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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kirn vom 10.12.2024

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian erkundigte sich nach dem Sachstand Bahnhof Kirn. Der Vorsitzende konnte hierzu berichten, dass laut Aussage der Deutschen Bahn die Aufzüge bis zum 18.12.2024 in Betrieb seien. Zur fehlenden Bedachung hatte die Bahn mitgeteilt, diese bis Sommer 2025 fertigzustellen.

Ratsmitglied Sven Muser hatte von einer Mitarbeiterin der Bücherei erfahren, dass alle Mittel gestrichen seien. Stadtbürgermeister Ensminger war dies nicht bekannt.

Fraktionsvorsitzender Claus Tressel fragte nach dem Spielplatz Brunnengasse, hier sei wieder der Sicherheitsdienst gefragt. Der Stadtbürgermeister versprach sich darum zu kümmern.

Ratsmitglied Markus Schütz erkundigte sich nach der Baumaßnahme der Telekom in Kallenfels und wer dies vom Bauamt überwachen würde. Die Straße sei sehr schlecht repariert worden. Der Vorsitzende wird sich mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamts in Verbindung setzen.

Ratsmitglied Karl-Heinz Buss fragte nach dem Aufzug im Teichweg. Stadtbürgermeister Ensminger erklärte, dass das Ersatzteil zwischenzeitlich eingebaut wurde und der Aufzug wieder in Betrieb sei.

Ratsmitglied Barbara Lagrange teilte mit, dass bei dem Haus am Kallenfelser Hof wieder ein Baum umgestürzt sei und fragte, wer die Kosten für die Beseitigung tragen müsse. Der Vorsitzende wird dies mit dem Ordnungsamt klären.

Fraktionsvorsitzende Judith Dröscher erkundigte sich nach dem Sachstand Kirn-Sulzbach. Bürgermeister Ensminger berichtet von dem Ortstermin mit Ministerium, ADD und Kreisverwaltung. In diesem Gespräch konnte Frau Franzen verschiedene Vorschläge vorbringen. Die ADD versprach einen Mitarbeiter zur Begutachtung der Schäden in der Kirner Straße zu schicken.

Zur Sperrung Langgasse in Höhe der Tafel informierte der Stadtbürgermeister und das Ratsmitglied Mario Wagner. Hierbei handelte es sich ursprünglich um ein ca. 30 cm großes Loch in der Rinne. Zuerst wurde der Kanal von den Verbandsgemeindewerken überprüft, dieser sei in Ordnung. Danach wurde die Straßendecke geöffnet. Hier fand man alte, mit Bauschutt zugeschüttet Keller, die jetzt wieder neu verfüllt werden.

3. Jahresabschluss 2023 der Stadtentwicklung Kirn GmbH

Geschäftsführer Hendrik Brötzmann stellte den Jahresabschluss vor und beantwortete alle Fragen aus dem Rat.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH in Koblenz geprüft. Die Bilanz 2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 waren als Auszug beigefügt.

Beschluss:

Aufgrund der Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 beschließt der Stadtrat, den Jahresabschluss 2023 festzustellen.

Der Gewinn in Höhe von 37.745,44 € wird in das Jahr 2024 vorgetragen und in die Kapitalrücklage eingestellt.

Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Im Anschluss stellte das Ratsmitglied Karl-Heinz Buss den Antrag in einer der nächsten Sitzungen über den gewerblichen Leerstand der Stadt Kirn zu berichten.

4. Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Stadtwald 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Revierleiter Tobias Helfenstein vom Forstamt Bad Sobernheim. Herr Helfenstein informierte die Stadtratsmitglieder über das Betriebsergebnis 2023 und den voraussichtlichen Abschluss 2024. Außerdem beantwortete er alle Fragen der Ratsmitglieder.

Die Übersicht über das Betriebsergebnis und Planung lag den Ratsmitgliedern vor.

5. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2025

Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 lag den Ratsmitgliedern vor und wurde von Revierleiter Tobias Helfenstein vorgestellt. Alle anfallenden Fragen konnten von ihm beantwortet werden.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kirn stimmt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan zu.

6. Erneuerung Heizungsanlage Kirchstraße 3

Da eine Reparatur der bestehenden Heizungsanlage nicht möglich ist, ist die Erneuerung der Heizungsanlage alternativlos. Die Verbandsgemeinde Kirner Land nimmt hierzu Kontakt mit einem Ingenieurbüro auf, um die anfallenden Kosten zu erfassen. Im Anschluss soll ein Förderantrag zur finanziellen Unterstützung der entstehenden Kosten gestellt werden.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus (Kirchstraße 3) durch die Verbandsgemeinde Kirner Land zu. Wie durch den Haupt- und Finanzausschuss angeregt, wird versucht, die neue Heizungsanlage in einen höher gelegenen Raum im Erdgeschoss zu installieren.

7. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Folgende Spendenangebote lagen der Verwaltung vor:

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Annahme der oben genannten Spenden zu.

8. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Das Anfang des Jahres angelegte Würfel- und Stelengrabfeld ist bereits fast vollständig belegt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Erstbeisetzungen, mit der Möglichkeit einer zweiten Beisetzung.

In der Vergangenheit wurden mehrfach Anfragen an die Stadt herangetragen, ob weitere ähnliche Grabfelder geschaffen werden können. Diese Art der Grabfelder bietet eine pflegeleichte und dennoch würdevolle Möglichkeit, Verstorbene beizusetzen.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein neues Urnengrabfeld auf dem „Alten Kirner Friedhof“ angelegt, das nun fertiggestellt und bereit zur Nutzung ist. Die Pflege dieses Grabfeldes soll, wie beim ersten Grabfeld, durch die Friedhofsmitarbeiter der Stadt Kirn erfolgen.

Beim ersten Würfel- und Stelengrabfeld wurde jedoch bei der Abrechnung ein wesentlicher Aspekt nicht berücksichtigt: Es wurden lediglich die Kosten für Erstbeisetzungen erhoben, obwohl eine mögliche Zweitbelegung vorgesehen ist.

Da die Entscheidung, eine zweite Belegung vorzunehmen, allein bei den Erwerbern liegt und nicht zwingend genutzt werden muss, verbleiben die Pflegekosten für die Stadt unabhängig von der tatsächlichen Belegung in voller Höhe.

Diese Vorgehensweise hat sich für die Stadt als nicht kostendeckend erwiesen.

Es ist daher wirtschaftlich sinnvoller, das neue Urnengrabfeld als Urnendoppelgrabfeld zu deklarieren und direkt beide Plätze bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Die Friedhofsgebührensatzung soll um folgende Gebühr ergänzt werden:

„Im besonders angelegten Urnengrabfeld (Urnendoppelgrabstelle mit Pflege) 1.500,00 €“

Der Entwurf der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Kirn vom 10.12.2024 lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Stadtrat Kirn beschließt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung gemäß dem beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Kirn vom 10.12.2024.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.