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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Glückwünsche und Ehrenbeigaben bei Alters- und Ehejubilaren sowie Geburt eines Kindes

Art des Jubiläums

Geschenk von Ortsgemeinde

1.

Altersjubiläen

80. Geburtstag

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 10,00€

85. Geburtstag

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 20,00€

90. Geburtstag

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 30,00€

91. – 99 Geburtstag

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 20,00€

100. – XXX Geburtstag

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 40,00€

2.

Ehejubiläen

Goldene Hochzeit (50 Ehejahre)

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 40,00€

Diamantene Hochzeit (60 Ehejahre)

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 40,00€

Eiserne Hochzeit (65 Ehejahre)

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 40,00€

Gnaden Hochzeit (70 Ehejahre)

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 40,00€

Steinerne Hochzeit (75 Ehejahre)

Pers. Besuch, Karte u. Geschenk

für </= 40,00€

3.

Geburt

Geburt eines Kindes

Pers. Besuch, Karte und Geschenk

für </= 15,00€

Soweit Besonderheiten vorliegen, die sich in der Regel aus der Persönlichkeit der/des Jubilars/e und seinem/ihrem Verhältnis zu der Ortsgemeinde ergeben, kann diesen abweichend von den vorstehenden Geschenkwerten und der jeweils geeigneten Form Rechnung getragen werden. Der Wert der Ehrengabe soll dabei den Betrag von 100,00€ nicht übersteigen.

Glückwünsche und Ehrenbeigaben bei Vereinsjubiläen

Art des Jubiläum

Geschenk von Ortsgemeinde

25-jähriges Bestehen

Pers. Glückwunsche, Karte Geld- oder Sachspende im im Wert von </= 50,00€

50-jähriges Bestehen

Pers. Glückwunsche, Karte Geld- oder Sachspende im Wert von </= 100,00€

75-jähriges Bestehen

Pers. Glückwunsche, Karte Geld- oder Sachspende im Wert von </= 125,00€

100-jähriges Bestehen

Pers. Glückwunsche, Karte Geld- oder Sachspende im Wert von </= 150,00€

In der Folgezeit werden ebenfalls nur zu echten Jubiläen (nach 25 Jahren) Glückwünsche ausgesprochen und Ehrengaben überreicht. Der Wert der Ehrengabe soll dabei den Betrag von 150,00€ nicht übersteigen.

Ehrengaben werden grundsätzlich nur überreicht, wenn das Vereinsjubiläum im Rahmen einer öffentlichen Feier begangen wird.

Die Vorgaben bezüglich Glückwünsche und Ehrengaben bei Alters- und Ehejubiläen sowie Vereinsjubiläen sind unverbindlich und von der jeweiligen Haushaltslage der Ortsgemeinde Limbach abhängig. Sie gelten ab dem 01 Januar 2022.

Limbach, den 01.01.2022  —  Der Ortsgemeinderat Limbach
 — Pröschel
 — Ortsbürgermeister