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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 46/2025
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Neue Regelungen für die Entsorgung von Alttextilien im Landkreis Bad Kreuznach

Der Landkreis Bad Kreuznach hat in Kooperation mit dem DRK-Kreisverband und der Kreuznacher Diakonie eine neue Regelung für die Entsorgung von Alttextilien eingeführt, um auch nach dem vielerorts bereits erfolgten Rückzug privater Altkleidersammelcontainer weiterhin Altkleidersammlung auch außerhalb von Wertstoffhöfen anbieten zu können. „Wir freuen uns, durch die Zusammenarbeit zwischen AWB, Diakonie, DRK und Kommunen eine gute Lösung gefunden zu haben. Bürgerinnern und Bürger können so auch in Zukunft die karitative Infrastruktur zur Altkleidersammlung weiter nutzen“, freut sich der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Bad Kreuznach, Oliver Kohl (SPD).

Wie funktioniert die neue Regelung?

An den bekannten Standorten im gesamten Landkreis stehen zukünftig Altkleider-Container zur Verfügung und ergänzen damit wohnortnah die Abgabe auf den Wertstoffhöfen. Ziel ist es, eine Entsorgung von hochwertigen und gebrauchten Kleidungsstücken zu erleichtern und somit einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten“, erklärt der Leiter des AWB im Landkreis Bad Kreuznach, Philipp Geib. Die Einführung dieser neuen Regelung ist eine Antwort auf die sinkende Wirtschaftlichkeit der privaten Textilverwertung, bedingt durch die verminderte Qualität der Kleidung und die Herausforderungen in der Marktlage. Hintergrund ist zudem eine neue Regelung im Kreislaufwirtschaftsgesetz, nach der seit 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung und Entsorgung von Alttextilien auf Basis einer EU-Richtlinie Sache der Kreisverwaltungen ist.