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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabl. Bekanntmachung_2023.

Ablesung der Strom- und Wasserzähler in der Stadt Kirn

Für die Jahresabrechnung werden unsere Mitarbeiter*innen ab Montag, den 04. Dezember 2023 die Strom- und Wasserzähler in der Stadt Kirn sowie in den Ortsteilen Kallenfels und Kirn-Sulzbach ablesen.

Unsere Ableser weisen sich auf Verlangen aus.

Bitte beachten Sie, dass die Strom- und Wasserzähler mühelos zugänglich sein müssen.

Sollten Sie nicht angetroffen werden oder der Zutritt zum Zähler nicht möglich sein, bitten wir Sie, uns den Zählerstand schnellstmöglich zu übermitteln:

Nutzen Sie hierfür die nach Strom und Wasser getrennten Ablesekarten,

geben Sie die Zählerstände online unter

https://www.vgwkl.de/service-foerderung/zaehlerstandsmeldung ein oder

geben Sie uns die Zählerstände, unter Angabe der Zähler- und Kundennummer, per Fax 06752/9507-12 oder per E-Mail ablesung@vgwkl.de durch.

Zählerstände, die uns nicht bis zum 20. Dezember 2023 vorliegen, werden auf Basis der letzten Ablesung hochgerechnet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre Verbandsgemeindewerke Kirner Land
und Stadtwerke Kirn GmbH