1.): Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2021
Der von Landesforsten erstellte Nachweis über die Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Ortsgemeinderat von dem zuständigen Revierleiter Tobias Helfenstein vorgetragen und erläutert.
Nach diesem Nachweis ergeben sich:
Einnahmen von 651,86 €
Ausgaben von 481,32 €
Überschuss 170,54 €
In den Einnahmen ist ein Jagdpachtanteil von 200,00 € enthalten.
Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.
2.): Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2023
Der für das Forstwirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Wirtschaftsplan wurde von Herrn Helfenstein vorgetragen und erläutert.
Nach dem Finanzplan werden folgende Einnahmen und Ausgaben erwartet:
Einnahmen:
Einnahmen aus Holzverkauf 197,00 €
Jagdpacht 200,00 €
Wildschadenpauschale 300,00 €
Summe Einnahmen 697,00 €
Ausgaben:
Verkehrssicherung 100,00 €
PEFC-Zertifizierung 6,00 €
Waldbrandversicherung 15,00 €
Berufsgenossenschaft 350,00 €
Grundsteuer 8,00 €
Betriebskostenbeitrag 125,00 €
Summe Ausgaben 604,00 €
Überschuss 93,00 €
Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.
Der Ortsgemeinderat beschloss im Rahmen des Forstwirtschaftsplans, den Brenn-holzpreis auf 16,50 € je Raummeter für Selbstwerber festzusetzen. Werden Zusatzarbeiten wie das Fällen oder Rücken für Brennholz erforderlich, müssen die zusätzlichen Kosten auf den jeweiligen Endkunden umgelegt werden. Die Ortsgemeinde erhält damit in jedem Fall den Erlös von 16,50 € je Raummeter.
3.): Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden
Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen.
In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert.
Nachfolgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung.
Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach § 92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.
Der Ortsgemeinderat Heinzenberg beschloss, den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
4.): Friedhofsangelegenheiten
Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Heinzenberg die Grabaushubarbeiten an die Firma R. Weishaupt aus Schwarzen zu vergeben.
Die vertraglichen Eckpunkte werden in nächster Zeit besprochen.
5.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es lag eine schriftliche Beschwerde bezüglich des Motorradlärms im Kellenbachtal vor, diese wurde dem Ortsgemeinderat vorgetragen, sie soll dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde übermittelt werden.
Ortsbürgermeister Ostgen informierte den Gemeinderat über folgende Angelegenheiten:
| - | Staunässe gemeindeeigener Weg |
| Ortsbürgermeister Ostgen berichtete von einem Ortstermin mit einem Bürger der Gemeinde am früheren Weg nach Oberhausen unweit der Ortslage. Vermutlich durch Bodenverdichtung kann dort aus einem nahegelegenen Brunnen austretendes Wasser nicht mehr vollständig abfließen und es kommt in der Folge in Mitte des Weges zu Staunässe. Der Ortsgemeinderat ist nach kurzer Diskussion damit einverstanden, wenn der Bürger zur Beseitigung der Staunässe einen Drainagegraben anlegt. | |
| - | Wartung und Reparatur der Glocke |
| Ortsbürgermeister Ostgen informierte den Gemeinderat über die kürzlich notwendige Reparatur der Glocke im Gemeindehaus. Für die Reparatur und daneben durchgeführte Wartungsarbeiten fielen Kosten in Höhe von rd. 500 Euro an. | |
| - | Haushaltsplanung 2023 |
| Ortsbürgermeister Ostgen wies den Gemeinderat darauf hin, dass die Gemeinderatssitzung zur Verabschiedung des Haushalts für 2023 voraussichtlich nicht mehr in 2022 stattfinden wird. | |
| - | Rechnungsprüfung 2018/2019 |
| Die Rechnungsprüfung soll für beide Haushaltsjahre zusammen durchgeführt werden. Ein Termin steht noch nicht fest. | |
| - | Verlegung Wasseruhr |
| Ortsbürgermeister Ostgen erläuterte, dass für die schon seit längerem zur Sprache gebrachte Verlegung der Wasseruhr für den Friedhof von einem Privatgrundstück auf eine öffentliche Fläche die Verbandsgemeindewerke zuständig sind. Für den Haushaltsplan 2023 ist eine erneute Veranschlagung der Maßnahme vorgesehen. Derzeit ist keine Einschätzung möglich, | |
| - | Heckenrückschnitt durch Grundstückseigentümer |
| Ortsbürgermeister Ostgen sprach die Notwendigkeit an, Hecken entlang der Straße „Zum Wingert“ teilweise zurückzuschneiden. | |
| - | Steckdosen Gemeindehaus |
| Ortsbürgermeister Ostgen informierte über mehrere nicht funktionsfähige Steckdosen im Gemeindehaus. Ein Mitglied des Gemeinderats wird sich um die Reparatur kümmern. |
Ortsbeleuchtung
Der Ortsgemeinderat ist auf Vorschlag eines Gemeinderatsmitglieds einstimmig der Auffassung, aus Gründen der Energieeinsparung die Straßenbeleuchtung bereits um 23:00 Uhr abzuschalten.
6.): Einwohnerfragestunde
Es war ein Einwohner anwesend. Fragen wurden keine gestellt.