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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 Abs. 1 LBKG

Für die Feuerwehreinheit Schneppenbach ist

ein Wehrführer/eine Wehrführerin und ggf.

ein stellvertretender Wehrführer/eine stellvertretende Wehrführerin

zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Schneppenbach sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Schneppenbach zur Wahlversammlung für Mittwoch, den 28.01.2026, 19:00 Uhr ins Feuerwehrhaus Schneppenbach herzlich ein.

Kirn, 04.12.2025
Jung,
Bürgermeister