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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d)

im Bereich Bürgerbüro im Rahmen einer Krankheitsvertretung

befristet in Vollzeit.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

Bearbeitung von Aufgaben des Einwohnermeldewesens:

o Aufgaben nach dem Melderecht

o Passwesen und Personalausweise, Ausweisangelegenheiten

o Anträge auf Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister

o Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

o Beantragung von Fahrerlaubnissen

Unsere Anforderungen an Sie:

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung

Idealerweise mit Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung

Sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen

Eigeninitiative, Zielorientierung, Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und systematische Arbeitsweise

Freundliches und sicheres Auftreten

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bis zur Entgeltgruppe 6

Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet

Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)

Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin, Frau Jolanta Werle (Telefon: 06752 135-120) oder unsere Personalabteilung, Frau Tatjana Schwinn (Telefon 06752 135-319) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 07.12.2024 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.