1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
Bürgermeister Thomas Jung verpflichtete das für Bastian Uebel, der sein Ratsmandat niedergelegt hatte, nachrückende Ersatzmitglied Jürgen Tatzke auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
2. Ausstattung des Ratssaals mit Veranstaltungstechnik
Der Ratssaal der VG Kirner Land soll mit Veranstaltungstechnik ausgestattet werden, um Besprechungen, Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen in einem zeitgemäßen Rahmen abhalten zu können.
Hierfür sollen ein neuer Kurzdistanzbeamer, eine größere Leinwand, Mikrofone, Lautsprecher, eine Kamera und ein Smartboard erworben werden.
Es wurden drei Firmen kontaktiert, Angebote abzugeben:
| Anbieter | Angebot einschließlich Montage |
| Fernsehzentrale, Bad Kreuznach | 56.654,71 Euro |
| 2. Bieter | 63.424,62 Euro |
| 3. Bieter | kein Angebot abgegeben |
Die Fernsehzentrale hat bereits das Gesellschaftshaus Kirn und den Sitzungssaal im Rathaus ausgestattet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Ausstattung des Ratssaales mit Veranstaltungstechnik an den Bieter Fernsehzentrale in Höhe von 56.654,71 Euro zu vergeben.
3. Vorstellung Radverkehrskonzept der VG Kirner Land
Bürgermeister Thomas Jung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Maik Scharnweber vom Büro für Mobilitätsberatung und Moderation.
In mehreren Sitzungen, Bürgerbefragungen sowie in zwei Bürgerworkshops konnten Vorschläge für Verbesserungen von bestehenden Wegen sowie Ideen für neue Routen eingereicht werden.
Diese Vorschläge wurden vom Büro für Mobilitätsberatung und Moderation aufgegriffen und geprüft. Die Ergebnisse dieser eingereichten Vorschläge werden in ein Wegenetz aufgenommen und in verschiedene Kategorien für die spätere Umsetzung eingeteilt. Das Radverkehrskonzept soll bis Ende des Jahres fertig gestellt sein. Danach muss in den Gremien und mit den Ortsbürgermeistern das weitere Vorgehen besprochen werden.
Herr Scharnweber stellte den aktuellen Sachstand des Konzepts erneut kurz vor und beantwortete die Fragen der Ratsmitglieder.
4. Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer der Verbandsgemeindewerke Kirner Land
Gemäß § 27 (2) EigAnVO vom 05.10.1999 i.V. mit § 89 (1) GemO ist der Jahres-abschluss nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Nach § 2 (2) Ziff. 3 EigAnVO beschließt der Gemeinderat über die Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich gemäß § 2 (1) der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBI S. 331) auf mindestens drei und höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung der Prüfungsgesellschaft ist zulässig.
Aus den bisher gemachten Erfahrungen schlagen die Verwaltung und die Werkleitung vor, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Frankfurt am Main, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der nächsten drei Jahre (Wirtschaftsjahre 2020 bis 2022) zu beauftragen.
Nach der Fusion der beiden Eigenbetriebe Stadtwerke Kirn/Nahe sowie Verbandsgemeindewerke Kirn Land zum 1. Januar 2020 sind sowohl die Eröffnungsbilanzwerte, als auch die, sich aus der Liquidation des ehemaligen Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Krebsweiler zu übernehmenden, Vermögens- und Schuldwerte zu prüfen. Dadurch wird von der zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine branchenspezifische, detailreiche Expertise vorausgesetzt, die erfahrungsgemäß von Seiten der Werkleitung bestätigt wird.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Kirner Land und ermächtigt die Werkleitung, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG in Mainz mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Kirner Land für die Prüfungszeiträume 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 zu beauftragen.
5. Redaktionelle Anpassung des §18 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land
Gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 24. Juni 2021 wurde für die Verbandsgemeinde Kirner Land die derzeit gültige „Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung“ beschlossen. Weiterer Bestandteil der Beschlussvorlage war ab dem 01.01.2022 die Einführung eines wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser.
Diese Regelung wird in §18, Abs. 3 der aktuellen Entgeltsatzung wiedergegeben. Hier ist der Werkleitung jedoch ein Fehler unterlaufen, indem das Datum der Einführung des o.g. Wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser in der Satzung nicht mit dem Datum des Beschlusses übereinstimmt. Anbei ein Auszug des betroffenen Paragraphen:
§ 18 Benutzungsgebühren bei Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2021 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.
Daher ist hier nun eine Korrektur erforderlich.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vorliegende redaktionelle Änderung des §18 Nr. 3 der aktuell gültigen „Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung“ wie folgt zu beschließen:
Anpassung des Datums vom 01.01.2021 auf 01.01.2022.
| (Bisher: | (3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2021 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben. |
| Korrigiert: | (3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§12), die auf das Schmutzwasser entfallen, werden bis zum 31.12.2021 100% und ab dem 01.01.2022 60% als Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser erhoben.) |
6. Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den VG-Bauhof
Bei dem Fahrzeug, Iveco Daily Pritsche Plane des VG-Bauhofs, wurde durch die Hauptuntersuchung festgestellt, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist und dadurch keine Fahrerlaubnis mehr erlangt.
Für eine Reparatur des Fahrzeuges wurde ein Angebot in Höhe von 9.665,36 Euro, eingeholt, was den Wert des Fahrzeuges erheblich überschreitet.
Im Haushalt der Verbandsgemeinde wurden bereits für das Haushaltsjahr 2023 Euro 30.000,00 Euro, für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen.
Das neue Fahrzeug ist sofort lieferbar.
Es wurden sechs Angebote angefragt, vier Angebote wurde abgegeben:
Die Ratsmitglieder Michael Schmidt und Thomas Lorenz fragten nach, ob auch die Anschaffung eines E-Fahrzeuges geprüft wurde und baten darum, dies zukünftig auch immer zu berücksichtigen. Bürgermeister Thomas Jung konnte bestätigen, dass die Anschaffung eines E-Fahrzeuges geprüft wurde, aber für die Aufgaben beim Bauhof als noch nicht geeignet bewertet wurde.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anschaffung des Citroen Jumper Großraumkasten L3H2 3,5 t, zum Angebotspreis von brutto 37.990,00 Euro, der Firma Autohaus CN Automobile aus Kirn, zu
7. Verkauf eines Fahrzeuges des VG Bauhofes
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass das defekte Fahrzeug, Iveco Daily Pritsche Plane des VG-Bauhofes, über die Zoll-Auktion versteigert werden soll.
8. Neuwahl von Ausschussmitgliedern
Für das ausgeschiedene Mitglied Bastian UEBEL wurde von der FWG-Fraktion
Herr Jürgen TATZKE
als stellvertretendes Mitglied
im Haupt- und Finanzausschuss
im Rechnungsprüfungsausschuss
im Schulträgerausschuss
im Ausschuss für Dorf- und Stadtentwicklung, Planung und Digitalisierung
und
Frau Ute FLEISCHER
als Mitglied
im Ausschuss für Soziales und Generationen
vorgeschlagen.
Die Verbandsgemeinderatsmitglieder waren mit einer offenen Abstimmung einverstanden.
9. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Bürgermeister Thomas Jung informierte, dass
- folgende Sitzungen geplant seien:
Dienstag, 28. November, 18:00 Uhr - Werksausschuss
Montag, 4. Dezember, 18:00 Uhr - Bauausschuss
Montag, 11. Dezember, 18:00 Uhr - Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung
Dienstag, 5. Dezember, 17:00 Uhr - Beigeordnete und Fraktionsvorsitzende
Dienstag, 12. Dezember, 18:00 Uhr - Sozialausschuss
Dienstag, 12. Dezember, 19:00 Uhr - Schulträgerausschuss
Dienstag, 19. Dezember, 17:00 Uhr - Verbandsgemeinderat
Mittwoch, 20. Dezember, 18:00 Uhr - EVTL. Werksausschuss (oder 18.12.)
Donnerstag, 11. Januar, 18:00 Uhr - Haupt- und Finanzausschuss (Vorbesprechung Haushalt)
Donnerstag, 25. Januar, 18:00 Uhr - Haupt- und Finanzausschuss (Vorbesprechung Haushalt)
Mittwoch, 7. Februar, 18:00 Uhr - Verbandsgemeinderat (Haushalt)
- die im vergangenen Jahr erstmals durchgeführte und positiv angekommene Sportlerehrung auch in diesem Jahr und zwar am 13.12.2023, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal stattfinde. Hier würden auch die Urkunden zur Unterstützung der Jugendarbeit überreicht werden.
- der Brandschutzbedarfsplan in Bearbeitung sei. Die Bestandsaufnahmen seien abgeschlossen. Nun erfolge der Austausch mit den Wehrführern und Ortsbürgermeistern. Der Fachbereich gehe davon aus, dass der Plan Mitte des nächsten Jahres fertig sein wird.
- der Entwurf der Satzung Energieprojekte Kirner Land AöR an die Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister verschickt sei. Änderungswünsche seien eingegangen und wurden eingearbeitet. Zurzeit läge sie beim Kreis zur Prüfung. Es sei geplant, die Satzung in der Dezembersitzung des Rates zu beschließen.
- Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land versuche einen werbefinanzierten PKW zu erhalten. Die Stadt Kirn habe dies gerade umgesetzt. Die ausführende Firma habe signalisiert, dass sie noch genügend Sponsoren im Kirner Land finden würde, um auch für die Verbandsgemeinde einen PKW über Spenden finanzieren zu können.
- am 07.11.2023 habe zum ersten Mal, seitdem die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz in der die Stadt Kirn mit der Fusion auf die Verbandsgemeinde übergegangen ist, eine Hochwasserschutzübung stattgefunden. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, des Bauhofes der Verbandsgemeinde und des Bauhofes der Stadt hatten gemeinsam entlang des Hahnenbaches die Hochwasserschutzwände eingebaut.
- die Energieberatung der Verbraucherzentrale zukünftig auf Initiative des Klimaschutzmanagers immer jeden vierten Freitag im Monat eine Beratung im Gebäude der Verbandsgemeinde anbieten wird.
Die Fraktionsvorsitzenden baten den Bürgermeister mit Schreiben vom 08.10.2023 um eine Stellungnahme zur Schließung des Bürgerbüros in der Mittagspause.
Er erklärte hierzu folgednes:
Durch die Digitalisierung, die insbesondere durch die Pandemie im Bereich des Bürgerbüros, vermehrt zum Einsatz kam, haben wir festgestellt, dass die Nachfrage, das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen, sehr stark zurückgegangen ist.
Das Angebot der Online-Beantragung (wie z.B. bei Führungszeugnissen, SteuerIDs, etc.) haben wir auch nach der Pandemie beibehalten.
Für die Bürger ist dies eine Zeitersparnis, wenn sie nicht zusätzlich das Verwaltungsgebäude für die Beantragung verschiedener Anliegen aufsuchen müssen.
So haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich diese Vorgehensweise in sehr vielen Bereichen (wie z. B. auch Banken) etabliert hat und die Bürger dies dankend annehmen.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, auch die älteren Bürger hierbei mitzunehmen und zu unterstützen. Und so sind wir weiterhin für diese Personen da, auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Falls die persönliche Vorsprache (z. B. für die Beantragung von Personalausweisen) erforderlich ist, wird von den Betroffenen dieser Termin in der Regel mit anderen Terminen in der Stadt kombiniert und fast immer mit einer vorherigen telefonischen Absprache mit uns festgelegt.
Die Bürgerinnen und Bürger, die vorher keinen Termin vereinbart haben, haben wir, sobald eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter frei war, selbstverständlich auch bedient und niemanden weggeschickt. In diesen Fällen kann es zu kurzen Wartezeiten kommen.
Ob im Bürgerbüro, Standesamt oder Gewerbeamt werden vermehrt Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart. Insbesondere Pendler, die in den frühen Morgenstunden schon unterwegs sind oder aber auch später erst nach Kirn kommen, nehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Wir sind immer offen für neue Wege, Bürgern entgegenzukommen. So können wir festhalten, dass im Standesamtsbereich bei der Urkundenanforderung bereits 90 % der Bürger den Versand der Urkunden bevorzugen.
In allen anderen Bereichen der Verwaltung ist eine Mittagspause vorgesehen und die Mitarbeitenden passen ihre Pause im Rahmen der Gleitzeit an die jeweiligen Termine an und sprechen dies mit den Kollegen ab.
Eine dauerhafte Offenhaltung des Bürgerbüros (während der Mittagszeit) ist nur mit der jeweiligen personellen Ausstattung möglich. Bei Urlaub und Krankheit kann nicht gewährleistet werden, dass zwei Mitarbeitende für diesen Bereich gleichzeitig verfügbar sind, da die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Arbeits-/Pausenzeit ebenfalls zu beachten sind.
Zum Schutze der Mitarbeitenden und aus Fürsorgepflicht ist bei der immer häufiger auftretenden Aggressivität mancher Personen wichtig, dass im Bürgerbüro wie auch in anderen Fachbereichen kein Mitarbeitender allein gelassen wird und sich fürchten muss.
Werden in der offiziellen Schließzeit Termine vereinbart, so kann der Mitarbeitende dafür Sorge tragen, dass eine andere Person noch da ist.
Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt sei um einen Satz ergänzt worden, dass es auch möglich ist, außerhalb der regulären Öffnungszeiten Termine zu vereinbaren.
Der Imagefilm der Verbandsgemeinde, der seit 19.10.2023 online ist, wurde vorgeführt. Bürgermeister Thomas Jung konnte von vielen positiven Rückmeldungen berichten. Als nächstes solle nun ein Werbefilm, der Ärzte der dazu beitragen soll, im Kirner Land zu praktizieren, entstehen. Hier solle in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung darüber beschlossen werden, auf welche Art der Film diese ansprechen solle.
Es lagen 2 Anfragen der FDP-Fraktion zum Sachstand Bürgerbüro und zum Leerstandmanagement vor, die Bürgermeister Thomas folgendermaßen beantwortete:
- Bürgerbüro
Der Umbau des Bürgerbüros stehe als Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz am 04.12.2023. Der I-Stock-Antrag sei gestellt und liege bei der Kreisverwaltung.
- Leerstandsmanagement
Nach der Information durch Bürgermeister Thomas Jung, dass in der Innenstadt von Kirn 122 Geschäftsräume in Erdgeschossen zur Verfügung stehen und davon aktuell nur 3 zur Vermittlung bei Anfragen von Interessierten genannt werden können, bat Herr Bursian darum, dass der Punkt in der nächsten Sitzung behandelt werden solle und der Fachbereichsleiter dazu vortragen solle.
Ratsmitglied Jörg Schäfer wollte wissen, ob durch die Digitalisierung überhaupt noch wie geplant 3 Büros im Bürgerbüro benötigt werden. Hier verwies Bürgermeister Thomas Jung auf die Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz am 04.12.2023.
10. Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nicht öffentlichen Teil.