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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Benutzungsordnung Bürgerhaus „Alte Schule Limbach“

1. Das Bürgerhaus ist eine Einrichtung der Gemeinde Limbach. Das Bürgerhaus steht allen ortsansässigen 'Vereinen und Privatpersonen sowie auswärtigen Interessenten nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung für Veranstaltungen und Feierlichkeiten zur Verfügung.

2. Mit der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Räume erkennen die Benutzer diese Benutzungsordnung in vollem Umfang an.

3. Die Benutzung muss beim Ortsbürgermeister oder der dafür benannten Person rechtzeitig Schriftlich oder mündlich beantragt werden. Bei widerrechtlicher Nutzung wird ein Aufschlag von 100 % auf das Benutzungsentgeld erhoben. Bei mehreren Anträgen zum gleichen Veranstaltungstermin entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei festen Terminen wie Konfirmation oder Kommunion entscheidet das Los. Dabei gilt: pro Haushalt ein Los. Die Abrechnung erfolgt pro Haushalt. Eine Nutzung von Einheimischen für Auswärtige ist nicht gestattet. Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, die den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und, oder dem Ansehen der Gemeinde schaden könnten, abzulehnen.

4. Eine Weiter- oder Untervermietung der überlassenen Räume durch den Benutzer ist unzulässig. Die Benutzung des Bürgerhauses wird nur für den beantragten Zweck und während der vereinbarten Benutzungsdauer gestattet. Schlüsselrückgabe muss am Folgetag bis spätestens 20.00 Uhr erfolgen. Im Benutzungsentgeld enthalten ist ein Tag vor und nach dem Miettag. Jeder weiter Nutzungstag wird gemäß Benutzungsgebühr berechnet.

5. Über die Vermietung wird zwischen Benutzer und Ortsgemeinde eine Vereinbarung abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung in vollem Umfang an. Der Nutzer ist verpflichtet die Getränke (ausgenommen Wein u. Spirituosen) über den Kultur und Verschönerungsverein Limbach zu bestellen. Die Bestellung hat bis spätestens zwei Wochen vor dem Nutzungstag zu erfolgen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann der Benutzer in Regress genommen werden.

6. Alle benutzten Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Für das Aufstellen / Wegräumen der Tische und Stühle sowie für das Spülen und Einräumen des Geschirrs ist Sorge zu tragen. Angefallener Müll ist mitzunehmen! Alle benutzten Räume einschließlich der Toiletten müssen feucht gereinigt werden. Bei Nutzung der Küche sind alle verwendeten Geräte gründlich zu reinigen. Die ordnungsgemäße Reinigung sowie die Vollständigkeit des Geschirres werden von einer geeigneten Person überprüft. Reinigungsmittel werden mit Dosieranleitung gestellt. Für Schäden (Geschirr/Möbel u.a.), die durch den Benutzer entstehen, haftet dieser (Privathaftpflichtversicherung). Außenanlangen sind ebenfalls von Abfällen und entstandenen Verschmutzungen zu reinigen.

Endreinigung durch die Gemeinde: (Diese Dienstleistung wird dem Nutzer in Rechnung gestellt) Bei Inanspruchnahme der Endreinigung durch die Gemeinde sind alle Räume besenrein zu hinterlassen. Ausgenommen von der Endreinigung durch die Gemeinde sind die Theke sowie alle Arbeitsflächen und Küchengeräte/Geschirr der Küche. Diese sind stets selbst zu reinigen.

7. Die Benutzer übernehmen - unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die Ortsgemeinde - die volle Haftung für alle Personen und Sachschäden, die den Teilnehmern an einer Feier oder einer Veranstaltung, sowie bei dem Auf- und Abbau entstehen. Diese Haftung gilt auch für Schäden, die auf dem Grundstück außerhalb des Bürgerhauses entstehen (z.B. Vorplatz, Parkplatz, Zuwege, Grillhütte) Es wird dem Benutzer freigestellt, seine Haftpflichtversicherung zu überprüfen und ggf. eine Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherung abzuschließen.

8. Der Schlüssel wird beim Bürgermeister oder der berechtigen Person abgeholt und dort wieder abgegeben. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Benutzer für entstehende Folgekosten oder Schäden. Die Einweisung sowie die Abschlusskontrolle werden von geeigneten Personen vorgenommen.

9. Sollten vor oder während einer Feier oder Veranstaltung Probleme mit der Beleuchtungs- oder Heizungsanlage, Lüftungs- oder Kühlungsanlage (Kühlraum) oder Zapfanlage sowie Probleme im Küchenbereich mit Elektrogeräten entstehen, sind diese umgehend der Gemeindevertretung zu melden. Für diese Fälle hängt eine Notfallnummer am Sicherungskasten aus. Es ist untersagt, in Eigenregie Reparaturen vorzunehmen.

10. Benutzungsentgelt

a.

Im Benutzungsentgeld enthalten ist ein Tag vor und nach dem Miettag.

b.

Kaution 500 € für auswärtige Private-Nutzer

Kaution 1000€ bei auswärtigem Nutzer für Musikveranstaltungen, Abi-Ball und sonst. Tanzveranstaltungen Die Benutzungsentgelte sind ab dem 01.01.2023 gültig. Die Gemeinde Limbach behält sich das Recht auf Anpassung der Benutzungsentgelte vor.

11. Die Nutzungsgebühren für Limbacher Vereine sind der Anlage 1: Nutzungsgebühren, für das Limbacher Bürgerhaus, Grillhütte und den Bunker für Limbacher Vereine zu entnehmen.

Diese Nutzungsgebühren sind ab dem 01.01.2023 gültig. Die Gemeinde Limbach behält sich das Recht auf Anpassung der Benutzungsentgelte vor.

12. Die Ortsgemeinde als Hausherr wird durch den Ortsbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person vertreten. Sie vertreten das Hausrecht und ihren Anordnungen ist in vollem Umfange Folge zu leisten.

13. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

55606 Limbach, den 01.01.2023 — Pröschel
Ortsbürgermeister

Anlage 1: