Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 51/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Limbach vom 13.11.2025

1.): Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Es lag kein Vorschlag vor. Eine Wahl fand nicht statt.

2.): Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024

Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Daten vor. Der TOP wurde vertagt. Das Forstamt liefert die Zahlen nach.

3.): Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2026

Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung durch den Revierförster vorgestellt.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2026 zu.

4.): Festlegung Holzpreis für 2026

Der Gemeinderat beschloss die Holzpreise, wie für das Jahr 2025 beschlossen, beizubehalten. Die Holzbestellungen für 2026 sind bereits eingegangen und die ersten Rechnungen geschrieben.

5.): Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Limbach

Der Ortsgemeinderat hörte den Vortrag des zuständigen Sachbearbeiters der Verbandsgemeinde Kirner Land und beriet den Tagesordnungspunkt.

Der Gemeinderat möchte sich noch einmal über das auszuweisende Neubaugebiet beraten und vertagte den Tagesordnungspunkt.

6.): Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte "Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn

Seit dem 01.01.2021 sieht der Landesgesetzgeber den Abschluss einer Zweckvereinbarung für seine Kindertagesstätten verpflichtend vor. Die bisherige Zweckvereinbarung ist aus den Jahr 1974 und entspricht daher nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Zweckvereinbarung regelt im Wesentlichen sämtliche strategischen, wirtschaftlichen, baulichen, konzeptionellen und operativen Angelegenheiten des KiTa-Betriebes sowie die Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse.

Aufgrund Grundlage einer Musterzweckvereinbarung des Gemeinde- und Städtebundes wurde durch die Verwaltung ein Entwurf erstellt, der mit allen Gemeinden im Vorfeld ausführlich besprochen wurde. Änderungen und Änderungswünsche der Gemeinden wurden nunmehr eingearbeitet, was zu dem der Einladung beigefügten Entwurf führte.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Zweckvereinbarung heben die aktive Beteiligung der Zuordnungsgemeinden sowohl in beratender Hinsicht zur Meinungsfindung (Kita-Ausschuss), als auch die finanzielle Beteiligung, insbesondere bei anstehenden Investitionen vor.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem mit den Sitzungsunterlagen zugegangenen Entwurf der Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte „Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn zu. Die Zweckvereinbarung tritt, nach Zustimmung aller betroffenen Zuordnungsgemeinden, mit Veröffentlichung in Kraft.

7.): Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Der Vorsitzende Christoph Schupp gab folgende Eilentscheidung bekannt:

Im Sommer 2025 wurde der Weg „Am Rotherech“ neu asphaltiert.

Bei einem Ausschreibungsverfahren hat die Firma Juchem den Auftrag bekommen.

Die entsprechenden Arbeiten wurden bereits durchgeführt.

Die Kosten, die der Ortsgemeinde entstehen würden (30%), werden von der Jagdgenossenschaft übernommen. Die verbleibenden 70% werden durch Fördermittel finanziert.

Im Zuge der Ausführungen wurde die Asphaltdecke des Gruberweges ebenfalls von der Firma Juchem erneuert.

Die Kosten werden zu 100% von der Jagdgenossenschaft übernommen.

8.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine Anfragen vor und es wurden keine Mitteilungen gemacht.

9.): Einwohnerfragestunde

1.

Ein Einwohner merkte an, dass eine Person neben dem Weg auf dem Welschrötherhof Betonkübel mit Pflanzen aufgestellt hat. Ebendiese Person würde zudem ihre Traktoren so parken, dass die Wege schwer passierbar wären und die nötige Restbreite fehlen würde.

Die Ortsgemeinde sieht keinen Anlass die Pflanzkübel zu entfernen, da sie sich neben dem Wirtschaftsweg befinden. Für die Parksituation ist nicht die Ortsgemeinde, sondern das Ordnungsamt zuständig.

2.

Ein Einwohner merkte an, dass die Straßenbeleuchtung auf dem Welschrötherhof nachts zu lange brennen würde und sah Einsparpotential in der früheren Abschaltung der Leuchten.

Der Gemeinderat sieht keinen Anlass dazu, die Laternen anders zu schalten. Zum einen da die neuen LEDs kaum Strom verbrauchen und zum anderen, weil es ein subjektives Empfinden ist, wie lange die Straßen nachts beleuchtet sein sollen.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 2.):

Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024

Die Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024 lagen in dieser Sitzung noch nicht vor und wurden vom Forstamt nachgereicht: