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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 50/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Meckenbach vom 17.11.2022

1. Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2021

Der von Landesforsten erstellte Nachweis über die Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2020 wurde dem Gemeinderat von Revierleiter, Herr Tobias Helfenstein, vorgetragen und erläutert. Aus diesem Nachweis ergeben sich;

Erträge  —  25.789,54 €

Aufwendungen  —  29.670,75 €

Überschuss  —  -3.881,21

Der Ortsgemeinderat nahm vom Betriebsergebnis Kenntnis.

2. Festlegung der Preise für Brennholz

Bürgermeister Michael Schlarb und Revierleiter, Tobias Helfenstein, trugen die neuen Preise vor und erläuterten die vorgeschlagenen Brennholzpreise.

Sortiment

Baumarten

Euro/Rm inkl. MwSt

Euro/Fm inkl. MwSt

Polterholz am Pkw-Weg

Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Kirsche, Hainbuche

47,60

68,00

Birke

43,40

62,00

Weichlaubholz

38,50

55,00

Nadelholz

38,50

55,00

Stehendfällung, Kronen, Abraum

Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Kirsche, Hainbuche

14,00 bis 35,00

Birke

14,00 bis 35,00

Weichlaubholz, Nadelholz

14,00 bis 35,00

Näherungsweise Umrechnungsfaktoren

1 FM = 1,43 Rm

1 Rm = 0,7 Fm

Polterholz wird in der Regel in Festmetern in Rechnung gestellt.

Der Gemeinderat beschloss die Brennholzpreise wie vorgeschlagen.

3. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2023

Der, für das Forstwirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Wirtschaftsplan wurde von Revierleiter, Herr Tobias Helfenstein, vorgetragen und erläutert. Nach dem Finanzplan werden folgende Einnahmen und Ausgaben erwartet.

Einnahmen

Erlöse aus dem Holzverkauf  —  16.466,00 €

Jagdpacht  —  2.000,00 €

Wildschadenpauschale  —  3.450,00 €

Summe der Einnahmen  —  21.916,00 €

Ausgaben

Aufwendungen für Dienstleistungen  —  11.155,00 €

Aufwendungen für Sachleistungen  —  3.950,00 €

Bewirtschaftung  —  150,00 €

Waldbrandversicherung  —  150,00 €

Berufsgenossenschaft  —  2.700,00 €

Betriebskostenbeitrag  —  5.300,00 €

Summe Ausgaben  —  23.405,00 €

Betriebsergebnis Fehlbetrag  —  -1.489,00 €

Nach Beratung stimmte der Gemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

4. Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement

Herr Rüdiger Scheffer erläuterte die Richtlinien zum Förderantrag Klimaangepasstes Waldmanagement.

Der Gemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, die Förderung zum Klimaangepassten Waldmanagement zu beantragen und entsprechende Anträge zu stellen.

5. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden

Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen.

In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert.

Nachfolgende Vorgehensweise wurde vorgeschlagen:

Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung.

Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach § 92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.

Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

Der Ortsgemeinderat Meckenbach beschloss, den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten.

6. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Die Auftragsvergabe für die Erneuerung des Zauns am Friedhof ist erfolgt. Der Auftrag wurde an die Fa. A-Z Tor & Zaun GmbH, An Beul 33, 45525 Hattingen zum Preis in Höhe von 19.120.81 erteilt. I-Stock Zuschuss hierzu wurde genehmigt.

Ankauf Grundstück Reinhold Schlarb „ In der Gass „ durch die OG ist erfolgt.

Sachstandsmitteilung betreffend OD K8 Planung innerorts.

Sinkästenreinigung erfolgt im Dezember durch die OG.

Bei Stromausfällen über 30 Minuten wird das Feuerwehrhaus besetzt, somit können alle Notrufe durch die Bevölkerung dort entgegen genommen werden

Neuer Busfahrplan der KRN Linie 281 wurde ausgehängt.

Funkmast kommt voraussichtlich in 2023.

Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot nehmen zu, Verweis auf Gefahrenabwehrverordnung der VG.

7. Einwohnerfragestunde

Mengenbegrenzung für Holz 10 Meter ist nicht vorgesehen.

Weiher am Freizeitplatz als Wasserentnahmestelle nicht ganzjährlich möglich.

Starkregenkonzept Es gibt keine neuen Ergebnisse.

Parkplätze am Friedhof - Rücksichtsloses Verhalten - 2 Parkplätze werden ausschließlich für Besucher des Friedhofs ausgewiesen werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:28 Uhr