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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

Mehrfach musste in letzter Zeit in der Gemarkung Kirner Land festgestellt werden, dass Müll widerrechtlich abgelagert wurde.

Falls kein Verursacher ermittelt wird, ist die Gemeinde verpflichtet, die Abfälle zu Lasten des Steuerzahlers kostenpflichtig zu entsorgen.

Es ergeht der dringliche Hinweis, dass solche Verstöße gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Wir bitten deshalb alle Mitbürger und Mitbürgerinnen um Aufmerksamkeit.

Sofern der Verursacher bekannt ist, melden Sie diese der Ordnungsbehörde Kirner Land (Herr Hartmann 06752 135-121 oder Frau Töppe 06752 135-125) bzw. der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

(Tel. 0671 803-0) zwecks Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihre Verbandsgemeinde Kirner Land
-Ordnungsbehörde-