| 1.): | Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds |
Der Vorsitzende bat alle Anwesenden, sich zu erheben. In einer Schweigeminute wurde dem verstorbenen Ratsmitglied Dr. Ulrich Hauth gedacht.
Danach verpflichtete der Stadtbürgermeister Frank Ensminger die für das verstorbene Ratsmitglied Dr. Ulrich Hauth als Ratsmitglied nachrückende Frau Monika Weber mit folgenden Worten: „Ich verpflichte Sie hiermit namens der Stadt Kirn auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten“.
| 2.): | Einwohnerfragestunde |
Ein Anwohner bat bei der Beschaffung von neuen Fahrradständern, auch auf breitere Reifen zu achten. Der Vorsitzende versprach dies zu berücksichtigen.
| 3.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian fragte, ob es Neuigkeiten zur Brandruine „Gasthaus zur Bach“ gäbe. Hier berichtete der Vorsitzende, dass es einen Besichtigungstermin mit der Landrätin Frau Dickes und Herrn Liesenfeld von der Kreisverwaltung gab. Es stehe nun eine Versteigerung an und es gäbe auch Interessenten. Von Seiten des Kreisbauamtes kam zwischenzeitlich auch das OK zum Abriss. Allerdings müsste der „Schandkopf“ gesichert und aufbewahrt werden.
Außerdem fragte er nach den Kita-Kapazitäten, da die Nachfrage nach Kita-Plätzen durch den Zuzug enorm angestiegen seien. Der Stadtbürgermeister konnte hier berichten, dass bereits Gespräche geführt wurden, es aber noch keine belastbaren Zahlen gäbe, um es im Stadtrat besprechen zu können.
Ratsmitglied Karl-Heinz Buss fragte nach dem Stand des Tierheimes. Stadtbürgermeister Ensminger erklärte, dass die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirner Land den Tierschutzverein Kirn und Umgebung e.V. bei der Standortsuche tatkräftig unterstützen werden und man eine Lösung auf dem Loh sehe. Allerdings müssen erst die finanziellen Probleme aus dem Weg geräumt werden. Nächste, spätestens übernächste Sitzung müsse darüber beraten werden. Die Basalt AG hat zugesagt mit Material und Know-how zu unterstützen.
Es wurde außerdem gefragt wer hier finanziell in der Pflicht stehe, die Stadt oder die Verbandsgemeinde. Hier erklärte Bürgermeister Jung, dass eigentlich niemand in der Pflicht stehe, es verschiedene Finanzierungsbausteine gäbe (Stiftungen usw.) die abgeklopft werden müssen. Die Verbandsgemeinde hat die Verpflichtung sich um Fundtiere zu kümmern.
Außerdem erkundigte sich Herr Buss nach der Bücherei Situation. Hier konnte der Vorsitzende berichten, dass die Situation nach wie vor unverändert sei. Es gab aber bereits ein Gespräch mit der Landrätin, um evtl. 1 Stelle finanzieren zu können.
Ratsmitglied Herbert Hess fragte nach dem Bürogebäude der Firma Kuntz, er hätte gehört, dass im EG eine Spielothek und im 1. OG Wohnungen geplant seien. Der Stadtbürgermeister konnte hierzu nur sagen, dass er nicht genau wüsste, was der neue Besitzer plane, aber eine Ablehnung der Spielothek sei ausgeschlossen, da die Einhaltung der Abstandsvorgaben gem. § 10 des Landesglücksspielgesetz (d.h. das Gebäude befindet sich min. 500 m Luftlinie entfernt, zu anderen Spielhallen und zu öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden z.B. Schulen und Jugendeinrichtungen) eingehalten würden.
Ratsmitglied Heike Kartarius-Holzhauser berichtete von dem Jubiläumsfest „30 Jahre Kita Sonnenschein“. Sie sei der Meinung, dass diese Kita in kleinen Gruppen weitergeführt werden solle.
Ratsmitglied Andreas Heck berichtete von dem Flutlichtschaden der Sportstätte „Auf dem Loh“. Es gäbe keine Ersatz-Lampen mehr und man überlege nun eine Umrüstung auf LED vorzunehmen. Da der VfR07 aber nur Pächter der Sportstätte sei, müsste hier die Stadt tätig werden. Der Bürgermeister konnte hier leider keine finanziellen Mittel zusagen.
Außerdem erkundigte er sich nach dem Stand des Parkhotels. Der Vorsitzende konnte hier nur berichten, dass dort ab und zu jemand arbeiten würde, aber sonst gäbe es keinerlei Kontakt oder Informationen.
Ratsmitglied Jürgen Simon betonte, dass es unverzichtbar sei vor den Stadtratssitzungen eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses / Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz voranzustellen. Stadtbürgermeister Ensminger erklärte, dass die Punkte erst nach dem Termin der Ausschusssitzung bekannt wurden und es aus zeitlichen Gründen daher nicht mehr möglich war, eine Ausschusssitzung durchzuführen.
Ratsmitglied Jörg Schallmo erkundigte sich nach dem geplanten Baubeginn der Karl Reidenbach Brücke. Der Vorsitzende schätzte den Baubeginn auf ca. 2025.
| 4.): | Stadtsanierung - Ausbau Kirchstraße und Lindenstraße |
Im Zuge der Maßnahme „Ausbau Kirchstraße und Lindenstraße“ sollen die Lampen, Bänke, Mülleimer und eventuell Fahrradständer erneuert werden und dem Gesamtbild angepasst werden.
Hierzu begrüßte der Vorsitzende den Geschäftsführer Herr Roland Kettering von der Firma BBP PartGmbB der die verschiedenen Varianten vorstellte.
Nach eingehender Diskussion wurde vereinbart, dass eine Musterleuchte des Lampentyps 1a bestellt würde. Die Bänke, Mülleimer und Fahrradständer wurden zur Beratung in eine spätere Bauausschusssitzung vertagt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss, den vorgestellten Lampentyp 1a entlang der Kirchstraße und Lindenstraße zu verbauen.
| 5.): | Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Herrschaftlichen Garten" a) Billigung des Planentwurfes b) Beschluss über die Offenlage |
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.2021, die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Herrschaftlichen Garten“ beschlossen. Der Bauträger möchte nun zunächst, in dem oben genannten Teilbereich, mit einer Wohnbebauung beginnen. Im zweiten Teilbereich, wie in dem damaligen Entwurf dargestellt, soll dann die nächste Bebauung stattfinden und ein separater Bebauungsplan aufgestellt werden bzw. der aufgestellte geändert werden.
a) Billigung des Planentwurfes
Der Stadtrat billigte den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanaufstellung in der vorliegenden Fassung. Der Bebauungsplan soll den Namen „Im Herrschaftlichen Garten I“ erhalten.
b) Beschluss über die Offenlage
Der Stadtrat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
| 6.): | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kirn, für das Teilgebiet "Im Herrschaftlichen Garten" |
Die Stadt Kirn möchte den Bebauungsplan für den Teilbereich „Im Herrschaftlichen Garten“ aufstellen. Die festgesetzte Nutzungsart im Flächennutzungsplan sieht für diesen Teilbereich zurzeit eine „gewerbliche Baufläche (G)“ vor. Für die Umsetzung des Teilbereiches muss deswegen die Nutzungsart in eine „gemischte Baufläche (M)“ nach § 6 BauNVO geändert werden.
Eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes ist deshalb erforderlich.
Beschluss:
Der Stadtrat Kirn beschloss, bei der Verbandsgemeinde Kirner Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kirn, auf Änderung der Nutzungsart für den vorgenannten Teilbereich und die beantragte Änderung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kirn, zu berücksichtigen.
| 7.): | Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Stadtbürgermeister den Werkleiter der Stadtwerke Jochen Stumm. Herr Stumm erörterte den Vertrag und beantwortete alle aufkommenden Fragen.
Nach § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) haben sich die Gemeinden für die in ihrer Baulast stehenden Straßen, Wege und Plätze an den Kosten der Herstellung, den laufenden Kosten und den Kosten einer Erneuerung der Kanalisation entsprechend den Mengen des Oberflächenwassers von der Fahrbahn zu beteiligen. Die Beteiligung an den Kosten für die Herstellung oder für die Erneuerung der Kanalisation soll jeweils durch einen einmaligen Pauschalbetrag, die Beteiligung an den laufenden Kosten durch jährlich wiederkehrende Pauschalbeträge abgegolten werden. Die Ermittlung der für die Pauschalbeträge geltenden Richtwerte erfolgt durch den Träger der Kanalisation. Es ist beabsichtigt, die Pauschalsätze für die laufenden Kosten jährlich, auf Grundlage des tatsächlich entstehenden Aufwandes, festzusetzen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Kostenanteile für die Träger der klassifizierten Straßen testiert, soll auch die Ermittlung des Kostenerstattungssatzes für die Gemeindestraßen vornehmen. Gemäß § 45 Abs. 3 LStrG haben die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast die Verlegung von Leitungen für Zwecke der öffentlichen Versorgung der Gemeinde einschließlich der Abwasserbeseitigung unentgeltlich zu gestatten, wenn die Inanspruchnahme der Straße sich als notwendig erweist.
Die Verbandsgemeindewerke sind hingegen verpflichtet, die Gewährleistung für die in ihrer Regie vorgenommenen Arbeiten an den Verkehrsanlagen der Gemeinden zu übernehmen.
Um die sich aus dem Landesstraßengesetz ergebenden wechselseitigen Verpflichtungen für beide Seiten zu regeln, empfiehlt die Werkleitung, den beigefügten Vertragsentwurf, der auf Basis eines Mustervertrages des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erarbeitet ist, mit den einzelnen Gemeinden abzuschließen.
Der Vertragsentwurf lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss, mit den Verbandsgemeindewerken einen Vertrag über die Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und –plätzen entsprechend dem vorliegenden Vertragsentwurf zu schließen.
| 8.): | I-Stock-Antrag - Ausbau Halmer Weg |
Der Halmer Weg befindet sich in einem allgemein schlechten Zustand und weist erhebliche Schäden im Bereich des Fahrbahnbelages auf. Eine Erneuerung sollte angestrebt werden. Die VG Werke sind generell an einer Beteiligung an dieser Maßnahme interessiert. Der Bereich Bürgermeister-Rau-Straße bis Bahnhofstraße soll in dieser Maßnahme zunächst nicht berücksichtigt werden, da eine Erneuerung des Kreuzungsbereiches (Rückbau Lichtsignalanlage und Errichtung Kreisverkehrsplatz) in naher Zukunft, durch den LBM Bad Kreuznach erfolgen soll.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss, dass Bauamt der VG Kirner Land zu ermächtigen, einen entsprechenden I-Stock Antrag bei der zuständigen Stelle zum Ausbau der Gemeindestraße „Halmer Weg“, einzureichen.
| 9.): | Änderung der Straßenreinigungssatzung Kirn |
Zwei Paragrafen der Straßenreinigungssatzung sollen aktualisiert werden.
- In § 9 wird der Absatz 2 vollständig, der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes nach, aktualisiert. Wichtigste Änderung ist das grundsätzliche Verbieten von Streuen von Salz, außer in besonderen Ausnahmen.
- In § 12 wird in Absatz 1 die Deklarierung der Geldbuße von DM auf Euro geändert.
Die Straßenreinigungssatzung lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat Kirn beschloss die Änderung der Straßenreinigungssatzung von Kirn.
| 10.): | Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Stadtwald 2022 |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Revierleiter Tobias Helfenstein vom Forstamt Bad Sobernheim. Herr Helfenstein informierte die Stadtratsmitglieder über das Betriebsergebnis 2022 und den voraussichtlichen Abschluss 2023. Außerdem beantwortete er alle Fragen der Ratsmitglieder.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
| 11.): | Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2024 |
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 lag den Ratsmitgliedern vor und wurde von Revierleiter Tobias Helfenstein vorgestellt.
Alle anfallenden Fragen konnten von ihm beantwortet werden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kirn stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan zu.
| 12.): | Abstimmung über Vorschläge zum Harald-Flick-Preis |
In der letzten Stadtratssitzung wurden die Fraktionen gebeten Vorschläge für den diesjährigen Harald-Flick-Preisträger einzureichen.
Die Beratung und Abstimmung wurde auf Bitten der Ratsmitglieder in den nichtöffentlichen Teil verschoben.
| 13.): | Neuwahl von Ausschussmitgliedern |
Für das verstorbene Ausschussmitglied Dr. Ulrich Hauth wurden von der FWG-Fraktion folgende Ersatzmitglieder vorgeschlagen:
Frau Monika Weber
als Mitglied
im Aufsichtsrat Stadtentwicklung Kirn
Frau Julia Böhmler
als 1. stellvertretendes Mitglied
im Aufsichtsrat Stadtentwicklung Kirn
Herr Norbert Stibitz
als 2. stellvertretendes Mitglied
im Aufsichtsrat Stadtentwicklung Kirn
Frau Monika Weber
als stellvertretendes Mitglied
im Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziale Angelegenheiten der Stadt Kirn
Herr Pascal Deutschmann
als Mitglied
im Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn
Frau Julia Böhmler
als Mitglied
im Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung der Stadt Kirn
Frau Monika Weber
als stellvertretendes Mitglied
im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kirn
Die Stadtratsmitglieder waren mit einer offenen Abstimmung einverstanden.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.