Im Namen der Ortsgemeinde Bärenbach wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest, zum Jahreswechsel Freude und Optimismus und im neuen Jahr 2023 Gesundheit, Glück und Erfolg. Ein besonderer Dank gilt Allen, die sich im zurückliegenden Jahr 2022 uneigennützig zum Wohl der Ortsgemeinde engagiert haben.
Das Fahren und Reiten auf Feldwirtschafts- und Waldwegen hat der Witterung gemäß mit entsprechender Umsicht zu geschehen. Bei sehr starker Nässe bzw. entsprechen winterlichen Verhältnissen ist das Befahren/Reiten der Wege verboten!
Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse weist die Ortsgemeindeverwaltung die Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung hin Schnee und Eis zu beseitigen. Rechtliche Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Bärenbach. Wer als Reinigungspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig Schnee und Eis beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.