1.): Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
2.): Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden wie folgt gestellt:
Stadtratsmitglied Judith Dröscher fragte nach dem aktuellen Stand des MVZ. Stadtbürgermeister Ensminger erklärte, dass vor kurzem ein Gespräch mit einem möglichen Investor, Banken, sowie Bürgermeister Thomas Jung stattgefunden habe. Es stellte sich während des ersten Gespräches heraus, dass noch viele Fragen zu klären seien. Er versprach den Stadtrat zu informieren, wenn es konkretere Aussagen gäbe.
Stadtratsmitglied Jörg Schallmo erkundigte sich nach dem Stand Sanierung Karl-Reidenbach-Brücke. Hier sähe es so aus, als würde der Baubeginn kurz bevor stehen. Der Bürgermeister antwortete, dass hier nichts Konkretes geplant sei und auch kein Baubeginn anstehen würde. In diesem Zug teilte er mit, dass die Bauarbeiten Lohweg Ende November / Mitte Dezember fertig werden würden.
Stadtratsmitglied Judith Dröscher fragte nach der Kita Situation im kommenden Jahr, es gäbe mehr Anmeldungen als Plätze. Beigeordnete Christa Hermes erläuterte, dass sich die Stadt in Verhandlungen befände und es eine Lösung geben würde. Sie stellte eine ähnliche Lösung wie in Oberhausen in Aussicht. Zum Baubeginn in der Kita Kirn-Sulzbach erklärte sie, dass dieser wegen Handwerker Problemen schon 3 x verschoben werden musste. Hier sei vor allem das Gewerk Heizung/Sanitär das Problem. Eine Heizungsbaufirma würde händeringend gesucht.
Hierzu wollte Stadtratsmitglied Claus Tressel wissen, ob damit ein Neubau der Kita erledigt sei. Bürgermeister Ensminger erklärte, dass dies nicht der Fall sei. Es gab schon Vorgespräche mit einem möglichen Investor sowie Architekten wegen eines größeren Neubaus.
Stadtratsmitglied Judith Dröscher fragte nach der Kommunalentschuldung. Der Vorsitzende informierte, dass es hierzu noch keine konkreten Zahlen gäbe. Allerdings gab er zu bedenken, dass bei einer Entschuldung die Hebesätze erhöht werden müssen.
3.): Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Ober dem weißen Garten", nach § 13a BauGB
| a) | Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen |
| b) | Beschluss über die Offenlage |
a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen
Die Würdigungsvorlage lag den Ratsmitglieder vor. Die Vorberatung zu diesem TOP fand am 13.10.2022 im Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz und dem Haupt- und Finanzausschuss statt. Die Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat die Würdigungsvorschläge, wie vorliegend, anzunehmen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Abwägungs- / Würdigungsvorschläge wie vorgetragen anzunehmen.
b) Beschluss über die Offenlage
Der Stadtrat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2und § 4 Abs. 2BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
4.): Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden
Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen. In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert. Nachfolgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach § 92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.
Beschluss:
Der Stadtrat Kirn beschließt, den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten. Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
5.): Resolution zu § 68 Abs. 2 BWahlO
Die Darstellung des Ergebnisses der Bundestagswahl im vergangen Jahr zeigte in vielen Gemeinden ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger. Hintergrund ist die Regelung in § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG), die vorschreibt, dass bei der Bundestagswahl auf Wahlkreisebene ein Briefwahlergebnis auszuweisen ist. Dadurch konnten, anders als bei der Landtagswahl, die Briefwahlstimmen nicht gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden ausgezählt werden. Es wurde ein Briefwahlstimmbezirk bei der Verbandsgemeinde eingerichtet mit der Folge, dass für die Ortsgemeinden nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt werden konnte. Die für die Orte ausgewiesenen Urnenwahlergebnisse geben nicht das vollständige Wahlverhalten der Gemeinden wieder. Landeswahlleiter Marcel Hürter erklärt hierzu: „Aus der Wahlforschung ist bekannt, dass die Briefwahl je nach Parteipräferenz mehr oder weniger stark genutzt wird. Daher werden die Stimmenanteile von Parteien, deren Wählerinnen und Wähler die Urnenwahl bevorzugen, eher überzeichnet, während für Parteien, deren Anhängerschaft in großem Umfang Briefwahl machen, zu niedrige Werte ausgewiesen werden. “Wenn Parteien wie im vergangenen Jahr Misstrauen gegen die Briefwahl säen, werden deren Anhänger die Urnenwahl bevorzugen. Wenn dann für die Stadt nur das Urnenwahlergebnis bekannt gegeben wird, entsteht öffentlich das falsche Bild des Wahlverhaltens in der Stadt Kirn.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende Resolution:
Die Stadt Kirn fordert eine Änderung des § 8 Abs. 1 BWahlG. Dieser passt nicht in die kleinteilige kommunale Struktur des Landes Rheinland-Pfalz und führt zu einer verzerrten öffentlichen Darstellung der Wahlergebnisse in Gemeinden. Unverschuldet gelangt eine Gemeinde damit in den Ruf, Hochburg einer Partei zu sein, deren Anhänger die Briefwahl mehrheitlich ablehnen.Die Stadt Kirn fordert deshalb, dass Urnen- und Briefwahlstimmen genau wie bei der Landtagswahl gemeinsam in den Gemeinden ausgezählt werden. So entsteht ein repräsentatives Bild des Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger. Mit der gemeinsamen Auszählung von Urnen- und Briefwahlstimmen wird auch der Gefahr begegnet, dass in kleinen Ortsgemeinden weniger als 50 Wählerstimmen auszuzählen sind. In diesem Fall muss gemäß § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlurne in einen anderen Stimmbezirk gebracht werden. Die dann durchzuführende gemeinsame Stimmauszählung mit einem aufnehmenden Wahlbezirk hat zur Folge, dass für beide Ortsgemeinden kein repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann. Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils der Briefwähler und der Erfahrung der vergangenen Bundestagswahl unterstützt die Stadt Kirn die Forderung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden auszuzählen.
6.): Ersatzbeschaffung eines Fiat Ducato Pritsche für den städtischen Bauhof
Der jetzige Fiat Ducato von 2008, mit ca. 130.000 km, ist durch Rostbefall in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Das Fahrzeug wird in absehbarer Zeit ganz ausfallen und daher wird eine Ersatzbeschaffung empfohlen. Im Haushalt ist die Anschaffung eines Fahrzeuges veranschlagt.
Bevor der Vorsitzende zur Abstimmung bat, äußerten sich die Stadtratsmitglieder, dass sie sich für die Zukunft detailliertere Beschreibungen der Fahrzeuge wünschen würden, sowie weitere Vergleichsangebote. Der Vorsitzende versprach eine zeitnahe Begehung des Bauhofes um eine Begutachtung der aktuellen Fahrzeuge durchführen zu können.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Anschaffung eines Fiat Professional Ducato Serie 8 Ducato, 35 L4H1 Pritsche Doka 140 MJT Euro-6D-Final MT, zu dem Angebotspreis von brutto 41.650,37 Euro, der Fa. Klos Automobile GmbH, 66646 Marpingen.
7.): Bekanntgabe der Eilentscheidung gem. § 48 GemO Straßenbaumaßnahme "Nachtigallenweg" im Rahmen von Kanalsanierungsarbeiten
Der Bürgermeister informierte den Stadtrat über die getroffene Eilentscheidung:
Die Verbandsgemeindewerke müssen im Bereich des Nachtigallenweges dringliche, unaufschiebbare Sanierungsarbeiten im Bereich des Kanals vornehmen. Hiermit verbunden ist die Erneuerung der Asphaltdecke und der straßenbegleitenden Bankette. In der Beauftragung der Werke befinden sich die Kanal- sowie die Straßenbaumaßnahmen auf der Länge der zu sanierenden Teilstrecke. Lediglich eine Länge von ca. 80 m müssen nicht durch die Werke saniert werden. Dieser Teilbereich sollte als Anpassung durch die Stadt beauftragt werden.
Die Höhe der durch die Stadt Kirn zu übernehmenden Summe beträgt ca. 15.0000 Euro (genaue Zahl nach tatsächlichem Aufmaß und Abrechnung).
Begründung der Erfordernis der Eilentscheidung:
Die Werke müssen die Maßnahme zeitnah durchführen, daher ist eine sofortige Auftragsvergabe, losgelöst von einer kommenden Ausschuss-Sitzung, an das Unternehmen Faber Eiffage notwendig.
Eilentscheidung:
Die Stadt Kirn beauftragt das Unternehmen Faber Eiffage mit der Durchführung der Straßenbaumaßnahmen im Nachtigallenweg für die restverbleibende Menge von ca. 80 m.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.