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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 50/2024
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Stadt Kirn

Die Stadt Kirn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Mitarbeiter (m,w,d) für unseren Bauhof im Bereich Müllentsorgung

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

Einsatz im Bereich Müllentsorgung im gesamten Stadtgebiet

Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes

Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes

Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes

Ausführen von Arbeiten zur Unterstützung von Veranstaltungen

Unsere Anforderungen an Sie:

  • eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung wäre wünschenswert
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
  • Körperliche Eignung und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Führerschein der Klasse B

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst

Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet

Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)

Jobrad

Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 3 TVöD.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Für Rückfragen zum Arbeitsbereich steht Ihnen Herr Kaiser (06752 135-148) oder Frau Schwinn (06752 135-319) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 20.12.2024 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.