Nachfolgend wird die vom Verbandsgemeinderat am 12.12.2024 beschlossene Anpassung der Entgeltkalkulation der Schmutzwassergebühr zum Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke Kirner Land öffentlich bekannt gemacht:
Infolge des Verzichtes auf die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser im Jahr 2024, wird die Schmutzwassergebühr von derzeit 1,75 €/m³ auf 2,89 €/m³ für das Jahr 2024 angepasst.
Hinweis auf § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.