1.): Ausfertigung und rückwirkendes Inkrafttreten von Bebauungsplänen
1.a.): Für das Teilgebiet "In der Bein - In der Kaulwies", mit Änderungen
Der Stadtrat beschließt Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage, die vorgenannten Bebauungsplanänderungen auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen.
Der Bebauungsplan (Urplan) wurde vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 23.06.1975, Az. 6/60/610-13/201 genehmigt. Die Änderungen zum vorgenannten Bebauungsplan, wurden vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
2. Änderung
3. Änderung
4. Änderung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die vorgenannten Bebauungsplanänderungen auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen sowie diesen Beschluss bekannt zu machen.
1.b.): Für das Teilgebiet "Auf Kinzacker, Auf dem Niederhof"
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Der Bebauungsplan wurde vom Stadtrat Kirn am 29.03.1977 als Satzung beschlossen und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit Bescheid vom 05.07.1977, Az.6/60/610-13/292, genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte am 02.08.1977.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den vorgenannten Bebauungsplan auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen sowie diesen Beschluss bekannt zu machen.
1.c.): Für das Teilgebiet "Teilgebiet II Teichweg - Gerbergasse - Südring", mit Änderungen
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel bei erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Der Bebauungsplan wurde vom Stadtrat Kirn am 28.11.1985 als Satzung beschlossen und von der Bezirksregierung Koblenz genehmigt. Die Änderungen zum vorgenannten Bebauungsplan wurde vom Stadtrat Kirn als Satzung beschlossen.
Urplan
1. Änderung
2. Änderung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den vorgenannten Bebauungsplan und die Änderungen auszufertigen und damit rückwirkend in Kraft zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigungsvermerke zu erstellen sowie diesen Beschluss bekannt zu machen.
2.): Kita Kyrau Neubau: Vorstellung des Büros Hille Tech und des Verfahrens "Architekten Wettbewerb"
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Freien Architekten und Stadtplaner Markus Hille von Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB.
Herr Hille stellte anhand einer Präsentation die Vorgehensweise des "Architekten Wettbewerbs" vor und beantwortete alle Fragen aus dem Rat.
Aufgrund der Objektgröße und der darauffolgenden Europaausschreibung soll o.g. Architekturbüro mit der Betreuung des Architektenwettbewerbs beauftrag werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, für den Neubau der Kita „Auf Kyrau“, das Architekturbüro Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB, Ingelheim, mit der Wettbewerbsbetreuung zum Architektenwettbewerb zu beauftragen.
Weitere Angebote wurden nicht eingeholt.
Im Anschluss fragte Fraktionsvorsitzende Judith Dröscher nach der Umsetzungsmöglichkeit eines Tempolimits von 30 km/h in der Josef-Görres-Straße und der Obersteiner Straße wie in der Stadtratssitzung vom 12.06.25 bereits angefragt. Der Vorsitzende wird dies prüfen.