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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 49/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Friedhofsangelegenheiten

Von der Gemeinde möchten wir darauf hinweisen, dass Grabschmuck oder Trauerfloristik vor der Urnenwand nur direkt nach der Beerdigung gestattet ist. Da schon seit Monaten an mehreren Grabstätten der Urnenwand entsprechende Gegenstände vorhanden sind, werden wir diese abräumen und am Friedhofseingang abstellen. Sollten diese nicht innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden, werden wir diese entsorgen.

Danke für Ihr Verständnis.