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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 48/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Aufgebot 6 II 8/23

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Aufgebot

Herr Dieter Klostermann, Limbach und Frau Heidrun Küstner, Schweinschied haben den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunden bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 10926073, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Limbach [Nahe], Blatt 1345 und 893, in Abteilung III Nr. 4 bzw. 2 eingetragene Gesamt-Grundschuld zu 29.200,00 DM 15 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

BHW Bausparkasse Beamtenheimstättenwerk Gemeinnützige Bausparkasse für den öffentlichen Dienst Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hameln

Der Inhaber der Grundschuldbriefe wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 14.03.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunden vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 14.11.2023 — 
Amtsgericht Bad Sobernheim — 
6 II 8/23 —