Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 51/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hinweis an alle Grundstücksbesitzer
Aufgrund der Jahres-/Witterungszeit (Schnee, Regen, etc.) werden alle Hauseigentümer gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzung dazu angehalten Straßenbereich, Fußwege, Schacht-/Wassereinläufe von ihrem Anwesen zu säubern und zu reinigen. Ebenfalls wird auf die Streupflicht hingewiesen.
Karl-Otto Selzer,
Ortsbürgermeister