Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 Abs. 1 LBKG
Für die Feuerwehreinheit Becherbach ist
zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Becherbach sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Becherbach zur Wahlversammlung für Freitag, den 24.01.2025, 18:00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Becherbach herzlich ein.