1. Auftragsvergabe - Trauerhalle Friedhof Dachdeckerarbeiten
Es wurden drei Firmen in der beschränkten Ausschreibung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von den aufgeforderten Bietern haben drei Bieter ein Angebot abgegeben. Der Bieter, Dachdeckerei Holger Massmig GmbH, In Ambrach 2, 55619 Hennweiler, hat mit seinem Angebot in Höhe von 26.159,25 € (Brutto) das günstigste Angebot abgegeben. Die weiteren Angebote belaufen sich auf:
28.519,48 €
28.761,54 €
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten an der Trauerhalle an die Firma Dachdeckerei Holger Massmig GmbH, In Ambrach 2, 55619 Hennweiler, in Höhe von 26.159,25 € (Brutto), zu vergeben.
Gleichzeitig ermächtigte er den Bürgermeister, den Auftrag zu erteilen.
2. Resolution Wahlen
Die Darstellung des Ergebnisses der Bundestagswahl im vergangen Jahr zeigte in vielen Gemeinden ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Hintergrund ist die Regelung in § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG), die vorschreibt, dass bei der Bundestagswahl auf Wahlkreisebene ein Briefwahlergebnis auszuweisen ist. Dadurch konnten, anders als bei der Landtagswahl, die Briefwahlstimmen nicht gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden ausgezählt werden. Es wurde ein Briefwahlstimmbezirk bei der Verbandsgemeinde eingerichtet mit der Folge, dass für die Ortsgemeinden nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt werden konnte.
Die für die Orte ausgewiesenen Urnenwahlergebnisse geben nicht das vollständige Wahlverhalten der Gemeinden wieder. Landeswahlleiter Marcel Hürter erklärt hierzu: „Aus der Wahlforschung ist bekannt, dass die Briefwahl je nach Parteipräferenz mehr oder weniger stark genutzt wird. Daher werden die Stimmenanteile von Parteien, deren Wählerinnen und Wähler die Urnenwahl bevorzugen, eher überzeichnet, während für Parteien, deren Anhängerschaft in großem Umfang Briefwahl machen, zu niedrige Werte ausgewiesen werden.“
Wenn Parteien wie im vergangenen Jahr Misstrauen gegen die Briefwahl säen, werden deren Anhänger die Urnenwahl bevorzugen. Wenn dann für die Ortsgemeinde Hennweiler nur das Urnenwahlergebnis bekannt gegeben wird, entsteht öffentlich das falsche Bild des Wahlverhaltens in der Ortsgemeinde Hennweiler.
Der Ortsgemeinderat Hennweiler beschloss folgende Resolution:
Die Ortsgemeinde Hennweiler fordert eine Änderung des § 8 Abs. 1 BWahlG. Dieser passt nicht in die kleinteilige kommunale Struktur des Landes Rheinland-Pfalz und führt zu einer verzerrten öffentlichen Darstellung der Wahlergebnisse in Gemeinden. Unverschuldet gelangt eine Gemeinde damit in den Ruf, Hochburg einer Partei zu sein, deren Anhänger die Briefwahl mehrheitlich ablehnen.
Die Ortsgemeinde Hennweiler fordert deshalb, dass Urnen- und Briefwahlstimmen genau wie bei der Landtagswahl gemeinsam in den Gemeinden ausgezählt werden. So entsteht ein repräsentatives Bild des Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Mit der gemeinsamen Auszählung von Urnen- und Briefwahlstimmen wird auch der Gefahr begegnet, dass in kleinen Ortsgemeinden weniger als 50 Wählerstimmen auszuzählen sind. In diesem Fall muss gemäß § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlurne in einen anderen Stimmbezirk gebracht werden. Die dann durchzuführende gemeinsame Stimmauszählung mit einem aufnehmenden Wahlbezirk hat zur Folge, dass für beide Ortsgemeinden kein repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann.
Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils der Briefwähler und der Erfahrung der vergangenen Bundestagswahl unterstützt die Ortsgemeinde Hennweiler die Forderung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden auszuzählen.
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsbürgermeister Schmidt Revierförster Tobias Helfenstein. Michael Schmidt hat im Benehmen mit den Beigeordneten die Eilentscheidung zur Teilnahme am Förderprogramm getroffen. Gegenstände der Förderungen sind:
- die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement sowie - die Planung und Vorbereitung eines klimaangepassten Waldmanagements.
Die Eilentscheidung wurde getroffen, weil die Antragsstellung nur zwischen dem 12.-30.11.2022 möglich war und die Verwaltung hier schnell handeln musste.
Revierförster Tobias Helfenstein erörterte im Detail die Kriterien des Förderprogramms:
Bemessungsgrundlage ist die Waldfläche, für die ein Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements erbracht wurde. Die Zuwendung beträgt je nach Erfüllung der Kriterien und der Waldfläche zwischen 85,- und 100,- EUR pro Hektar. Für die Ortsgemeinde ergibt sich eine jährliche Förderung von rund 41.000,- EUR bis ins Jahr 2026. Die Mittel fließen jährlich in den Haushalt ein und sollen entsprechend für Maßnahmen im Wald veranschlagt werden.
Der Rat nahm davon Kenntnis.
4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
| a) | Bürgermeister Schmidt informierte, dass die Ortsgemeinde Gelder aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz erhält. |
| b) | Am 08.12.2022 findet ein Termin mit Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz statt. Von Dr. Meiborg wird die von der Kommunalaufsicht geforderte Analyse für den Ruhewald erstellt. |
| c) | Die Mitarbeiterinnen der Kita erhalten ab nächstem Jahr zwei zusätzliche Regenerationstage. |
| d) | Der I-Stock-Antrag „Erneuerung der Lüftungsanlage der Turnhalle Lützelsoonhalle" wurde abgelehnt. |
| e) | Am vergangenen Samstag hat der „Aufräumtag“ im geplanten Ruhewald stattgefunden, an dem sich zahlreiche Bürger*innen beteiligt haben. Ortsbürgermeister Schmidt dankte allen Helfern. |
| f) | Am 15.01.2023 findet der Neujahrsempfang der Ortsgemeinde in der Lützelsoonhalle statt. |
| g) | Am neuen Nachbarschaftsladen gab es im Außenbereich einen Wasserrohrbruch. Der Schaden konnte gleich behoben werden. |
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| Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass auf dem Parkplatz vor dem Laden massive Ölflecken sind. Der Vorsitzende will sich das ansehen. |
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| Es findet demnächst eine Sitzung des Bauausschusses bzgl. Baumängel im Laden statt. |
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| Die Parkplatzsituation am neuen Nachbarschaftsladen ist unbefriedigend. Es soll nun auf den gemeindeeigenen Parkplätzen ein Schild mit dem Hinweis aufgestellt werden, dass das Parken dort nur für Kunden des Nachbarschaftsladens erlaubt ist, nicht für Dauerparker. |
| h) | Die Holzbestellungen der Selbstwerber liegen vor. Es wurde in diesem Jahr mehr Holz bestellt, als im Wald eingeschlagen werden darf. Dementsprechend muss die Menge der einzelnen Bestellungen jeweils reduziert werden. |
| i) | Mit der Kunst am Bau an der Kita und dem Nachbarschaftsladen muss sich der Rat im nächsten Jahr auseinandersetzen. |
| j) | Michael Schmidt dankte den Ratsmitgliedern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Auch in diesem Jahr konnten dadurch wieder viele Projekte umgesetzt werden. |
5. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.