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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 51/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Mitteilungen anderer Behörden

Öffnungszeiten Kreisverwaltung zwischen den Jahren

Am Freitag, 27.12.2024 bleibt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach geschlossen. Am Montag, 30.12.2024 ist der Besuch der Kreisverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2025

Ab Donnerstag, dem 2. Januar 2025 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2025. Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite

(nur Ahr, Mittelrhein, Mosel

und Nahe)

Block 10 (Maßnahmen 11 - 16)

Pflanzung von Halb-

und Hochstammreben

Block 20 (Maßnahmen 21 - 26)

Rebsortenwechsel

Block 30 (Maßnahmen 31 - 36)

Bodenordnung

Block 40 (Maßnahmen 41 - 46)

Handarbeitsmauersteillagen

51

Querterrassierung

53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2025 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41

7.500 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 16, 26, 36 und 46

10.000 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42

19.000 €/ha (Steillagen)

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44

21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43

7.500 €/ha (Extensive Anlagen)

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45

6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)

Maßnahme 51:

32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 53:

24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2025eingereicht werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2025 zum Download bereit.