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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 24.06.2021

Der Verbandsgemeinderat hat am 09.11.2023 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Aufgrund eines Schreibfehlers erfolgt eine redaktionelle Änderung des § 18 Nr. 3 (Benutzungsgebühren bei Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage) der aktuell gültigen „Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung“:

Anpassung des Datums vom 01.01.2021 auf 01.01.2022.

(Bisher:

(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2021 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.

Korrigiert:

(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2022 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.)