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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anpassung der Schmutzwassergebühr gemäß Entgeltkalkulation 2024

Nachfolgend wird die vom Verbandsgemeinderat am 12.12.2024 beschlossene Anpassung der Entgeltkalkulation der Schmutzwassergebühr zum Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke Kirner Land öffentlich bekannt gemacht:

Infolge des Verzichtes auf die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser im Jahr 2024, wird die Schmutzwassergebühr von derzeit 1,75 €/m³ auf 2,89 €/m³ für das Jahr 2024 angepasst.

Hinweis auf § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.