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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d)

für den Vollstreckungsinnendienst

im Fachbereich Finanzverwaltung - Kasse

unbefristet in Vollzeit. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Mahn- und Vollstreckungswesen, Bearbeiten von fremden Vollstreckungsersuchen, ausgehende Amtshilfeersuchen, Zahlungsvereinbarungen treffen
  • Einleiten von besonderen Vollstreckungsmaßnahmen (Konten-, Lohnpfändungen, Versteigerungen)
  • Koordinierung/ Organisation des Außendienstes
  • Abrechnung mit Vollstreckungsbeamten und anderer Behörden
  • Barzahlungsverkehr
  • Datenabfrage/Ermittlung bei Dritten

Unsere Anforderungen an Sie:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen
  • Eigeninitiative, Zielorientierung, Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und systematische Arbeitsweise
  • Freundliches und sicheres Auftreten

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

  • Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bis Entgeltgruppe 8
  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
  • Telearbeit und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Jobrad
  • Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung

Für Rückfragen steht die Kassenleiterin, Frau Julia Knell (Telefon 06752 135-160), und unsere Büroleitung, Herr Jens Köhler (Telefon 06752 135-112) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.12.2023 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.