Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 51/2022
Hauptthemen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Hauptthemen
Nächster Artikel: Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Hinweis an alle Grundstücksbesitzer
Aufgrund der Jahres-/Witterungszeit (Schnee, Regen, etc.) werden alle Hauseigentümer gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzung dazu angehalten Straßenbereiche, Fußwege, Schacht-/Wassereinläufe von ihrem Anwesen zu säubern und zu reinigen.
Ebenfalls wird auf die Streupflicht hingewiesen.
Ordnungsamt der VG Kirner Land —