1. Information Hochwasserschutzmaßnahmen
Herr Christian Ehses von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz, der für die Hochwasserschutzmaßnahme Hochstetten-Dhaun zuständig ist, erläuterte die Maßnahmen bzw. Arbeiten der Hochwasserschutzmaßnahme. Die Maßnahme ist, bis auf kleinere Arbeiten die bis Ende des Monats fertig sein sollten, abgeschlossen.
Am 08.12.2022 soll die offizielle Übergabe und im Frühjahr 2023 ein Bürgerfest stattfinden.
2. Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2021
Der von Landesforsten erstellte Nachweis über die Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2021 wurden dem Gemeinderat vom zuständigen Revierförster Ervin Kraus vorgetragen und erläutert.
Aus diesem Nachweis ergeben sich:
Erträge: 33.470,40 €
Aufwendungen: 25.571,22 €
Daraus errechnet sich ein Überschuss von 7.899,18 €
In den Erträgen ist ein auf den Gemeindewald entfallender Jagdpachtanteil in Höhe von 3.276,00 € enthalten.
Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.
3. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2023
Der für das Forstwirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Forstwirtschaftsplan wurde von Revierförster Ervin Kraus vorgetragen und erläutert.
Nach dem Wirtschaftsplan werden folgende Erträge und Aufwendungen erwartet:
Erträge
Erlös aus Holzverkauf 64.000,00 €
Anteilige Jagdpacht 4.000,00 €
Wildschadenpauschale 4.000,00 €
Summe Erträge 72.000,00 €
Aufwendungen
Unternehmereinsatz/Löhne 41.800,00 €
Sachkosten 9.500,00 €
Bewirtschaftung der Grundstücke 4.600,00 €
Betriebskostenbeiträge 7.400,00 €
Summe Aufwendungen 63.300,00 €
Überschuss: 8.700,00 €
Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.
4. Festlegung der Brennholzpreise 2022/2023
Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat, analog den Preisen im Staatswald, den Brennholzpreisen zu.
Polterholz/Hartholz 68,00 €/fm
Polterholz/Weich- und Nadelholz 55,00 €/fm
Flächenlos 20,00-35,00 €/rm
5. Information über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB), durch die gesetzlichen Vorgaben bis zum 31.12.2023 eingeführt werden müssen. Beitragssachbearbeiter Herr Threin informierte über die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages. In der Sitzung am 16.11.2022 soll über den Satzungsentwurf beraten und beschlossen werden.
6. Widmung der Verkehrsanlagen gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz
In der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun sollen mehrere Verkehrsanlagen gewidmet und damit dem öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt werden.
| Die Widmung erstreckt sich auf die Flurstücke: | |
| OT Karshof | |
| 1. | „Am Haag“, Flur 8, Flurstücke 72/22 und 72/23 |
| 2. | „Am Windrad“, Flur 8, Flurstück 68/13 |
| 3. | „An der Weiherheck“, Flur 8, Flurstücke 68/21, 68/29 und 68/31 |
| OT Dhaun | |
| 4. | „An der Sternwarte“, Flur 7, Flurstücke 159/24, 55/24 und 160/2 |
| 5. | „Im Herrengarten“, Flur 7, Flurstück 40/16 |
| 6. | „Im Hahn“, Flur 4, Flurstück 146 |
| OT Johannisberg | |
| 7. | „St. Johannisberg“, Flur 4, Flurstücke 124/4 und 117/3 |
Die Lagepläne, aus denen die zu widmenden Flächen ersichtlich sind, sind als Anlagen beigefügt. Nach den erfolgten Beschlussfassungen durch den Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun, ist die Widmung der Straßen, Gehwege und Parkplätze als Gemeindestraßen inklusive Gehweg in der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) öffentlich bekannt zu machen. In dieser wird der zu widmende Bereich detailgenau beschrieben.
Die Widmungsverfügung mit den Lageplänen wird von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun erlassen. Die Widmung wird im Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Kirner Land veröffentlich und mit ihrer Bekanntmachung gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG wirksam.
Mit der Widmung zur Gemeindestraße erklärt die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun als Straßenbaulastträgerin zugleich, dass sie die Aufgaben (z.B. Bau, Unterhaltung, Erneuerung oder Wiederherstellung der Straße) für die unten der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft stehende Straße in ihre Verantwortung übernimmt. Die Bereitstellung von Straßen ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Widmung ist darüber hinaus Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen.
a) Verkehrsanlage „Am Haag“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „Am Haag“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil Karlshof, Flur 8, Flurstücke 72/22 tw. und 72/33) gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan als markierte Fläche (lila) dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
b) Verkehrsanlage „Am Windrad“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „Am Windrad“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil Karlshof, Flur 8, Flurstück 68/13 tw.) gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan als markierte Fläche (blau) dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
c) Verkehrsanlage „An der Weiherheck“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „An der Weiherheck“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil Karlshof, Flur 8, Flurstücke 68/21 tw., 68/29 tw. und 68/31 tw.) gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan als markierte Fläche (rot) dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
d) Verkehrsanlage „An der Sternwarte“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „An der Sternwarte“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil Dhaun, Flur 7, Flurstücke 159/24, 55/24, gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan als markierte Fläche (rot) dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
e) Verkehrsanlage „Im Herrengarten“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „Im Herrengarten“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil Dhaun, Flur 7, Flurstück 40/16) gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan als markierte Fläche (grün) dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
f) Verkehrsanlage „Im Hahn“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „Im Hahn“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil Dhaun, Flur 4, Flurstücke 146, 144/1 tw. und 69/5 tw.) gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan als markierte Fläche (blau) dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
g) Verkehrsanlage „St. Johannisberg“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verkehrsanlage „St. Johannisberg“ (Grundstück Gemarkung Hochstetten-Dhaun, Ortsteil St. Johannisberg, Flur 4, Flurstücke 124/4 tw. und 117/3 tw.) gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Umfang der zu widmenden Verkehrsanlage ist auf dem Übersichtsplan 4 als markierte Fläche dargestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
7. Laufende Baumaßnahmen
Der Vorsitzende informierte und erläuterte über folgende Baumaßnahmen:
• Felsrutsch im OT Dhaun
• Baugebiet „Scheiberling“
• Bebauungsplan „Gewerbegebiet“
• Umbau Kita
• Baulandumlegung „In Uber“
• Rückstufung/Übertragung Straßen und Nahebrücke
• Bikerplatz
• Sportplatzbrücke
• Umbau Bahnhof
• Umbau „ehem. Schule“
Der Vorsitzende dankte noch allen Helfern, die bei der Eröffnung/Bürgerfest Ortsumgehung B41 geholfen haben. Ebenso dankte er allen Helfern beim Umbau des Spielplatzes Dhaun.
8. Auftragsvergabe
Der Vorsitzende teilte mit, dass folgende Aufträge für den Umbau der Kita vergeben wurden:
| a) | Elektro an die Fa. Wenzel, Meisenheim |
| b) | Blitzschutz an die Fa. Schneider, Bekond |
| c) | Innen- und Außenputz an die Fa. Engbarth, I.-O. |
| d) | Heizung- und Sanitär an die Fa. Nölke, Simmertal |
9. Dorferneuerungskonzept
Der Vorsitzende teilte mit, dass bereits Arbeitskreise mit der Dorfplanerin Franzen stattfanden und weitere folgen werden. Termine sind u. a. am 14.01.2023 am Friedhof in Dhaun und Hochstädten; am 28.01.2023 am Friedhof in Hochstetten.
Am 17.01.2023 treffen sich die Ortsvereine und der Kulturausschuss.
Ein Dankeschön galt Norbert Ganns vom Sportverein für die Öffnung des Clubheims jeden Freitag.
10. Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Spende der Westnetz GmbH in Höhe von 500,00 Euro, zweckgebunden für die Kindertagesstätte (Theater-Kiste), anzunehmen.
11. Resolution Wahlen
Die Darstellung des Ergebnisses der Bundestagswahl im vergangen Jahr zeigte in vielen Gemeinden ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Hintergrund ist die Regelung in § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG), die vorschreibt, dass bei der Bundestagswahl auf Wahlkreisebene ein Briefwahlergebnis auszuweisen ist. Dadurch konnten, anders als bei der Landtagswahl, die Briefwahlstimmen nicht gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden ausgezählt werden. Es wurde ein Briefwahlstimmbezirk bei der Verbandsgemeinde eingerichtet mit der Folge, dass für die Ortsgemeinden nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt werden konnte. Die für die Orte ausgewiesenen Urnenwahlergebnisse geben nicht das vollständige Wahlverhalten der Gemeinden wieder. Landeswahlleiter Marcel Hürter erklärt hierzu:
„Aus der Wahlforschung ist bekannt, dass die Briefwahl je nach Parteipräferenz mehr oder weniger stark genutzt wird. Daher werden die Stimmenanteile von Parteien, deren Wählerinnen und Wähler die Urnenwahl bevorzugen, eher überzeichnet, während für Parteien, deren Anhängerschaft in großem Umfang Briefwahl machen, zu niedrige Werte ausgewiesen werden.“
Wenn Parteien wie im vergangenen Jahr Misstrauen gegen die Briefwahl säen, werden deren Anhänger die Urnenwahl bevorzugen. Wenn dann für die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun nur das Urnenwahlergebnis bekannt gegeben wird, entsteht öffentlich das falsche Bild des Wahlverhaltens in der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun
Der Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun beschloss folgende Resolution:
Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun fordert eine Änderung des § 8 Abs. 1 BWahlG. Dieser passt nicht in die kleinteilige kommunale Struktur des Landes Rheinland-Pfalz und führt zu einer verzerrten öffentlichen Darstellung der Wahlergebnisse in Gemeinden. Unverschuldet gelangt eine Gemeinde damit in den Ruf, Hochburg einer Partei zu sein, deren Anhänger die Briefwahl mehrheitlich ablehnen.
Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun fordert deshalb, dass Urnen- und Briefwahlstimmen genau wie bei der Landtagswahl gemeinsam in den Gemeinden ausgezählt werden. So entsteht ein repräsentatives Bild des Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Mit der gemeinsamen Auszählung von Urnen- und Briefwahlstimmen wird auch der Gefahr begegnet, dass in kleinen Ortsgemeinden weniger als 50 Wählerstimmen auszuzählen sind. In diesem Fall muss gemäß § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlurne in einen anderen Stimmbezirk gebracht werden. Die dann durchzuführende gemeinsame Stimmauszählung mit einem aufnehmenden Wahlbezirk hat zur Folge, dass für beide Ortsgemeinden kein repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann.
Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils der Briefwähler und der Erfahrung der vergangenen Bundestagswahl unterstützt die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun die Forderung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden auszuzählen.
12. Abschluss einer Vereinbarung mit dem LBM
Der Ortsgemeinde liegt eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) über die Übernahme von Gestaltung, Pflege und Unterhaltung des Kreisverkehrsplatzes West nebst Nebenflächen/Grünflächen der Ortsumgehung Hochstetten-Dhaun, Bundesstraße B41, vor. Für diese Maßnahme erhält die Ortsgemeinde einen Betrag in Höhe von 39.242,62 Euro.
Der Ortsgemeinderat ermächtigte den Ortsbürgermeister, die Vereinbarung mit dem LBM abzuschließen.
13. Ergänzungswahl Umlegungsausschuss
Auf Grund des § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der geltenden Fassung, muss für den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Werner Langner vom Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, ein neuer stellvertretender Vorsitzender gewählt werden. Herr Langner hat die Dienststelle gewechselt.
Vorgeschlagen wurde Herr Vermessungsrat Julien Denis vom Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe.
Der Ortsgemeinderat wählte Herrn Denis, ab sofort, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses.
14. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
| 1. | Der Vorsitzende teilte mit, dass in der Kita die Öffnungszeiten geändert wurden. |
| 2. | Die nächsten Termine sind: |
| 30.11. - Vorbesprechung zur Sitzung | |
| 14.12. - Ortsgemeinderatssitzung |
15. Einwohnerfragestunde
Es waren 2 Einwohner anwesend.