Der Verbandsgemeinderat hat am 09.11.2023 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Aufgrund eines Schreibfehlers erfolgt eine redaktionelle Änderung des § 18 Nr. 3 (Benutzungsgebühren bei Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage) der aktuell gültigen „Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung“:
Anpassung des Datums vom 01.01.2021 auf 01.01.2022.
| (Bisher: | (3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2021 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben. |
| Korrigiert: | (3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2022 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.) |