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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 48/2024
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Aufgebot 6 II 3/24

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Aufgebot

Frau Marianne Elisabeth Christina Mayer, Kirn hat den Antrag auf Ausschluss unbekannter Grundpfandrechtsgläubiger bei Gericht eingereicht.

Bei dem Grundpfandrecht handelt es sich um die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Kirn, Blatt 3614. Bezeichnung: Flur 2 Flurstück 16/3 und 16/4, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 225,00 Goldmark.

Eingetragene Grundpfandrechtsgläubigerin laut Grundbucheintrag:

Witwe Hubert Wirtz, Wilhelmine Wirtz, geb. Setzer

Letzter bekannter Wohnsitz der Grundpfandrechtsgläubigerin:

Clausthal

Die Grundpfandrechtsgläubigerin wird aufgefordert, ihre Rechte spätestens bis zu dem 07.03.2025 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden, da ansonsten ihre Ausschließung der Gläubigerrechte erfolgen und der Grundstückseigentümer das Grundpfandrecht erwerben kann.

Bad Sobernheim, den 07.11.2024 — 
Das Amtsgericht — 
6 II 3/24 —