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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 49/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heinzenberg vom 23.10.2025

Aktuell bestehender Flächennutzungsplan

Neu aufzustellender Flächennutzungsplan

1.):

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Heinzenberg

Der Ortsgemeinderat beschloss den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Heinzenberg, wie vorgetragen, in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land, zu übernehmen.

2.):

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hennweiler, Sondergebietsfläche Landwirtschaft und Wohnen "In den Hähnen III"

Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden. Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Änderungen enthalten: Ortsgemeinde Hennweiler – Sondergebietsfläche Landwirtschaft und Wohnen „In den Hähnen III“

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 03.07.2025 wurde beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf einzuholen.

Die Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sowie die Planzeichnungen liegen vor und können eingesehen werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land, wie vorgenannt.

3.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der/die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Joachim Greber, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Stephan Ostgen und Walter Rockenbach lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

4.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2021, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der/die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Joachim Greber, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Stephan Ostgen und Walter Rockenbach lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

5.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der/die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Joachim Greber, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Stephan Ostgen und Walter Rockenbach lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

6.):

Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der/die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Joachim Greber, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Bei Stephan Ostgen und Walter Rockenbach lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

7.):

Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024

Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.

8.):

Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2026

Der für das Forstwirtschaftsjahr 2026 aufgestellte Forstwirtschaftsplan wurde von Revierförster Tobias Helfenstein vorgetragen und erläutert.

Nach dem Wirtschaftsplan werden folgende Erträge und Aufwendungen erwartet:

Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2026 zu.

9.):

Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen keine vor.

Der Vorsitzende teilte folgendes mit:

1)

Bei der diesjährigen 24 Stunden Wanderung war das Gemeindehaus als Verpflegungsstation vorgesehen. Die Ortsgemeinde erhielt dafür einen Betrag über 300,00 Euro.

2)

Die Planansätze für den Haushaltsentwurf 2026 wurden der Verwaltung mitgeteilt.

3)

Die Landtagswahl 2026 findet am 22.03.2026 statt. Die Ortsgemeinde meldet das Bürgerhaus als Wahllokal, aber die Wahlbezirke müssen noch festgelegt werden.

4)

Über das Regionale Zukunftsprogramm ist ein Zuschuss in Höhe von ca. 6.500,00 Euro in Aussicht gestellt worden. Über das Förderprogramm „Dorfbudget“, sind ab dem Jahr 2025 und in Folgejahren jährlich weitere 1.500,00 Euro zu erwarten. Mit diesen Beträgen sollen u.a. Arbeiten am Gemeindehaus ausgeführt werden.

5)

Am Gemeindehaus wurden in diesem Jahr in Eigenleistung mehrere Arbeiten ausgeführt worden. Großen Dank gilt hierfür Jörg Seliger.

10.):

Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.