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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 5/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachungen

I.

des Tages und des Gegenstandes des Bürgerentscheids

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Königsau hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2025 den Tag des Bürgerentscheids auf den 22. März 2026 festgesetzt.

Gegenstand des Bürgerentscheids:

Soll ein ca. 13 ha Solarpark/PV Anlage auf der Königsauer Gemarkung / Höhe,

umgangssprachliche Kinzer Hääd genannt, gebaut werden?

II.

sowie der Auffassungen der Gemeindeorgane nach § 17a Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Königsau hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2026 einstimmig folgende Auffassung zur Veröffentlichung beschlossen:

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Königsau,

am Sonntag, den 22. März 2026, findet in unserer Ortsgemeinde ein Bürgerentscheid statt. Sie haben an diesem Tag die Möglichkeit darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Königsau, im Bereich der sogenannten “Kinzer Hääd”, geschaffen werden sollen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die folgende Fragestellung zur Abstimmung zu stellen:

„Soll ein ca. 13 ha Solarpark/PV Anlage auf der Königsauer Gemarkung / Höhe, umgangssprachliche Kinzer Hääd genannt, gebaut werden?“

1. Anlass und Ausgangslage

An die Ortsgemeinde Königsau ist ein Projektierer mit dem Anliegen herangetreten, auf der Gemarkung Königsau, im Bereich der sogenannten „Kinzer Hääd“, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 13 Hektar zu errichten. Die Grundstücke, auf denen die Anlage errichtet werden soll, sind Privateigentum und nicht Eigentum der Ortsgemeinde.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nicht privilegiert. Die Errichtung einer solchen Anlage setzt daher zwingend die Schaffung von Planungsrecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Ortsgemeinde und dem Projektierer voraus.

Der Ortsgemeinderat hat sich aufgrund der Tragweite des Vorhabens, seiner Auswirkungen auf die Flächennutzung, das Landschaftsbild sowie die langfristige Entwicklung der Ortsgemeinde bewusst dafür entschieden, die grundsätzliche Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitverfahrens nicht allein politisch zu treffen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern im Wege eines Ratsbürgerentscheids nach § 17a GemO zur Entscheidung vorzulegen.

2. Bedeutung des Bürgerentscheids

Gegenstand des Bürgerentscheids ist die Frage, ob die Ortsgemeinde Königsau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Kinzer Hääd schaffen soll.

Ein positives Votum („Ja“) verpflichtet den Ortsgemeinderat,

  • ein Bauleitverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einzuleiten,
  • einen städtebaulichen Vertrag mit dem Projektierer abzuschließen,
  • und die hierfür notwendigen Fachgutachten und Beteiligungsverfahren

durchzuführen.

Ein negatives Votum („Nein“) führt dazu, dass der Ortsgemeinderat weder ein Bauleitverfahren einleiten noch einen städtebaulichen Vertrag schließen darf. Das Vorhaben wäre in diesem Fall nicht weiterzuverfolgen.

3. Beschreibung des geplanten Vorhabens

Die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage dient der Erzeugung erneuerbarer

Energien und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele von Bund und Land.

Nach dem derzeit bekannten Planungsstand, der in der Einwohnerversammlung am 15.1.2026 vorgestellt wurde, ist vorgesehen:

Aufständerung der Photovoltaikmodule auf Ständerwerken, die in den Boden gerammt werden,

  • keine flächige Versiegelung des Bodens,
  • breitflächige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor Ort,
  • Erhalt von Abständen zu Gewässern, Wegen, bestehenden Leitungen sowie zu schutzwürdigen Bereichen,
  • landschaftspflegerische Maßnahmen zur Eingrünung der Anlage und zur Förderung der Biodiversität.

Die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens, einschließlich der Lage der Modulreihen, der Zuwegungen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wäre Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

4. Umwelt-, Natur- und Wasserschutz

Die Belange des Natur-, Arten- und Umweltschutzes sowie des Wasserhaushaltes sind integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.

Insbesondere sind im Rahmen des Bebauungsplans entsprechende Fachgutachten, unter anderem ein Umweltbericht, artenschutzrechtliche Prüfungen sowie ein wasser-wirtschaftliches Gutachten zu erstellen.

Dabei sind insbesondere zu prüfen:

  • Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima,
  • mögliche Beeinflussungen durch Starkregen- und Sturzflutereignisse,
  • Belange des Artenschutzes und der biologischen Vielfalt,
  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Die Umsetzung des Vorhabens kann nur erfolgen, wenn die fachlichen Anforderungen und Auflagen der zuständigen Behörden eingehalten werden.

5. Finanzielle Auswirkungen und städtebaulicher Vertrag

Mit der Errichtung und dem Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sind für die Ortsgemeinde Königsau finanzielle Einnahmen verbunden.

Hierzu zählen insbesondere Einnahmen aus der gesetzlich geregelten Kommunalabgabe gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie mögliche weitere Leistungen, die im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden können. Auch die Gewerbesteuereinnahmen könnten erhöht werden.

Darüber hinaus können Energiegenossenschaften, Bürgerstrom und Schwarmfinanzierung für unsere Bürger in Aussicht gestellt werden.

Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages stellt sicher, dass:

  • sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens,
  • Kosten für Fachgutachten,
  • notwendige Maßnahmen (evtl. Verbesserung Wirtschaftswege, Regenrückhaltebecken, etc.)
  • sowie sonstige Verfahrenskosten

vom Projektierer getragen werden.

Die Planungshoheit verbleibt uneingeschränkt bei der Ortsgemeinde. Ein Anspruch des Projektierers auf einen bestimmten Bebauungsplaninhalt oder auf den Abschluss des Bebauungsplans besteht nicht.

6. Abwägung und Gesamtbewertung

Der Ortsgemeinderat hat im Rahmen seiner Beratungen die Belange des Klimaschutzes, der Energiewende, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Landwirtschaft sowie die finanziellen Auswirkungen für die Ortsgemeinde sorgfältig gegeneinander abgewogen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Vorhaben grundsätzlich geeignet, einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten und gleichzeitig unter Beachtung entsprechender Auflagen umweltverträglich umgesetzt zu werden.

Nach Abwägung aller Gesichtspunkte empfiehlt der Ortsgemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern, die im Bürgerentscheid zur Abstimmung stehende Frage mit “JA” zu beantworten.

Es geht um die Zukunft unserer Gemeinde und damit auch um Ihre Zukunft.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stimmen mit ab!

Königsau, den 22. Januar 2026
Ortsgemeinderat Königsau

Der Beigeordnete der Ortsgemeinde hat folgende Auffassung am 23. Januar 2026 zur Veröffentlichung vorgelegt:

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Königsau,

ich schließe mich den Ausführungen des Ortsgemeinderates vom 22. Januar 2026 an und bitte Sie, die im Bürgerentscheid zur Abstimmung stehende Frage mit “JA” zu beantworten.

Königsau, den 23.01.2026
Dominik Matthes, Beigeordneter
Königsau, den 23.01.2026
Rainer Seifert, Erster Beigeordneter
Abstimmungsleiter