Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 49/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bruschied

1.): Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Bruschied

Beantragung von Fördermitteln aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für die Dorfmoderation und die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes außerhalb der Schwerpunktgemeinde in der Ortsgemeinde Bruschied

Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Bruschied stammt aus dem Jahr 1991 und wurde bisher noch nicht fortgeschrieben. Aufgrund seines Alters besitzt es keinerlei Bedeutung mehr als Grundlage für die Erhaltung und Weiterentwicklung von Bruschied als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum sowie für die Bewahrung des individuellen Charakters und Ortsbildes. Es besteht daher dringender Bedarf, neue Ideen und Ziele zu entwickeln sowie Maßnahmen für die Zukunft aufzustellen.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Förderung in der Dorferneuerung ist eine regelmäßige Fortschreibung (Aktualisierung) des DE-Konzeptes. Öffentliche Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie im DE-Konzept aufgeführt sind.

Die Dorfmoderation und die Fortschreibung des DE-Konzeptes außerhalb der Schwerpunktgemeinde werden von einem Planungsbüro für Dorferneuerung durchgeführt und vom Land Rheinland-Pfalz zu 80 % gefördert.

Die Ortsgemeinde Bruschied stellt die zwei Förderanträge für die Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit (Dorfmoderation) und die Fortschreibung und Anpassung des Dorferneuerungskonzeptes außerhalb der Schwerpunktgemeinde.

Die Antragsunterlagen sollen in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land erstellt werden.

Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen.

2.): Beschluss einer Hebesatzsatzung

Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an.

Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.

Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist. Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden. Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird bzw. werden kann, ist es sinnvoll die Realsteuersätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderter Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die der Einladung beigefügte Hebesatzsatzung zu erlassen.

3.): Anpassung und Erlass einer Hundesteuersatzung

Wie alle Gemeindesteuern, dient die Hundesteuer zur Deckung des Haushaltes.

Damit die Ortsgemeinde Bruschied Hundesteuer erheben darf, bedarf es einer Hundesteuersatzung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m.§ 5 (3) des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Bruschied ist aus dem Jahr 1988. Eine Überarbeitung insbesondere im Hinblick auf geänderte Rechtsgrundlagen, wie z. B. das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) vom 22.12.2004, welches in der Satzung aus dem Jahr 1988 noch nicht berücksichtigt ist, wird somit zwingend notwendig.

Der Ortsgemeinderat Bruschied beschloss die überarbeitete Hundesteuersatzung, wie im Entwurf vorgelegt, mit dem in Krafttreten zum 01.01.2025. Gleichzeitig wurden die Sätze ab 01.01.2025 wie folgt neu festgelegt:

1. Hund

40 Euro

2. Hund

60 Euro

3. Hund

80 Euro

4.): Beschaffung Weihnachtsbeleuchtung

Der Vorsitzende teilt mit, dass die alte Weihnachtsbeleuchtung teilweise defekt sei. Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, eine neue Weihnachtsbeleuchtung anzuschaffen. Der Preis darf bei ca. 1.000 Euro liegen.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Weihnachtsbeleuchtung anzuschaffen.

Der Vorsitzende unterbrach die Sitzung zwischen TOP 4 und TOP 5 für 5 Minuten.

5.): Erweiterung "Devil´s Rock" Gemarkung Bruschied

Der Vorsitzende berichtete über die Möglichkeit den Devil´s Rock auf die Gemarkung Bruschied auszuweiten. Dazu hat mit verschiedenen Personen (u.a. Revierförster und Jagdpächter) eine Veranstaltung sowie eine Begehung stattgefunden. Ein erster Entwurf der möglichen Streckenführung wurde noch einmal gezeigt. Der Jagdpächter trug verschiedene Gründe vor, warum er nur Nachteile in diesem Projekt sieht und ist dagegen. Von Revierförster Helfenstein wurde ausführlich erklärt, welche Aufgabe der Forst bei diesem Projekt hätte. Eine schriftliche Stellungnahme wurde bereits abgegeben. Dem Vorsitzenden ist es wichtig, dass alle Betroffenen am Prozess beteiligt werden müssen und man Vor- und Nachteile für alle abwägen muss.

Der Vorsitzende unterbrach mehrfach die Sitzung zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr, um den Zuhörern das Wort zu erteilen.

Nach Beratung war sich der Ortsgemeinderat einig, das Projekt der Radsportabteilung des FC Hennweiler grundsätzlich unterstützen zu wollen. Das Team der Radsportabteilung möchte nunmehr zur möglichen Umsetzung entsprechende Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden einholen und einen detaillierten Plan vorlegen. Zudem soll ein Entwurf eines möglichen Vertrages vorbereitet werden. Die endgültige Entscheidung des Ortsgemeinderates wird in einer weiteren Sitzung gefällt.

6.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es liegt eine schriftliche Anfrage vor.

Der Vorsitzende verlas eine Anfrage der Deutschen Post zur Verlegung eines öffentlichen Briefkastens in Rudolfshaus, welcher aktuell auf einem Privatgrundstück installiert ist. Der Vorsitzende schlägt der Deutschen Post einen neuen Standort in Rudolfshaus vor.

Der Vorsitzende teilte folgendes mit:

Zwischenzeitlich wurde der Defibrillator bestellt und soll nach Lieferung, wie bereits beschlossen, in Rudolfshaus installiert werden. Eine Schulung/Einweisung für die Bürger ist vorgesehen.

7.): Einwohnerfragestunde

Es waren 5 Einwohner anwesend.

Die gestellten Fragen konnten durch den Vorsitzenden beantwortet werden. Fragen, welche er nicht beantworten konnte, wird er mit der Verwaltung klären.