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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 47/2023
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Führerschein

Aktuelle Information zum Pflichtumtausch der vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine

Nach Vorgabe des Gesetzgebers müssen die bis zum 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Dies gilt auch für das erste Scheckkartenformat. Hintergrund ist unter anderem, dass künftig die ausgestellten Führerscheine nicht mehr dauerhaft gültig sind.

Die neuen Führerscheine, welche nach den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden, bleiben für die Dauer der eingetragenen Befristung gültig.

Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgenden Tabellen:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.07.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Die Bürger und Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Kirner Land können den Antrag im Bürgerbüro (Bahnhofstraße 31) stellen.

Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro.

Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter*in wenden: