Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der Grundsteuerreform, die ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt, möchten wir Sie über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Grundsteuerzahlungen informieren.
Da die Berechnung der Grundsteuer künftig auf Grundlage der durch das Finanzamt festgesetzten neuen Grundsteuermessbeträge erfolgt, erhalten Sie im Laufe der nächsten Wochen einen neuen Grundsteuerbescheid. Dieser Bescheid wird die Höhe, der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuerbeträge, konkret festsetzen.
Wichtige Information zur Zahlung der Grundsteuer 2025:
Bitte sehen Sie von der Zahlung der Grundsteuer für das Jahr 2025 ab, bis Sie den neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Erst in diesem Bescheid erhalten Sie verbindliche Informationen über die Höhe der fälligen Beträge und über die einzelnen Fälligkeitstermine.
Sobald Ihnen der neue Bescheid vorliegt, können Sie die Grundsteuer fristgerecht begleichen.
Erteilte SEPA-Lastschriftermächtigungen bleiben weiterhin bestehen und die Verbandsgemeindekasse bucht zu den entsprechenden Fälligkeiten, die Beträge von Ihrem Konto ab.
Sollten sich im Einzelfall Rückfragen ergeben, steht Ihnen das Steueramt oder die Kasse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land selbstverständlich zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.