1. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner stellte die Anfrage, die Grundstücksfrage der Brücke auf Höhe der Kallenfelser Straße 99 zu klären. Er überreichte dem Vorsitzenden eine schriftliche Anfrage. Der Vorsitzende versprach dies zu klären.
2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Vorab beantwortete Herr Ensminger die noch offenen Fragen aus der letzten Stadtratssitzung.
Ratsmitglied Doris Hub erkundigte sich nach dem Kirner Wochenmarkt und ob es nicht möglich wäre, mehr Stände zu akquirieren. Der Vorsitzende konnte hierzu berichten, dass es sehr schwierig sei noch weitere Marktbeschicker zu finden. Es gäbe immer weniger Anbieter und auch die Nachfrage sei nicht mehr in dem Maß vorhanden, dass es sich für die Marktbeschicker rentieren würde.
Ratsmitglied Sven Muser fragte nach dem Beginn der Sanierung der Kirchstraße und Lindenstraße. Stadtbürgermeister Ensminger erklärte, dass der Düker durch die Hahnenbach gebaut werden müsse. Der Baubeginn würde von den Verbandsgemeindewerken festgelegt, dies könnte evtl. im nächsten Frühjahr sein.
Ratsmitglied Karl-Heinz Buss fragte nach einer Sitzung der Tourismusbranche, von welcher er aus der Zeitung erfahren hätte. Beigeordneter Hans Helmut Döbell konnte hierzu berichten, dass es sich um eine Vorbesprechung der Touristikverbände handelte. Hintergrund sei die angedachte Fusion der Touristikverbände Naheland und Hunsrück.
3. Modernisierung der bestehenden Aufbereitungsanlage der NHB - Stellungnahme
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herr Massimo Döbell und Michael Kohl von der Firma Nahe-Hunsrück Baustoffe Kirn. Herr Döbell und Herr Kohl erörterten das geplante Vorhaben der NHB und beantworteten alle Fragen aus dem Rat.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat mit einer Mail vom 11.09.2024 durch Herrn Kauz, Fachbereich Bauen und Umwelt, die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun und die Stadt Kirn aufgefordert, eine Stellungnahme für vorgenanntes Vorhaben bis zum 28.10.2024 einzureichen.
Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun und die Stadt Kirn begrüßen ausdrücklich die Modernisierung der bestehenden Aufbereitungsanlage auf dem Gelände des Steinbruchs Hellberg, auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun und der Stadt Kirn.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Immissionswerte für die durch die Witterungslage betroffene Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun und Kirn reduzieren bzw. verbessern werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt dem Genehmigungsverfahren zuzustimmen. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung der erforderlichen Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
4. Erlass der Geschäftsordnung
Nach § 37 der Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Stadtrat mit der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Stadtrates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Stadtrat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen. Bis dahin gilt die bisherige. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung.
Es wird vorgeschlagen, die bisherige Geschäftsordnung mit folgender Änderung erneut zu beschließen:
In § 2 Abs. 2 Geschäftsordnung wird – analog zu der vom Verbandsgemeinderat beschlossener Regelung – Satz 1 folgendermaßen gefasst:
„Zwischen dem Zugang der Einladung und der Sitzung müssen mindestens sechs volle Kalendertage liegen.“
Der Entwurf der Geschäftsordnung lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den der Vorlage beigefügten Entwurf als Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Kirn.
5. Beschluss einer Hebesatzsatzung
Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an.
Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt:
Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist. Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden. Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird bzw. werden kann, ist es sinnvoll die Realsteuersätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderter Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Der Entwurf der Hebesatzsatzung lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die der Vorlage beigefügte Hebesatzsatzung zu erlassen.
6. Anpassung und Erlass der Hundesteuersatzung
Wie alle Gemeindesteuern, dient die Hundesteuer zur Deckung des Haushaltes.
Damit die Stadt Kirn Hundesteuer erheben darf, bedarf es einer Hundesteuersatzung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 5 (3) des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Kirn ist aus dem Jahr 2015. Eine Überarbeitung, insbesondere im Hinblick auf geänderte Rechtsgrundlagen und Einheitlichkeit in der Verbandsgemeinde, wie zum Beispiel die Anpassung im Bereich Hundesteuermarke, ist notwendig.
Der Entwurf der Hundesteuersatzung lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat Kirn beschließt die überarbeitete Hundesteuersatzung, wie im Entwurf vorgelegt, mit dem Inkrafttreten zum 01.01.2025.
7. Bauantrag des Tierschutzvereins für den Neubau Tierheim; Stellungnahme zur Zuwegung
Die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirner Land unterstützen den Tierschutzverein bei der zukünftigen Standortsuche und Bau des neuen Tierheims. Im Rahmen des bei der Kreisverwaltung vorliegenden Bauantrages des Tierschutzvereins, ist die geforderte Sicherstellung der Zuwegung zum Tierheim nachzuweisen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die im Rahmen des Bauantrages für den Neubau Tierheim geforderte Sicherstellung der Zuwegung über den Wirtschaftsweg, Gemarkung Kirn, Flur 39, Fl.-St. 50/17 und 50/19.
Der Weg wird auch zukünftig in einem geschotterten Zustand verbleiben und immer wieder gepflegt werden. Evtl. Beeinträchtigungen durch große Äste oder Bäume, werden von der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirner Land gemeinsam behoben. Die entstehenden Kosten werden jeweils zur Hälfte getragen.
Die notwendigen Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen, sowie der Winterdienst sollen vom Bauhof der Stadt Kirn und vom Forstamt, sichergestellt werden.
Im Zuge der Forstarbeiten auf dem vorgenannten Wirtschaftsweg/Zuwegung kann es zu Beeinträchtigungen kommen.
8. Zukünftige Ausrichtung der Stadtbücherei Kirn
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.04.2024 beschlossen, Gespräche mit der Verbandsgemeinde Kirner Land bezüglich einer Übernahme der Trägerschaft aufzunehmen. In zwei gemeinsamen Sitzungen der beiden Ältestenräte der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirner Land, entwickelte sich die Lösung, dass die Trägerschaft bei der Stadt Kirn verbleiben soll. Die Überführung der ehrenamtlichen Leitung in die Hauptamtlichkeit soll vollzogen werden. Hierfür wurde die Schaffung einer Stelle bei der Verbandsgemeinde Kirner Land vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Trägerschaft der Stadtbücherei Kirn verbleibt weiterhin bei der Stadt Kirn. Für die bisherige ehrenamtliche Leitung wird bei der Verbandsgemeinde Kirner Land eine Stelle geschaffen. Der Stadtrat stimmt diesem Vorschlag zu.