Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 47/2022
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn und des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.10.2022

vom 13.10.2022

1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Ober dem weißen Garten

a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen

b) Beschluss über die Offenlage

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den stellvertretenden Fachbereichsleiter Bauen, Sascha Siegel der die Würdigungsvorschläge vorstellte.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Ober dem weißen Garten“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, fand vom 15.08. bis 02.09.2022, statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Würdigungsvorlage abgebildet. Die Würdigungsvorlage lag den Ausschussmitgliedern vor.

Vor der Abstimmung fragte Ausschussmitglied Karl-Heinz Buss nach einem Lärmgutachten. Herr Siegel erklärte, dass das Lärmgutachten vom Investor beauftragt wurde und dies keine Beanstandungen aufzeigen würde. Das Gutachten wird bei der Offenlage ausgelegt.

Zu a)

Beschluss:

Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zu folgen und zu beschließen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zu folgen und zu beschließen.

Zu b)

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Offenlage zu beschließen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfiehlt dem Stadtrat, die Offenlage zu beschließen.

2. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden

Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen. In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert.

Nachfolgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach § 92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn empfehlen dem Stadtrat, den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten. Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

3. Neuanlegung eines Tiergrabfeldes auf dem Friedhof Kirn

Der Stadtbürgermeister erläutert den Ausschussmitgliedern den Plan einer Neuanlage eines Tiergrabfeldes auf dem Kirner Friedhof. Er erklärte die gesetzlichen Vorgaben, Ort und Größe des Grabfeldes, sowie die verschiedenen Bestattungsarten. Außerdem stellte er heraus, dass ein Tiergrabfeld schon öfter aus der Bürgerschaft angefragt wurde, demnach auch Bedarf vorhanden sei.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst. Das Thema wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Abstimmung kommen.