Judith | Hub | Doris |
| SPD | Kartarius-Holzhauser | Heike | Simon | Jürgen |
| SPD | Muser | Sven | Bayer | Sebastian |
| SPD | Pfrengle | Thomas | Buss | Karl-Heinz |
| CDU | Kuhn | Manfred | Heck | Andreas |
| CDU | Schütz | Markus | Tressel | Claus |
| CDU | Ebertz | Klaus | Lagrange | Barbara |
| FDP | Ensminger | Christof | Essig | Sven |
| FDP | Sauer | Daniel | Ensminger | Christian |
| FWG | Wagner | Mario | Stibitz | Norbert |
| FWG | Allmann | Udo | Holler | Peter |
Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziale Angelegenheiten der Stadt Kirn (11 Mitglieder)
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Dröscher | Judith | Hub | Doris |
| SPD | Kartarius-Holzhauser | Heike | Kloos | Lukus |
| SPD | Imhof | Karoline | Feyand | Florian |
| SPD | Castelo Branco | Patricia | Pfrengle | Thomas |
| CDU | Fischer | Klaus | Ebertz | Anna T. |
| CDU | Weid | Bianca | Heck | Andreas |
| CDU | Conrad | Ayfa | Dhonau-Wehner | Cornelia |
| FDP | Bräuer | Franco | Sauer | Daniel |
| FDP | Essig | Sven | Bursian | Thomas |
| FWG | Holler | Peter | Weber | Monika |
| FWG | Böhmler | Julia | Gillmann | Lukas |
Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung der Stadt Kirn
(11 Mitglieder)
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Hub | Doris | Setz | Ingmar |
| SPD | Kuttig | Manfred | Buss | Karl-Heinz |
| SPD | Muser | Sven | Feyand | Florian |
| SPD | Boos | Stefan | Valentin | Agnes |
| CDU | Fischer | Klaus | Tressel | Claus |
| CDU | Heck | Andreas | Weid | Bianca |
| CDU | Conrad | Ayfa | Ebertz | Klaus |
| FDP | Ensminger | Christof | Sauer | Daniel |
| FDP | Essig | Sven | Bursian | Thomas |
| FWG | Holler | Peter | Gillmann | Lukas |
| FWG | Anton | Andreas | Deutschmann | Pascal |
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Kirn (11 Mitglieder)
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Hub | Doris | Bayer | Sebastian |
| SPD | Kloos | Lukas | Muser | Sven |
| SPD | Pfrengle | Thomas | Buss | Karl-Heinz |
| SPD | Dröscher | Judith | Kartarius-Holzhauser | Heike |
| CDU | Dhonau-Wehner | Cornelia | Tressel | Claus |
| CDU | Fischer | Klaus | Heck | Andreas |
| CDU | Kuhn | Manfred | Lagrange | Barbara |
| FDP | Bursian | Thomas | Sauer | Daniel |
| FDP | Ensminger | Christian | Ensminger | Christof |
| FWG | Allmann | Udo | Weber | Monika |
| FWG | Holler | Peter | Stibitz | Norbert |
| 11.): | Wahl von Mitgliedern für a) Verbandsversammlung Zweckverband Schloß Dhaun b) Aufsichtsrat Stadtwerke Kirn GmbH c) Aufsichtsrat Stadtentwicklung Kirn GmbH d) Krankenhausbeirat |
Der Stadtbürgermeister informierte, dass sich die Fraktionen auf gemeinsame Wahlvorschläge geeinigt hätten.
Zunächst beschlossen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig, die Ausschuss-wahlen in offener Abstimmung durchzuführen.
Danach folgte die Abstimmung über die eingereichten Wahlvorschläge:
a) Verbandsversammlung Zweckverband Schloss Dhaun
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Kloos | Michael | Buss | Karl-Heinz |
| CDU | Dhonau-Wehner | Cornelia | Tressel | Claus |
| FWG | Wagner | Mario | Holler | Peter |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
b) Aufsichtsrat Stadtwerke Kirn GmbH
| Partei | Mitglied | |
| Name | Vorname |
| SPD | Simon | Jürgen |
| CDU | Schütz | Markus |
| FDP | Bursian | Thomas |
| FWG | Allmann | Udo |
c) Aufsichtsrat Stadtentwicklung Kirn GmbH
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Bayer | Sebastian | Dröscher | Judith |
| SPD | Simon | Jürgen | Hub | Doris |
| CDU | Tressel | Claus | Ebertz | Klaus |
| CDU | Dhonau-Wehner | Cornelia | Lagrange | Barbara |
| FDP | Essig | Sven | Sauer | Daniel |
| FWG | Allmann | Udo | Wagner | Mario |
d) Krankenhausbeirat
| Partei | Mitglied | Stellvertreter/in | ||
| Name | Vorname | Name | Vorname |
| SPD | Kloos | Michael | Simon | Jürgen |
| CDU | Brück | Udo | Wacker | Eckehard |
| FDP | Ensminger | Christof | Bursian | Thomas |
| 12.): | Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche |
Nach § 50 III GemO bildet der Bürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt ihre Leitung auf die Beigeordneten. Die Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Stadtrates.
Es wird vorgeschlagen, einen Geschäftsbereich zu bilden, dem in Absprache mit den
Beigeordneten folgende Aufgabe zugeordnet werden soll:
Geschäftsbereich Kindertagesstätten
Der Geschäftsbereich soll von der Beigeordneten Christa Hermes übernommen
werden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Bildung des Geschäftsbereiches Kindertagesstätte zu.
2. Der Stadtrat stimmt der Übertragung des Geschäftsbereiches Kindertagesstätte auf die Beigeordnete Christa Hermes zu.
| 13.): | Verkauf Kirchstraße 2 |
Die Stadt Kirn ist seit 2016 Eigentümerin des Gebäudes Kirchstraße 2, Gemarkung Kirn, Flur 12, Parz. 161.
Der Erwerb im Jahr 2016 erfolgte zum Kaufpreis von 20.000,00 €.
Am Gebäude sind Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage können die erforderlichen Investitionsmittel derzeit nicht bereitgestellt werden.
Die Stadt Kirn wurde bereits mehrfach von Kaufinteressenten angesprochen.
Unter Berücksichtigung der bereits entstandenen Kosten soll zunächst unter Beachtung eines Mindestgebotes von 25.000,00 € öffentlich angeboten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, das Gebäude vorerst im Gebotsverfahren auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt im Mitteilungsblatt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, der Durchführung eines Gebotsverfahrens für das Gebäude Kirchstraße 2 zuzustimmen (Mindestgebot 25.000,00 €). Nebenkosten (Notar etc.) trägt der Käufer.
| 14.): | Erlass einer Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Kirn |
Beigeordnete Christa Hermes stellte den Tagesordnungspunkt vor, erörterte die Satzung und beantwortete die Fragen aus dem Rat.
Das neue Kita-Gesetz stellt die Stadt Kirn vor große Herausforderungen. Insbesondere fehlt es gemäß dem Bedarfsplan des Kreisjugendamtes der Stadt Kirn an ausreichend Kita-Plätzen. Der gesetzliche Anspruch beträgt 7 Stunden pro Tag. In allen städtischen Kita´s werden teilweise sogar Plätze für eine 9-Stunden-Betreuung bereitgestellt. Diese Plätze sind sehr begehrt und so kommt es vor, dass diese nicht in ausreichender Anzahl angeboten werden können, sodass der Träger über die Vergabe eine Auswahl treffen muss.
Die zu beschließende Kita-Satzung soll nunmehr den Leitungen und der Verwaltung, insbesondere bei der Vergabe der 9-Stunden-Plätze, mehr Sicherheit geben. Dazu soll das bewährte Punktesystem der Stadt Bad Kreuznach angewandt werden, welches nun inhaltlich ein Schwerpunkt in der Satzung im Vergleich zu den bisher geschlossenen privaten Verträgen, darstellt. Hier gab es nur eine wage Regelung.
Um die Eltern mit Einführung dieser Satzung nicht zu verunsichern, muss die Anwendung des Punktesystems bei „Anmeldung und Platzvergabe“ sowie die Ergänzungen im Bereich von Beendigung und Ausschluss in Bezug auf die Betreuung gut und klar kommuniziert werden. Dazu ist es erforderlich, die Eltern nach Erlass der Satzung umgehend zu informieren und die entsprechenden Verwaltungsakte (Kündigung Vertrag zum 31.08.2024 und Erlass eines entsprechenden Bescheides zum 01.09.2024) zu erlassen. Vom Grundsatz her gibt es keine Änderungen für die Eltern mit aktuellen Betreuungsverträgen durch die Umstellung von diesen Verträgen auf eine öffentlich-rechtliche Satzung.
Die Satzung wurde gemeinsam mit den Kita-Leitungen erarbeitet und besprochen. Unklarheiten wurden durch Anfragen beim Gemeinde- und Städtebund beseitigt. Die erarbeitete Satzung entstand auf Empfehlungen des Jugendamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sowie auf der Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes aus 06/2024
Die Satzung lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die im Entwurf vorgestellte Satzung rückwirkend zum 01.09.2024 zu erlassen.
| 15.): | Beschluss zur Ausfertigung und rückwirkenden Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Steinenberg, Im Hundstall", mit Änderungen und Anlagen |
Beigeordneter Martin Zerfaß stellte den Tagesordnungspunkt vor und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderung, auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn am 04.06.1970 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 12.10.1970, Az. 429-07 genehmigt. Die Änderungen und Anlagen zum vorgenannten Bebauungsplan, wurden vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.
| 16.): | Beschluss zur Ausfertigung und rückwirkenden Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Weiersrech, In Allweiden", mit Änderungen und Anlagen |
Beigeordneter Martin Zerfaß stellte den Tagesordnungspunkt vor und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderung, auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn am 28.09.1972 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 28.03.1973, Az. 429-07 genehmigt. Die Änderungen und Anlagen zum vorgenannten Bebauungsplan, wurden vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.
| 17.): | Beschluss zur Ausfertigung und rückwirkenden Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf´m Mäusbrunnen/Mäusbrunnen", mit Änderungen und Anlagen |
Beigeordneter Martin Zerfaß stellte den Tagesordnungspunkt vor und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderung, auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn am 26.04.1973 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 08.01.1975, Az. 6/60-610 genehmigt. Die Änderungen und Anlagen zum vorgenannten Bebauungsplan, wurden vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.
| 18.): | Beschluss zur Ausfertigung und rückwirkenden Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Aufm Loh", mit Änderungen und Anlagen |
Beigeordneter Martin Zerfaß stellte den Tagesordnungspunkt vor und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderungen und Anlagen, auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen. Die Änderungen vom 05.05.2004 und 27.09.2021 sind ausgenommen, da ausgefertigt.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn am 17.12.1987 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 01.06.1988 Az. 6/60-610/13/882 genehmigt. Die Änderungen und Anlagen zum vorgenannten Bebauungsplan, wurden vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.
| 19.): | Beschluss zur Ausfertigung und rückwirkenden Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Altstadt-Gartenstraße-Langgasse-Mauergasse-Teichweg", mit Änderungen und Anlagen |
Beigeordneter Martin Zerfaß stellte den Tagesordnungspunkt vor und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderungen und Anlagen, auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen. Die 2. Änderung vom 20.11.2023 ist ausgenommen, da ausgefertigt.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn am 14.01.1982 als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.
| 20.): | Beschluss zur Ausfertigung und rückwirkenden Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Am Froschenpfuhl-In Gräfenacker-In Allweiden-Hinterm Teufelsgraben", mit Änderungen und Anlagen |
Beigeordneter Martin Zerfaß stellte den Tagesordnungspunkt vor und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderung, auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn am 10.03.1988 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 01.06.1988, Az. 6/60-610-13/884 genehmigt. Die Änderungen und Anlagen zum vorgenannten Bebauungsplan, wurden vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen und diesen Beschluss bekannt zu machen.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.