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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Werksausschusses vom 28.11.2023

1.): Vereinheitlichung des Entgeltsystems für die Wasserversorgung

Der Tagesordnungspunkt wurde durch Herrn Manfred Kauer vom Gemeinde- und Städtebund vorgetragen. Der Vortrag der Kommunalberatung RLP wird der Niederschrift beigefügt. Über die Beauftragung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde nachfolgender Beschluss gefasst.

Beschluss:

Der Werksausschuss genehmigt die Beauftragung zur Erarbeitung eines Konzeptes, welches die rechtliche Ausgestaltung der Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Kirner Land vereinheitlicht. Auf der Basis des öffentlich-rechtlichen Entgeltsystems wird die Kommunalberatung ein Satzungsmuster für die Wasserversorgung vorbereiten.

Weitere Vorgehensweise:

Die Satzungsmuster sollen in einer der kommenden Sitzungen des Werksausschusses vorgestellt werden. Anschließend wird den Mitgliedern des Werksausschusses die Möglichkeit gegeben, sich parteiintern / parteiübergreifend auszutauschen und bei Unklarheiten einen Fragenkatalog zu erstellen. Dieser Fragenkatalog wird über die Werkleitung der Kommunalberatung zur Beantwortung zur Verfügung gestellt. Zur Vorbereitung auf die Beschlussfassung wird die Werkleitung den Fragenkatalog im Rahmen einer Fraktionssitzung (gerne auch parteiübergreifend) den Mitgliedern des Werksausschusses vorstellen, um alle Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen.

2.): Finanzierung von Neubaugebieten (Aufstockungsvertrag)

Der Tagesordnungspunkt wurde durch Herrn Rolf Flerus von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz vorgetragen. Die Unterlagen sind der Niederschrift beigefügt

3.a.): Auftragsvergabe: Ingenieur-/Planungsleistungen Erneuerung der Hochwasserpumpstation auf der Kläranlage Kirn

Die Hochwasserpumpstation auf der Kläranlage Kirn befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Im Bereich der Außen- und Innenwände sowie der Decken gibt es Betonabplatzungen mit einer daraus resultierenden Bewehrungskorrosion. Die Unterzüge der Erdgeschossdecke wurden bei der Erneuerung der Hochwasserpumpen im Jahr 1995 durchtrennt und lediglich durch schlanke Stützen unterbaut. Die Bewehrung liegt frei und ist korrodiert. Statische Berechnungen für diese Anpassungen liegen nicht vor.

Der Hallenkran, zur Entnahme der Hochwasserpumpen, kann nicht mehr geprüft und zur Benutzung freigegeben werden, da die erforderlichen Unterlagen wie das Kranbuch, Betriebsanleitung und Statik des Krans und des Gebäudes, nicht mehr vorliegen. Diese wurden bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 1993 und 1995 vernichtet.

Daher beabsichtigen die Verbandsgemeindewerke Kirner Land die Teilerneuerung des Hochwasserpumpwerks auf der Kläranlage Kirn. Die Wände, Decken und die Krananlage über den Hochwasserpumpen sollen abgerissen und als Systemhalle neu hergestellt werden. Im Bereich des Pumpenkellers werden Betonsanierungsarbeiten erforderlich. Der Vorlagebehälter soll in Ortbetonbauweise neu errichtet werden.

Die Leistungen sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Nach einer ersten Kostenschätzung werden für die Planungsleistungen Kosten in Höhe von rd. 80.000 € brutto (rd. 65.450 € für die Planung der Ingenieurbauwerke, rd. 14.550 € für die Planung der technischen Ausrüstung) erwartet. Für die Erbringung der Planungsleistungen „Tragwerksplanung“ werden rd. 50.000 € brutto erwartet.

Beschluss:

Der Werksausschuss ermächtigt die Werkleitung, den Auftrag für die Ingenieur-/ Planungsleistungen zur Erneuerung der Hochwasserpumpstation auf der Kläranlage Kirn, an das, nach abgeschlossener Wertung, wirtschaftlichste Ingenieurbüro zu vergeben.

3.b.): Auftragsvergabe: Kanalreinigung und optische Inspektion

Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land sind entsprechend der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA) in Rheinland-Pfalz verpflichtet, Abwasserkanäle und -leitungen mindestens alle zehn Jahre durch optische Untersuchungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

In 2024 sollen die Kanäle und Anschlussleitungen der Gemeinde Simmertal inspiziert werden (Länge insgesamt ca. 17 km) und die Lage der Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze (Ende Zuständigkeit der VGW) geortet werden. Deren Verlauf ist weitestgehend unbekannt, wird aber für zukünftige Planungen/Baumaßnahmen benötigt.

Die Leistungen für die Reinigung und optische Inspektion der Abwasserkanäle und -leitungen der Verbandsgemeindewerke Kirner Land sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Nach einer ersten Kostenschätzung werden Kosten in Höhe von rd. 190.000 € brutto erwartet.

Beschluss:

Der Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land ermächtigt die Werkleitung, den Auftrag für die Kanalreinigung und optische Inspektion im Jahr 2024, an das, nach abgeschlossener Wertung, wirtschaftlichste Unternehmen zu vergeben.

3.c.): Auftragsvergabe: Steuerungstechnik, Absorberanlage im Jahnbad Kirn

Die vorhandene ESMR-Technik zum Betrieb des Jahnbades stammt aus dem Jahr 2002. Ersatzteile für die vorhandene Technik (Schalt- und Steuereinheiten) werden von der Industrie nicht mehr produziert, Lagerbestände sind ebenfalls keine mehr verfügbar.

Als Voraussetzung für eine Ausschreibung müssen die VG-Werke zunächst ein Ingenieurbüro beauftragen, welches den vorhandenen IST-Zustand im Bereich der ESMR-Technik aufnimmt, damit eine Planung und Ausschreibung überhaupt erst möglich wird. Auf Rückfrage beim Ing.-Büro Heinen, welches uns derzeit im Bereich der Notstromversorgung der Kläranlage Kirn betreut, würden die hierauf anfallenden Kosten 32.281,11€ betragen.

Die Fa. Brenntag hat sich im Lauf der Jahre, zur ordnungsgemäßen Betreuung der Anlage, diese Sachverhalte eigenständig erarbeitet und verfügt somit über alle erforderlichen Informationen, welche für die Erstellung eines Angebotes erforderlich sind.

Gemäß dem Gebot zum wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen, als auch zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten für die Erstellung der notwendigen Planungs- und Ausschreibungsunterlagen verzichten die VG-Werke daher in diesem speziellen Fall auf eine Ausschreibung nach VOB.

Dieser Sachverhalt wurde im Vorfeld der Vergabestelle im Haus vorgetragen. Nach Prüfung des Sachvortrages durch die Vergabestelle konnte diese dem geplanten Vorgehen der Werke zustimmen.

Die Fa. Brenntag aus 67663 Kaiserslautern, die als Dienstleister das Jahnbad, seit seiner Eröffnung, in diesem Bereich über einen Wartungsvertrag betreut, hat auf Nachfrage hierzu ein Angebot erstellt. Das Angebot umfasst die komplette Schalt- und Steuertechnik des Bades, vorhandene Frequenzumrichter, als auch den Einbau einer Absorberanlage auf den vorhandenen Dachflächen des Technikgebäudes und des, vom TuS Kirn und den VG-Werken, gemeinsam genutzten Gebäudes. Das Angebot schließt mit einer Summe von 160.400 €/Netto ab.

Beschluss:

Der Werksausschuss beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Steuerungstechnik einschl. Frequenzumrichter und den Neubau einer Absorber-anlage im Jahnbad Kirn in Höhe von 160.400 €/Netto an die Firma Brenntag aus 67663 Kaiserslautern zu vergeben.

4.): Redaktionelle Anpassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land

Bei der letzten Kassenprüfung durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach wurde festgestellt, dass die standardisierte Formulierung zur Kassenführung in der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land, unzutreffend ist, da die Sonderkasse des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke Kirner Land nicht mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist und auch, bis zur Vereinheitlichung der ERP-Systeme für die Sparten Wasser und Abwasser, nicht verbunden werden kann.

Aus diesem Grund ist eine redaktionelle Anpassung des § 8 Abs. 3 (Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung) der aktuell gültigen Betriebssatzung wie folgt erforderlich:

Bisher:

(3)

Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.

Korrigiert:

(3)

Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet.

Beschluss:

Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die nachfolgende redaktionelle Anpassung des § 8, Abs. 3 (Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung) der aktuell gültigen Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land zu beschließen:

Bisher:

(3)

Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.

Korrigiert:

(3)

Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet.