Nachfolgend wird die vom Verbandsgemeinderat am 29.10.2024 beschlossene Korrektur der Schmutzwassergebühr für das Wirtschaftsjahr 2022 öffentlich bekannt gemacht:
Im Zuge der Veröffentlichung des Haushalts 2022 der Verbandsgemeinde Kirner Land ist bei der Veröffentlichung des Gebührensatzes für die Schmutzwassergebühr ein Übertragungsfehler unterlaufen.
Fälschlicherweise wurde die Schmutzwassergebühr mit einem Beitragssatz von 1,58 €/m³ veröffentlicht. Der korrekte Beitragssatz, der in der Kalkulation vorgesehen war, beträgt jedoch 1,51 €/m³.
Die Korrektur des Gebührensatzes erfolgt im Rahmen der Erstellung der endgültigen Beitrags- und Gebührenbescheide für das Jahr 2022.
Hinweis auf § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.